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  Gastkommentar - DRiZ 2007, 312 - 
 

Republik der Richter

 Von Maximilian Steinbeis
Handelsblatt
 
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Die dritte Gewalt ist populär in Deutschland. In Umfragen, welche Berufe das höchste Ansehen genießen, landen die Richter stets auf den vorderen Rängen. Weit vor Politikern, Wirtschaftskapitänen und Gewerkschaftern, von Journalisten ganz zu schweigen. Die Deutschen fühlen sich wohl damit, Interessenkonflikte und komplexe gesellschaftliche Fragen in die Hände von Richtern zu legen: Sie sind akademisch gebildet. Sie tragen priesterhaft schwarze Roben mit Samtbesatz. Sie dienen nicht Macht noch Geld, sondern dem Geist: Aus dicken Büchern entnehmen sie die Richtschnur für ihr Urteil, und an dieser Schnur subsumieren sie sich mit stupender Kunstfertigkeit jede noch so unwegsame Lebenswirklichkeits-Felswand hinab. Das finden sie toll, die Deutschen.

Dagegen die Politik: Welch Gefeilsche. Welch Gezerre. Dauernd schnöde Kompromisse, schäbiges Quid pro Quo, Hinterzimmerintrigen und Lobby-Deals. Und am Schluss wird einfach abgestimmt anstatt auf den kristallenen Ruf der Vernunft gehört. Wenn überhaupt: Oft genug kommt die Politik zu überhaupt keinem Ergebnis. Und dann muss die Justiz es wieder richten. Kaum ein Jahr verstreicht ohne zwei, drei Verfassungsgerichtsurteile, die Karlsruhe den Leitartiklervorwurf eintragen, man habe mal wieder den Ersatzgesetzgeber spielen wollen. Wobei unter den Lesern besagter Leitartikel an diesem Befund vermutlich kaum jemand groß etwas auszusetzen hat, siehe oben.

In diesen Tagen tritt der Primat der dritten Gewalt besonders deutlich hervor. In Berlin kommt eines der wichtigsten Regierungsprojekte der inneren Sicherheit, die Reform des Gesetzes für das Bundeskriminalamt, nicht vom Fleck. Denn der Gesetzgeber traut sich nicht, ohne Segen des Bundesverfassungsgerichts seine Arbeit zu erledigen. Und in Chemnitz, Nürnberg und anderswo fällen Arbeitsrichter Eilentscheidungen zur Frage, in welchen Zügen Lokführer streiken dürfen und in welchen nicht. Im Fall des BKA-Gesetzes liegt das Problem in der Feigheit der SPD. Diese weigert sich, zu der Streitfrage heimlicher Online-Durchsuchung von Computerfestplatten einen klaren Standpunkt zu formulieren. Einerseits fürchtet sie den Zorn der Internet-Community, die auf jede Art staatlicher Datenschnüffelei allergisch reagiert. Andererseits will die SPD im Kampf gegen den Terror nicht lasch erscheinen. Wie schön, dass es Karlsruhe gibt, wo derzeit ein NRW-Gesetz zur Online-Durchsuchung zur Überprüfung ansteht. Mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Rücken wagt es die SPD, jede Meinung zum Thema zu vertreten. Die Richter geben die Richtung vor, der Gesetzgeber folgt. Das ist zwar ziemlich erbärmlich, aber im Ergebnis immerhin nicht allzu schlimm. Wenn das Urteil in einigen Monaten vorliegen wird, kann das BKA-Gesetz hoffentlich ohne allzu großen Zeitverlust verabschiedet werden.

Im Fall der Entscheidung zum Streik der Lokführer liegt das Problem weniger bei den Tarifparteien als in der Hybris der beteiligten Arbeitsrichter. Sicher, die Zulässigkeit eines Streiks, der sich gegen ein an Tarifvertrag und Friedenspflicht gebundenes Unternehmen richtet, lässt sich mit vielen guten Argumenten bestreiten. Aber am Ende gibt es genau zwei mögliche Antworten: zulässig oder nicht.

Die Antwort der Arbeitsgerichte lautet dagegen: je nachdem, wie heftig der Streik ausfällt. Diese Antwort steht dem Gericht nicht zu.

Juristen glauben gern, dass im Rechtsstaat alles öffentlich Relevante durch objektiv-generelle Rechtsnormen determiniert sein muss. Das ist aber nicht der Fall: Es gibt Dinge, die sind aus gutem Grund überhaupt nicht determiniert. Sondern Sache von Verhandlungen. Langen, schäbigen, schmutzigen Feilschereien, wenn man so will. Politik eben. Oder Tarifverhandlungen.

Solchen Verhandlungsprozessen ist es überlassen, wo die Regierungsmehrheit die Grenze für Online-Durchsuchungen zieht. Solchen Verhandlungsprozessen ist auch überlassen, wie teuer ein Streik werden darf. Ob man den Streik lieber milde haben will und dafür von langer Dauer, oder lieber heftig, aber kurz. Darum muss gerungen werden, schmutzig und zäh und ohne viel Vernunft, aber mit viel Sitzfleisch und Ausdauer. Denn Kosten und Nutzen nach ihren eigenen Präferenzen zueinander in ein Verhältnis setzen, das können nur die beteiligten Parteien. Das kann kein Richter. Und wenn er noch so elegant subsumiert.


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