 Kann man den RiStA-Tag verpassen? Im wörtlichen Sinn – nicht wissen, dass er stattfindet – sicher nein. Es dürfte sicher kaum ein bundesdeutsches Justizgebäude geben, in dem nicht augenfällig mit Plakaten für ihn geworben wird, und die Veranstaltungshinweise in der DRiZ und den landesinternen Verbandszeitschriften waren schwerlich zu überlesen. Aber im übertragenen Sinne? »Soll«, »muss« man vielleicht sogar daran teilnehmen? »Lohnt« sich das angesichts der eigenen Arbeitsbelastung, der weiten Anreise und der damit verbundenen Kosten? Nun ist der bevorstehende 19. RiStA-Tag zwar bereits der dritte, der während meiner Laufbahn in der bayerischen Justiz veranstaltet wird, aber der erste, an dem ich selbst teilnehme. Dennoch glaube ich, schon jetzt sagen zu können: Ja, es wird sich lohnen. Es wird sich lohnen wegen des Themas. Der Titel des RiStA-Tages, »Justiz europäisch – Recht oder schlecht?«, dürfte nicht nur bei den Kollegen Interesse wecken, deren Arbeit unmittelbaren Auslandsbezug hat. Das Thema spiegelt vielmehr auch die Wahrnehmungen der meisten Kolleginnen und Kollegen im Justizalltag wieder. Denn die Zeiten, in denen »nur« das nationale Recht zur Entscheidungsfindung heranzuziehen war, sind längst vorbei. Das nationale Recht wird immer mehr von europäischer Rechtssetzung beeinflusst. In welchem Maße dies der Fall ist, wird am Eröffnungstag des RiStA-Tages in den Beiträgen »Abschied vom nationalen Zivilrecht« und »Rechtsstaat und europäische Rechtssetzung« hoffentlich umfangreich beleuchtet werden. Das Verfahrensrecht ist hingegen nach wie vor eine Domäne des jeweiligen nationalen Rechts; auch hier kann jedoch vielfach der Vergleich mit anderen Rechtsordnungen sinnvoll sein. Nicht alles, was bei uns einen ehernen Rechtsgrundsatz darstellt, muss auch die bestmögliche Lösung sein. Ein Blick über nationale Grenzen hinweg, ein Vergleich nationaler Regelungen mit den Normen anderer Staaten erweitert den Horizont und kann jedenfalls Denkansätze für Verbesserungen liefern. Dies wird am Beispiel unserer österreichischen Nachbarn deutlich: Nach umfangreichem Erfahrungsaustausch mit seinen europäischen Nachbarstaaten, insbesondere mit Deutschland, wird Österreich zum 1. 1. 2008 im Strafrecht das Institut des Untersuchungsrichters als Leiter des Ermittlungsverfahrens aufgeben; an seiner Stelle wird nach deutschem Vorbild die Staatsanwaltschaft die strafrechtlichen Ermittlungen maßgeblich füh-ren, dem Untersuchungsrichter bleibt – ebenso wie in Deutschland – die Anordnung der Eingriffsmaßnahmen mit Richtervorbehalt auf Antrag der Staatsanwaltschaft vorbehalten. Eine erhebliche Änderung des österreichischen Strafprozesses und ein gutes Beispiel für Rechtsfortbildung durch europäischen Vergleich! Vor diesem Hintergrund ist aus meiner – berufsbedingt strafrechtlich geprägten – Sicht die Veranstaltung zum Thema »Strafprozessrecht in der Konkurrenz« von besonderem Interesse. Lohnenswert ist der RiStA-Tag aber auch wegen seines Konzepts. Er ist eben nicht nur eine normale Fortbildungsveranstaltung zur Vermittlung von Fachwissen, sondern von ihm sollen auch Anregungen für die tägliche Arbeit der Richter und Staatsanwälte ausgehen. Dementsprechend sind die Beiträge vorwiegend als Diskussionen oder Workshops gestaltet, was die Mitwirkung aller Teilnehmer ermöglicht. Somit dient der RiStA-Tag vor allem auch dem Erfahrungsaustausch mit Kollegen aus anderen Bundesländern. In und um die Fachveranstaltungen werden sich sicher viele weiterführende Gespräche mit Richter- und Staatsanwaltskollegen nicht nur über fachliche Fragen, sondern auch über die – erfahrungsgemäß erstaunlich divergierenden – Rahmenbedingungen für die Tätigkeit in der Justiz in anderen Bundesländern ergeben. Um also auf die eingangs gestellte Frage zurückzukommen: Für alle, die einen Blick über den Tellerrand ihrer eigenen Arbeit hinaus riskieren wollen, ist der RiStA-Tag ohne Zweifel nicht nur lohnenswert, sondern ein »Muss«. |