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  Information - DRiZ 2007, 280 - 
 

»Ich habe kein anderes Mittel, um meine Rechte durchzusetzen, als mein Leben«

 

Nasser Zarafshan – Träger des Menschenrechtspreises des Deutschen Richterbundes 2007

 Von Peter Franck
amnesty international, Sektionskogruppe Juristinnen und Juristen
 
 

40 Jahre ist es in diesem Jahr her, dass Mohammad Reza Pahlavi, der Schah von Persien, Berlin besuchte. In Berlin fanden Protestdemonstrationen statt, in deren Verlauf der Student Benno Ohnesorg am 2. Juni 1967 in einem Hinterhof in Berlin-Charlottenburg von einem Polizeibeamten erschossen wurde. Einer der Auslöser für die 68er-Studentenbewegung in Deutschland.

Auch Nasser Zarafshan ist 1967 Student. Zwei Jahre hat er in Teheran bereits Rechtswissenschaften studiert, als er sich unter dem Eindruck der Gewaltherrschaft des Schahs den Protesten der Studentenbewegung in Persien anschließt. Das hat Folgen: Er wird verhaftet und verbringt sechs Monate in Haft. Nach dem sich daran anschließenden Militärdienst beendet er 1971 sein Studium. 1973 wird er als Rechtsanwalt zugelassen und erhält ein Stipendium für die Fortsetzung seiner Studien in Frankreich, wo er schließlich promoviert.

Als er 1977 in den Iran zurückkehrt, hat sich an der Gewaltherrschaft des Schah nichts geändert. Im Gegenteil: Sein gefürchteter Geheimdienst SAVAK geht barbarisch gegen politische Oppositionelle vor; die Anwendung von Folter ist weit verbreitet und amnesty international schätzt die Zahl der politischen Gefangenen zu diesem Zeitpunkt auf zwischen 25.000 und 100.000.

Bald nach seiner Rückkehr wird Dr. Zarafschan aktiv. Gemeinsam mit der von ihm mitgegründeten »Association of Iranian Democratic Lawyers« geht er dagegen vor, dass Strafprozesse gegen Oppositionelle vor Militärgerichten geführt werden, ohne dass eine wirksame Verteidigung gewährleistet ist. Grundlagen der vom SAVAK vorbereiteten Anklagen sind Geständnisse, die unter Folter erlangt worden sind. Dr. Zarafshan erzwingt für eine Gruppe angeklagter Oppositionel-ler, dass ihr Strafverfahren vor einem ordentlichen Strafgericht durchgeführt wird. Diese Verhandlung, die zudem mit einem Freispruch für die Angeklagten endet, wird unter Oppositionellen im Iran als historisches Ereignis gefeiert.

Nach dem Sturz des Schahs 1979 sind im Zuge der »islamischen Revolution« wiederum schwerste Menschenrechtsverletzungen im Iran zu beklagen. Unter dem Revolutionsführer Ajatollah Khomeini werden politische Gegner gefoltert und hingerichtet. Im Bericht über das Jahr 1981 gibt amnesty international an, dass nach Kenntnis der Organisation zwischen Februar 1979, dem Beginn der Revolution, und Dezember 1981 mehr als 3.800 Menschen hingerichtet worden seien, mehr als 2.400 davon in den sechs Monaten zwischen Juni und Dezember 1981. Nicht immer fand vorher ein Gerichtsverfahren statt; unter den Hingerichteten waren auch Kinder. Vor allem aus dem Evin-Gefängnis in Teheran gehen 1981 Hunderte von Berichten über Folterungen bei amnesty international ein. Inzwischen hat der Krieg zwischen Iran und Irak begonnen, der nach niedrigen Schätzungen auf beiden Seiten mehr als 800.000 Menschen das Leben kosten und erst 1988 durch einen Waffenstillstand beendet werden wird. Die weiterhin extensive Anwendung der Todesstrafe und von Folter, unfaire Gerichtsverfahren vor Militär- und Revolutionsgerichten sowie die Unterdrückung von Frauen und religiösen und ethnischen Minderheiten bleiben in dieser Zeit die bestimmenden Menschenrechtsprobleme im Iran.

Dr. Zarafshan setzt sich in dieser Zeit als Rechtsanwalt vor allem für die Rechte von Frauen und religiösen Minderheiten ein und versucht, diejenigen, die für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich sind, vor Gericht zu bringen. Anfang der 90er Jahre wirkt er bei der Wiederbelebung der »Writer’s Association of Iran« mit und setzt sich als Rechtsanwalt und Schriftsteller verstärkt für die Meinungsfreiheit ein.

Ende 1998 kommt es zu einer Serie von Morden an kritischen Schriftstellern und Publizisten im Iran: Erst wird im November die Leiche des Journalisten und Übersetzers Madschid Scharif aufgefunden. Am 22. November werden Dariusch Foruhar und seine Frau in ihrem Haus in Teheran erstochen. Foruhar führte eine Oppositionsgruppe und war früher prominenter Gegner des Schah gewesen. Bis zum 12. Dezember werden mit Mohammad Mochtari und Mohammad Pujadeh zwei weitere kritische Intellektuelle tot aufgefunden. Für diese »Serienmorde« werden schnell Mitarbeiter des Geheimdienstministeriums verantwortlich gemacht.

Tatsächlich kommt es in der Folge auch zu Verhaftungen; am 9. Februar 1999 tritt zudem der Chef des Geheimdienstes wegen der Morde zurück. Dies geschieht, während die Reformkräfte in Iran, die für eine vorsichtige Liberalisierung des Landes eintreten, bei den im selben Monat erstmals seit der Revolution durchgeführten Kommunalwahlen einen deutlichen Sieg erringen. Das Strafverfahren wegen der Serienmorde kommt erst in Gang, nachdem sich die Reformkräfte um den damaligen Präsidenten Khatami auch bei den Parlamentswahlen im Jahr 2000 durchgesetzt und die absolute Mehrheit errungen haben. Nach wie vor werden aber alle Beschlüsse des Parlaments durch den konservativ orientierten, demokratisch nicht legitimierten 12-köpfigen Wächterrat kontrolliert, der sie auf ihre Vereinbarkeit mit den Prinzipien des Islam und der Verfassung der islamischen Republik Iran überprüft und ein Vetorecht hat. Zudem bleibt der Oberste Geistliche und Religionsführer Ajatollah Sayed Ali Khamenei letzte Schlichtungsinstanz, oberster Richter und oberster Befehlshaber der Armee.

Ende Dezember 2000 soll es wegen der Serienmorde zur Verhandlung gegen 18 Personen kommen, unter ihnen hochrangige Beamte des Ministeriums für Geheimdienste und Sicherheit. »Aus Sicherheitsgründen« soll in Teheran vor einem Militärgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt werden. Die Interessen der Familien der Mordopfer werden schon während des Ermittlungsverfahrens unter anderem von der Rechtsanwältin und späteren Trägerin des Friedensnobelpreises Schirin Ebadi und von Dr. Zarafshan vertreten. Dr. Zarafshan weist vor Beginn der Verhandlung darauf hin, dass wichtige Informationen aus den Gerichtsakten verschwunden seien. So seien nicht mehr alle Geständnisse bei den Akten; es fehlten Aussagen über die Auftraggeber der Morde. Als er dies offen legt und ergänzende Ermittlungen fordert, wird gegen ihn selbst wegen der Verbreitung von Staatsgeheimnissen ermittelt. Noch bevor die Verhandlung gegen die Geheimdienstler eröffnet wird, wird er verhaftet.

Bei seiner ersten Vernehmung am 11. Dezember 2000 – so berichtet Dr. Zarafshan später – gewinnt er nicht den Eindruck, dass man ernsthaft gegen ihn vorgehen wolle. Der Vernehmungsbeamte deutet vielmehr an, man sei bereit, die Dinge auf sich beruhen zu lassen, wenn er sich aus dem unmittelbar bevorstehenden Verfahren zurückziehe. Doch Dr. Zarafshan verweigert sich diesem Ansinnen und bleibt darauf in Haft. Als seine Familie am 14. Dezember 2000 noch vor der Verhandlung über die Serienmorde eine Kaution stellt und darauf seine Entlassung angeordnet wird, wird diese Entscheidung nicht umgesetzt. Er wird vom Evin-Gefängnis in ein Gefängnis der Militärgerichtsbarkeit verlegt. Gegen 22 Uhr am selben Abend fährt man ihn in sein Büro. Dort findet er in einem der Räume einen Karton vor, der mitten im Raum steht und eine Schusswaffe und eine Flasche mit einer klaren Flüssigkeit enthält. Er verweist sofort darauf, dass ihm der Karton untergeschoben worden sei. Schon am nächsten Tag werden die Tatvorwürfe auf unerlaubten Waffen- und Alkoholbesitz erweitert; Dr. Zarafshan bleibt in Haft, die er nunmehr in einer Einzelzelle des Evin-Gefängnisses verbringen muss.

Aus Solidarität mit Dr. Zarafshan neh-men die Angehörigen der Opfer der Serienmorde und ihre Prozessvertreter nicht an dem am 23. Dezember 2000 beginnenden Prozess teil. Schon am 27. Januar 2001 werden 15 der 18 Angeklagten schuldig gesprochen. Drei von ihnen werden zum Tode verurteilt, fünf weitere zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Kurz vor der Urteilsverkündung wird Dr. Zarafshan wieder freigelassen. Im August 2001 hebt das Oberste Gericht die Urteile wieder auf und ordnet eine erneute Überprüfung des Falles an. Im März 2002 werden fünf Ermittlungsbeamte, die die Tatbeschuldigten verhört hatten, zu Gefängnisstrafen und Auspeitschungen verurteilt, nachdem sie durch ein Video überführt worden waren, die Verdächtigen misshandelt zu haben.

Währenddessen wird das Ermittlungsverfahren gegen Dr. Zarafshan fortgesetzt. Es wird von der Militärstaatsanwaltschaft geführt, die für Zivilisten wie Dr. Zarafschan eigentlich unzuständig ist. Es kommt zur nicht-öffentlichen Verhandlung, auf die ihn ein Militärgericht am 19. März 2002 wegen der Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen, Waffen- und Alkoholbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und 70 Peitschenhieben verurteilt. Zudem verliert er seine Zulassung als Rechtsanwalt. amnesty international betrachtet Dr. Zarafshan als gewaltlosen politischen Gefangenen und setzt sich für seine sofortige und bedingungslose Freilassung ein.

Nachdem das Urteil bestätigt worden ist, muss Dr. Zarafshan seine Haftstrafe im August 2002 antreten. Im Gefängnis verschlimmert sich eine seit langem bestehende Nierenerkrankung. Seine Lage verschlechtert sich Ende 2004 so, dass sowohl die behandelnden Gefängnisärzte als auch die Gefängnisleitung eine fachärztliche Behandlung außerhalb des Gefängnisses für unumgänglich halten. Obwohl er nach iranischem Recht auf eine solche Behandlung Anspruch hat, scheitert sie am Widerstand der Staatsanwaltschaft.

Inzwischen hatten die Reformkräfte in Iran einen herben Rückschlag hinnehmen müssen. Nachdem der Wächterrat die Kandidatur vieler reformorientierter Kandidaten verhindert hatte und die letzten beiden reformorientierten Zeitungen verboten worden waren, errangen die Konservativen bei den Parlamentswahlen im Februar 2004 die absolute Mehrheit. Nun meldet sich Dr. Zarafshan im Frühjahr 2005 trotz seines angegriffenen Gesundheitszustandes aus der Haft zu Wort: In einem offenen Brief fordert er ein Referendum über die Struktur der iranischen Regierung. Er tritt für die Errichtung eines säkularen Staates und für eine Verfassung ein, die im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht.

Es ist nicht überraschend, dass seine Haftbedingungen in der Folge verschärft werden. Er darf keinen Besuch mehr von seiner Familie empfangen und wird mit Gewaltverbrechern in einer Zelle untergebracht. Ende April 2005 tritt er in den Hungerstreik, um gegen die Haftbedingungen zu protestieren und eine notwendige medizinische Behandlung zu erreichen. Nach einer Unterbrechung setzt er ihn im Juni fort, weil »mir kein anderes Mittel zur Verfügung steht, um meine Rechte durchzusetzen, als mein Leben«, wie er sagt.

Als die Behörden endlich in die erforderliche Operation einwilligen, ist sein Blutdruck so niedrig, dass er zunächst nicht operiert werden kann. Ende Juni 2005 wird eine Niere endlich operiert. In der Folge erhält er aus medizinischen Gründen mehrfach Haftverschonung, gewährte Vergünstigungen werden ihm aber nach Belieben auch immer wieder entzogen; wiederholt wird er in Einzelzellen gesperrt.

Inzwischen ist mit Mahmud Ahmadineschad ein Präsident gewählt, der als Exponent des streng religiösen konservativen Flügels der iranischen Politik gilt. Anhänger eines politischen Reformkurses sehen sich endgültig an den Rand gedrängt.

Am 15. März 2007 wird Dr. Zarafshan nur wenige Monate vor Ablauf seiner Freiheitsstrafe aus der Haft entlassen. Er versucht derzeit, seine Wiederzulassung als Rechtsanwalt zu erlangen. Die Hintermänner der Serienmorde sind noch immer nicht ermittelt. Schon im November 2005 hatte der »Kölner Stadtanzeiger« allerdings gemeldet, dass »eine Gruppe von Beamten des Geheimdienstministeriums, die Ende der 90er Jahre für Serienmorde an iranischen Intellektuellen verantwortlich war, ... wieder im Einsatz« sei.


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