 Wir Europäer vertrauen einander. Sagt der Europäische Gerichtshof, und der reinen Lehre stimmen wir erst mal zu. Sind ja alles Rechtsstaaten, sonst wären sie nicht in der EU. Schäme sich, wer jetzt »aber Rumänien« denkt – unterste Schublade der Vorurteils-Kommode, schnell ablegen, schließen. Was wissen wir schon über das real existierende Rechtsgefüge Rumäniens im Jahr 2007. Am europäisch korrekten Grundvertrauen aber nagen konkrete Nachrichten aus benachbarten und doch mitunter fremden Ländern und Systemen. Polen zum Beispiel. Nicht genug, dass die dort regierenden Zwillinge mit ihrer Quadratwurzeltheorie unserer Wertegemeinschaft ums Haar auch noch die Inhalte dessen geraubt hätten, was nicht mehr europäische Verfassung heißen darf. Nachdem die deutsche Ratspräsidentschaft beendet ist und für Angriffe nicht mehr taugt, haben sie prompt den Feind im Innern entdeckt: die eigene Justiz. Da erdreisten sich doch polnische Gerichte, deutschstämmigen Klägern einen Anspruch auf ihre alten Häuser und Grundstücke zuzuerkennen. Nicht um Vertriebene handelt es sich (die hätten kaum Aussicht auf Erfolg), sondern um Spätaussiedler, die in den 1970er und 1980er Jahren zur Ausreise genötigt wurden. Sie mussten nicht nur ihre polnischen Pässe abgeben, sondern auch ihre Immobilien dem Schatzamt überantworten – eine Zwangsenteignung, die polnische Gerichte heute für unrecht erachten. Premier Jaroslaw Kaczynski aber wittert einen Abgrund an Landesverrat und mahnt die Richter zur »Staatsräson«; sein Vize Roman Giertych hisste schon mal die Nationalflagge auf umstrittenem Boden. Ein Rechtsstaat? Zumindest ein von oben angefochtener, der Richtern einige Zivilcourage abfordert. Andererseits ein schönes Beispiel dafür, wie eine unabhängige Justiz entstehen und sich – hoffentlich – behaupten kann. Doch das europäische Vertrauen, auch Prinzip gegenseitiger Anerkennung genannt, reicht ja weiter. Angeblich bis in die Rechtsanwendung. Die akzeptiert jeder Mitgliedstaat laut EuGH beim anderen, »auch wenn die Anwendung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde«. Aber hoppla, das geht zu weit. Wenn’s konkret wird, wenn wir fremdeln mit dem fremden Recht, dann steigen wir aus. Aus dem europäischen Haftbefehl zum Beispiel, dem augenfälligen Symbol für die wechselseitige Anerkennung. Die stößt regelmäßig an ihre Grenzen, wenn es um die eigenen Staatsbürger geht. Im Juni hat ein italienischer Staatsanwalt drei europäische Haftbefehle nach Deutschland gesandt; da liegen sie nun. Drei mutmaßliche Kriegsverbrecher, gegen die seit fünf Jahren auch in Stuttgart ermittelt wird, bleiben vorerst unbehelligt. In Italien wurden die drei Greise, die 1944 als Angehörige der Waffen-SS in einem toskanischen Bergdorf 560 Menschen – das jüngste Kind war 20 Monate alt – ermordet haben sollen, rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Urteil, »ein schneller Schuss aus der Hüfte«, so Stuttgart, bleibt folgenlos. Anerkennung der je anderen Rechtsanwendung? Keine Spur. Die Zweifel sind begründet: ein Militärgericht, ein Urteil in Abwesenheit der Angeklagten, die konkrete Tatbeteiligung blieb anscheinend im Vagen. Nur belegen sie – im Jahr sechs nach Einführung des europäischen Haftbefehls und entgegen der reinen Lehre – zugleich ein tief verwurzeltes Misstrauen gegen eine als fremd empfundene Rechtskultur. Übrigens kein Privileg der Juristen, die um die Andersartigkeit der Rechtsanwendung wissen. Welch instinktive Abwehrreflexe fremdes Recht, das eigene Mitbürger trifft, auszulösen vermag, ließ sich jüngst am Fall Marco beobachten, jenem 17-jährigen Jungen, der im Urlaub einer 13-jährigen Britin zu nahe gekommen sein soll. Dessen U-Haft im türkischen Knast weckte nationale Gemeinschaftsgefühle, wie wir sie sonst nur bei großen Sportereignissen erleben. Klarer Fall, dachten und sagten viele, die Türkei passe eben nicht in die EU. Dabei ist gerade das Gesetz, das zur Verhaftung führte, das Kinder vor sexuellen Übergriffen bewahren soll, eine türkische Anpassungsleistung an europäische Standards. Wir Europäer vertrauen einander eben noch nicht. Wir üben nur. Selbst mehr Wissen über andere Rechtsanwendung verhilft nur in Maßen zur Akzeptanz. Verständigung über Werte und Angleichung der Normen sind notwendig. Wobei es ein Irrtum wäre zu glauben, nur die Anderen müssten sich ändern. |