Home  >  Archiv  >  DRiZ 2007  >  Heft 06/2007  >  DRiZ 2007, A61
Editorial
Archiv
DRiZ 2007
Heft 12/2007
Heft 11/2007
Heft 09/2007
Heft 08/2007
Heft 07/2007
Heft 06/2007
Heft 05/2007
Heft 04/2007
Heft 03/2007
Heft 02/2007
Heft 01/2007
DRiZ 2006
DRiZ 2005
DRiZ 2004
DRiZ 2003
DRiZ 2002
DRiZ 2001
DRiZ 2000
DRiZ 1999
DRiZ 1998
DRiZ 1997
Rechtsprechung
Abonnement
Impressum
Drucken
   Editorial - DRiZ 2007, A61 - 
  Editorial 2007, Heft 06
  driz07_06_61a_p

Christoph Frank, Vorsitzender des DRB

Liebe Leserinnen und Leser,

»der Deutsche Richterbund fordert die Selbstverwaltung der Justiz«.

Mit diesem Beschluss hat die Bundesvertreterversammlung am 27. 4. 2007 in Potsdam ein zukunftsweisendes politisches Signal gesetzt. War 2002 in Kiel noch ein »Entwicklungsauftrag« erteilt worden, sind nun die Eckpunkte des Modells, nach dem die Selbstverwaltung der Justiz in Deutschland verwirklicht werden soll, festgelegt worden. Ein Gesetzentwurf wird folgen.

Der Beschluss und seine Entstehungsgeschichte belegen eindrucksvoll die Stärken des DRB, die er manchem Gesetzgeber voraus hat: Bedarfsprüfung, Nutzenanalyse, Beteiligung der Betroffenen, ergebnisoffene Auseinandersetzung mit Kritikern, Geeignetheitsprüfung, Vorabprüfung der Verfassungsmäßigkeit, Entscheidung ohne unnötigen Zeitdruck mit einer nach sachlicher Diskussion überzeugten Mehrheit.

In Anerkennung der Leistungen der Justizministerien in der Personalgewinnung und -verwaltung, andererseits aber in dem Befund, dass der berechtigte Mittelbedarf der Justiz, der dem rechtsuchenden Bürger und seinem Sicherheitsanspruch geschuldet ist, seit Jahren nicht gedeckt werden kann, wurde eine überaus ernsthafte Diskussion geführt, ob die Justiz die mit einer Selbstverwaltung verbundenen Aufgaben – besser – wird wahrnehmen können. Bei der Ausarbeitung des nun verabschiedeten »Zwei–Säulen–Modells« waren sich die Gremien der besonderen Verantwortung eines Verbandes der Richter und Staatsanwälte bewusst, nur eine Lösung vorschlagen zu dürfen, deren Umsetzung verfassungsrechtlich möglich ist. Schließlich musste ein Modell gefunden werden, das in echter Mitwirkung und in seiner demokratischen Binnenstruktur mit einem uneingeschränkten passiven Wahlrecht für die Kolleginnen und Kollegen einen Mehrwert gegenüber den bestehenden und zu erhaltenden Mitbestimmungsmodellen bietet.

Überzeugen müssen wir nun die Gesetzgeber in Bund und Ländern, dass die sich aus dem Gewaltenteilungsprinzip und ihrer Unabhängigkeit ergebende, für das Funktionieren eines Rechtsstaates unverzichtbare besondere Stellung der Justiz am besten in einem Selbstverwaltungsmodell mit unmittelbarer parlamentarischer Anbindung unter Ausschluss der Exekutive gesichert werden kann, wie es in fast allen europäischen Ländern bereits selbstverständlich ist.

Dieser schwierigen rechtspolitischen Aufgabe fühle ich mich durch die Wahl zum neuen Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes und aus persönlicher Überzeugung in besonderer Weise verpflichtet.


© Carl Heymanns Verlag • Impressum • Datenschutz