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  Kommentar - DRiZ 2007, 226 - 
 

Die elektronischen Schlapphüte kommen

 

Was soll, was kann und wozu nützt eine Online-Durchsuchung?

 Von Ralph Neumann
 
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Es ist der alte Traum aller Staatsschützer: In die Köpfe der Feinde des Staates schauen zu können, um dort nachzusehen, welch’ finsteren Pläne sie gerade wieder wälzen. So schickten Polizei und Geheimdienste aller Zeiten ihre Kundschafter und Spione aus, um wenigstens Gesprächsfetzen und Papierschnipsel zusammenzutragen, die nach gewissenhafter Interpretation einen Schluss auf die Absichten der erklärten, vermuteten oder auch nur vermeintlichen Feinde des Gemeinwesens zulassen. Dies ist ein mühseliges Geschäft.

Die deutschen Staatsschützer brauchen sich aus den letzten Jahren keine schmachvollen Pannen vorhalten zu lassen. Bekanntlich ist das Verbotsverfahren gegen eine als verfassungsfeindlich eingestufte Partei nicht an zu wenig Informationen gescheitert, sondern an einer zu starken Infiltration der Partei mit Informanten. Gleichwohl wurmt es unseren höchsten Staatsschützer und Innenminister, dass die unauffällig im Lande lebenden Attentäter des 11. September vor der Tat ebenso unbemerkt blieben wie die beiden Jugendlichen, die – nicht funktionierende – Kofferbomben in Zügen platzierten. Diese Täterkreise sind mit gewöhnlichen deutschen Staatsschutzbeamten kaum zu unterwandern, da es diesen gemeinhin sowohl an der für heutige Terroristen kennzeichnenden nah- oder mittelöstlichen Herkunft fehlt wie auch an der nötigen islamistischen Überzeugung von der Verderbtheit des Westens. Da ist es ein Geschenk des technischen Fortschritts, dass die heute übliche elektronische Kommunikation und auch Dokumentation nicht nur allüberall Spuren hinterlässt, sondern auch eine Infrastruktur geschaffen hat, die es zumindest theoretisch ermöglicht, in jeden – vernetzten – Computer auch aus der Ferne hineinschauen zu können. Die Zugangswege werden als »Lücken« bezeichnet. Hacker und andere Fieslinge nutzen sie seit langem aus. Das BSI, eine Einrichtung des Innenministeriums, warnt uns davor. Das BKA, das ebenfalls dem Innenminister untersteht, soll nun besagte Lücken nutzen. Kann und darf das sein?

Der Staat hat grundsätzlich an der Wohnungstür haltzumachen, Art. 13 Abs. 1 GG. Will er trotzdem hinein, so stellen Verfassung und Gesetz Bedingungen auf. Will der Staat unbemerkt in der Wohnung lauschen, sind besonders hohe Hürden vorzusehen, wie jüngst das Bundesverfassungsgericht festgestellt hat. Das muss in gleicher Weise für das unbemerkte Auslesen und Mitlesen der Daten auf einem häuslichen Computer gelten. Leider haben diese hohen Hürden nach Meinung der Sicherheitsexperten den Nachteil, dass sie das Lauschen in der Wohnung (und damit wohl auch das heimliche Lesen auf der heimischen Festplatte) »praktisch unmöglich« machen.

Eine noch völlig offene Frage ist auch, bei welchen Leuten das BKA den PC anzapfen soll, wenn doch die bisher in Erscheinung getretenen Terroristen vor ihren Taten meist recht unauffällig waren. Das Auffälligste an ihnen dürften in der Tat zunächst nur ihre Gedanken gewesen sein. Die Gedanken aber sind frei ... Diesen Tätertyp wird man auch künftig nur anlässlich der ersten realen Vorbereitungshandlungen fassen können.

Die Heimlichkeit der Online-Durchsuchung wird auch bedingen, dass hinterher dem Besitzer des durchsuchten PCs Mitteilung gemacht werden muss, wie schon jetzt nach einem Lauschangriff dem Belauschten. Dies sollte Anlass genug sein, diese vermeintlich so einfache Ermittlungsmaßnahme nicht schon bei nur vagen Verdachtsmomenten einzusetzen, weil über die Kreise der Terroristen härtere Fakten eben nicht vorliegen. Denn nichts würde das im Voraus so sehr gepriesene Mittel der Online-Durchsuchung mehr in Verruf bringen als eine Häufung nachträglich als »irrtümlich« bezeichneter Auswertungen von privaten Daten auf häuslichen Computern. Auf eine auch künftig zurückhaltende »Beschlagnahme« von Daten und Dateien lässt zumindest jetzt noch der Umstand hoffen, dass heute schon Hunderte von beschlagnahmten Festplatten in den Landeskriminalämtern auf ihre Auswertung warten, weil das sachkundige Personal fehlt.

Wenig Zurückhaltung lässt jedoch der Bundesinnenminister erkennen mit seinen sich ständig steigernden Forderungen nach zusätzlichen Sicherheitsvorkehrungen zu Lasten bürgerlicher Freiheiten. Zwar sieht auch er, dass seinen Plänen Grenzen gesetzt sind durch die geltende Verfassung, »die man allerdings verändern kann«. Das freiheitssichernde Grundgesetz als Steinbruch für mehr Sicherheit – so kann man es auch sehen.


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