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  Editorial - DRiZ 2007, A97 - 
 Editorial 2007, Heft 09
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Christoph Frank, Vorsitzender des DRB

Liebe Leserinnen und Leser,

im Mittelpunkt des Richter- und Staatsanwaltstages in Würzburg steht die Verleihung des Menschenrechtspreises des Deutschen Richterbundes an den iranischen Rechtsanwalt und Schriftsteller Dr. Nasser Zarafshan.

Ein Militärgericht in Teheran verurteilte den engagierten Menschenrechtsverteidiger im März 2002 wegen Veröffentlichung von Staatsgeheimnissen und Waffenbesitzes zu Haftstrafen von insgesamt fünf Jahren sowie zu 70 Peitschenhieben wegen Alkoholbesitzes. Außerdem erteilte ihm das Gericht für fünf Jahre Berufsverbot. Die Haftstrafen hat

Dr. Zarafshan bis vor wenigen Wochen im Evin-Gefängnis verbüßt. Die ohnehin erschwerten Haftbedingungen wurden nochmals verschärft, als er in einem offenen Brief aus dem Gefängnis u. a. eine Verfassung forderte, die im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte steht.

Das Strafverfahren war wegen unberechtigter Vorwürfe eingeleitet und mit unterschobenen Beweismitteln geführt worden. Anlass war, dass Dr. Zarafshan als Nebenklägervertreter in einem Prozess wegen politischer Serienmorde an Schriftstellern und politischen Aktivisten in Wahrnehmung der geschriebenen Verfahrensrechte die Aufklärung der Hintergründe dieser Taten und der gravierenden Mängel des Ermittlungsverfahrens gefordert hatte.

Die Parallelen zum Schicksal des letzten Preisträgers, des chinesischen Anwalts Zheng Enchong, sind offensichtlich: Abhängige Gerichte sprechen nicht Recht, sondern erfüllen den Auftrag, einen politisch missliebigen, für die gesetzlichen Ansprüche von Rechtsuchenden eintretenden Rechtsanwalt auszuschalten. Ein typisches Grundmuster in Staaten, die zu schwach sind, den einen Rechtsstaat ausmachenden Gewaltenteilungsgrundsatz zu beachten und sich an ihr eigenes Recht zu halten. Sie wissen sehr genau, wie angreifbar sie damit sind, weil viele ihrer Bürger in einem unumkehrbaren Prozess den besonderen Wert der Rechtsstaatlichkeit längst verinnerlicht haben. Und es ist wichtig, ihnen immer vor Augen zu führen, dass sie bei allem wirtschaft-lich orientierten Opportunitätsdenken der Staatengemeinschaft international auch daran gemessen werden, ob und wie sie elementare Menschenrechte durch ein funktionierendes Rechtssystem schützen.

Deshalb wird immer wieder der bizarre Versuch unternommen, wenigstens den Schein der Gesetzmäßigkeit zu wahren; das Unrecht geschieht in einem formal legalen Verfahren. Es müssen deshalb auch Gerichte sein, die bestimmt werden, einen politischen Auftrag umzusetzen. Die Idee des Rechtsstaates wird so in doppelter Weise pervertiert.

Die Verleihung des Menschenrechtspreises des DRB an Rechtsanwalt Zarafshan macht allen, die sich verpflichtet haben, nur Recht und Gerechtigkeit zum Maßstab ihrer Entscheidungen zu machen, ihre besondere Verantwortung bewusst.


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