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   Editorial - DRiZ 2007, A109 - 
  Editorial 2007, Heft 11
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Thomas Edinger

Liebe Leserinnen und Leser,

der 19. Deutsche Richter- und Staatsanwaltstag in Würzburg kann mit Fug und Recht als Erfolg bezeichnet werden. Das große Interesse in- und ausländischer Juristen, aber auch der Medien hat einmal mehr die Bedeutung des Deutschen Richterbundes für die deutsche wie die europäische Rechtspolitik bestätigt.

Für alle, die nicht an der Veranstaltung teilnehmen konnten, haben wir die Eröffnungsansprache unseres Vorsitzenden Christoph Frank in diesem Heft zum Nachlesen abgedruckt.

Ein Höhepunkt der Veranstaltung war die Verleihung des Menschenrechtspreises des DRB an den iranischen Rechtsanwalt Dr. Zarafshan. Er schilderte in seiner Dankesrede eindrucksvoll, wie wichtig Aufmerksamkeit und Solidarität gerade auch ausländischer Verbände für diejenigen sind, die wegen ihres Einsatzes für Gerechtigkeit und Menschenrechte in ihrer Heimat verfolgt und unterdrückt werden. Auch diese Rede finden Sie in dieser Ausgabe der DRiZ.

Seit einigen Jahren sind viele Richter und Staatsanwälte in mehreren Bundesländern von der so genannten Kostendämpfungspauschale betroffen. Sie bewirkt, dass der Dienstherr die Kosten für medizinische Leistungen in einer Größenordnung von mehreren Hundert Euro pro Jahr nicht ersetzt. Für alle Betroffenen gibt es jetzt wieder Hoffnung in Form einer Entscheidung des OVG NRW vom 18. Juli diesen Jahres. In seinem Urteil hat das Gericht die Kostendämpfungspauschale mit – wie ich meine – überzeugenden Argumenten als rechtswidrig bezeichnet. Den wesentlichen Inhalt dieser wichtigen Entscheidung finden Sie ab Seite 315 in diesem Heft.

Unabhängig von der Frage der Rechtmäßigkeit ist die Kostendämpfungspauschale – schon der Bezeichnung nach – jedenfalls unehrlich. Offen und ehrlich wäre es, von einer Gehaltskürzung zu sprechen. Denn nichts anderes stellt die Kostendämpfungspauschale dar, weil die Kosten der medizinischen Versorgung, die der Dienstherr infolge dieser Regelung nicht erstattet, aus dem Gehalt gezahlt werden müssen und man sich gegen diese »Erstattungslücke« auch nicht versichern kann. Nur wer nicht zum Arzt geht, kann dieser verdeckten Gehaltskürzung entkommen. Allerdings verstößt er oder sie damit gegebenenfalls gegen die Pflicht, dem Dienstherrn seine Arbeitskraft zu erhalten.

Liebe Leserinnen und Leser,

an dieser Stelle möchte ich mich als Redaktionsmitglied der Deutschen Richterzeitung von Ihnen verabschieden. Nach etwas mehr als zehn Jahren scheide ich aus der Redaktion aus. Für mich war das eine interessante, gewinnbringende und lehrreiche Zeit. Ich hoffe, dass ich die Freude an dieser Arbeit auch in meinen Beiträgen vermitteln konnte. Der neuen Redaktion wünsche ich gutes Gelingen. Ich bin sicher, dass die Deutsche Richterzeitung auch in Zukunft auf hohem Niveau ein wichtiger Bestandteil des Deutschen Richterbundes bleibt.


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