 »Der Deutsche Richterbund fordert die Selbstverwaltung der Justiz.« Ein großes Wort der Bundesvertreterversammlung in Potsdam. Es hat lange gedauert, bis sich die Gremien des Verbandes zu dieser – ohne jede inhaltliche oder zeitliche Einschränkung erhobenen – Forderung durchgerungen haben. Sie steht am Ende eines langen Diskussions- und Entscheidungsprozesses, in dem der »Schweiß der Edlen« in vielen Kommissionen und Arbeitsgruppen vergossen wurde und Vertreter aller Verbandsebenen auf ungezählten Sitzungen um eine gemeinsam getragene Lösung gerungen haben. Aber dieses Ende markiert zugleich einen Anfang. Dieser wird viele, noch nicht endgültig beantwortete Fragen aufwerfen: – Das »Zwei-Säulen-Modell«, so ist man übereingekommen, entspricht unseren Vorstellungen von einer selbstverwalteten Justiz am besten. Aber lauern da nicht verfassungsrechtliche Fußangeln? Die Zweifel, die der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Papier in seiner Rede auf dem Festakt »100 Jahre Bayerischer Richterverein« im letzten Jahr geäußert hat (BDVR-Rdschr. 2007, 6), können nicht einfach übergangen werden. – Der Blick zu den europäischen Nachbarn legt die Selbstverwaltung nahe. Aber sind dort die rechtlichen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen nicht ganz andere als in Deutschland? Und sind die praktischen Auswirkungen in manchen Mitgliedstaaten nicht eher abschreckend? – Der Ruf nach Reformen in der deutschen Justiz ist nicht zu überhören. Aber kann eine sich selbst verwaltende Justiz diese besser angehen oder bietet sie nur einen bequemen Weg, sich einem berechtigten Reformdruck zu entziehen? Sind vielleicht die »Justizreformen« die eigentlichen Probleme der Justiz? – Dass unter Richtern der Wunsch, sich selbst zu organisieren, verstärkt geäußert wird, ist auch eine Reaktion darauf, dass die Gerichte zunehmend nur noch als nachgeordnete Behörden behandelt werden. Aber droht mit der Selbstverwaltung nicht eine stärkere (Partei-)Politisierung der Justiz, auch der Berufsverbände? – Wir sind sicher, gute Argumente für unser Modell vorbringen zu können. Aber wer im politischen Raum wird sich dieses auf die Fahnen schreiben wollen? Die Parteien, die die Justizminister in Bund und Ländern stellen, wohl – derzeit – eher nicht. Das Projekt der Selbstverwaltung der Justiz trägt die Hypothek einer wohldurchdachten und in jahrzehntelang (d. h. mindestens seit dem Deutschen Juristentag 1953) andauernden Diskussionen gefestigten Gegenposition. Diese anerkennt viele, für eine sich selbst verwaltende Justiz sprechenden Gründe durchaus als berechtigt an. Sie wirft jedoch die Frage auf, ob dem nicht besser durch eine Stärkung der richterlichen Mitbestimmung Rechnung getragen werden kann. Noch eine Frage, die wir noch nicht als abschließend beantwortet ansehen dürfen. Der Gesetzentwurf, den auszuarbeiten sich der DRB verpflichtet hat, wird an diesen Fragen nicht vorbeigehen können. Er soll vor allem eines sein: Eine wohldurchdachte und überzeugend formulierte Diskussionsgrundlage, ohne das bisher Erreichte wieder zu zerreden. Seien wir ehrlich: Außerhalb seiner Gremien wird das Thema der Selbstverwaltung der Justiz im DRB nicht, kaum, jedenfalls viel zu wenig erörtert. Wir werden aber niemanden für unser Anliegen gewinnen, wenn es nicht zuvor gelingt, uns selbst, d. h. unsere Mitglieder zu überzeugen. Die vor kurzem veröffentlichten Ergebnisse der Fragebogenaktion des DRB Nordrhein-Westfalen (s. Richter und Staatsanwalt in NRW, 2/2007, S. 12 ff; s. www.drb-nrw.de) zeigen es deutlich: Wenn nach der Bedeutung von Themen gefragt wird, kommt nach Besoldung/Versorgung/Beihilfe, Arbeitsbelastung und personeller Ausstattung lange nichts. Die Mitbestimmung rangiert weit hinten, die Selbstverwaltung wird nicht einmal erwähnt. Dabei hat Selbstverwaltung sehr viel mit diesen für die Mitglieder besonders bedeutsamen Feldern zu tun. Wir müssen die Mitglieder des DRB – wie es so schön neudeutsch heißt – »mitnehmen«, sonst wird die Selbstverwaltung der Justiz ein Thema für kleine, akademische Zirkel bleiben. Diese zu pflegen ist wahrlich nicht Aufgabe eines Berufsverbandes. So muss man zu dem Anfang, der auf der Bundesvertreterversammlung in Potsdam gemacht wurde, realistischerweise sagen: Wohin die Reise letztlich geht, ist unsicher. Dass wir sie im Verband gemeinsam antreten wollen, ist aber schon von Wert. |