 Renate Schmitz Liebe Leserinnen und Leser, in den letzten Wochen hat der »Fall Marco« nicht nur die Boulevardpresse in diesem Land beschäftigt. Alle Medien haben sich mit der Geschichte des Siebzehnjährigen befasst, der in der Türkei in Untersuchungshaft sitzt, weil er ein dreizehnjähriges Mädchen aus Großbritannien sexuell missbraucht haben soll. An der Berichterstattung ist mir vor allem eins aufgefallen: Offenbar sind die Straftatbestände, die sich mit der sexuellen Selbstbestimmung und dem Schutz von Kindern befassen, in der Öffentlichkeit nicht wirklich bekannt. Viele Menschen scheinen zumindest bislang davon ausgegangen zu sein, die Strafbarkeit von sexuellen Handlungen an oder mit einer unter vierzehnjährigen Person hänge von deren Einwilligung ab. Ohne zu diesem speziellen Einzelfall in irgendeiner Weise Stellung nehmen zu wollen, drängt sich für mich doch der Eindruck auf, dass vielerorts sehr schnell die Auffassung vertreten wurde, es handele sich um eine Bagatelle. Ebenso wie in anderen Fällen häufig genauso vorschnell und gerade ohne Differenzierung und genaue Überprüfung nach übermäßig harten Strafen gerufen wird – ganz besonders bei sexuellem Missbrauch von Kindern. Es zeigt sich aber genau daran, dass der Gesetzgeber durch den vorgegebenen Strafrahmen allen möglichen denkbaren Fällen Rechnung tragen muss, damit die in der Praxis vorkommenden, verschiedensten Konstellationen angemessen beurteilt werden können. (Obwohl in diesem Fall natürlich ohnehin Jugendrecht anzuwenden ist, dienen die gesetzlichen Strafrahmen im Erwachsenenrecht doch auch als Anhaltspunkt.) Es tut also Not, die Dinge differenziert zu betrachten – eigentlich eine Binsenweisheit! Trotzdem: Bei Themen, die Emotionen hervorrufen, muss dies immer wieder in Erinnerung gerufen werden. Genauso ist es auch bei dem Thema, mit dem sich der Aufhänger dieser Ausgabe der Deutschen Richterzeitung befasst: Die Online-Durchsuchung. Gerade bei Fragen, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kriminalität und in den letzten Jahren vor allem mit der Bekämpfung von Terrorismus stehen, spielen im Hintergrund auch die eigenen Befürchtungen und Ängste eine Rolle. Wie für den Einzelnen das Verhältnis zwischen Freiheit und Sicherheit (im Rahmen der Verfassungsmäßigkeit) gewichtet sein sollte, ist deshalb wohl auch stark eine persönliche Entscheidung und Einschätzung. Um einer die Sachlage schlicht vereinfachenden Gegenüberstellung von Sicherheit gegen Freiheit und einer damit einhergehenden Polarisierung entgegen zu wirken, ist es aber unerlässlich, geplante Maßnahmen genauer zu betrachten: Hier setzt diese Ausgabe der Deutschen Richterzeitung an und möchte neben den verfassungspolitischen und verfassungsrechtlichen Fragestellungen rund um die Online-Durchsuchung in einem technischen Teil zusätzlich vermitteln, was sich hinter diesem Begriff konkret verbirgt. Auf diese Weise erhält die persönliche Entscheidung, wie man sich zu solchen Fragen stellt, eine fundierte Basis. |