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  Information - DRiZ 2007, 78 - 
 

PEBB§Y-Nacherhebung:

 Von VROLG Elmar Herrler
Mitglied des Präsidiums
 
 

Im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit, der Register-, Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsverfahren sowie der Sozialgerichtsbarkeit wird in 2007/2008 eine Nacherhebung folgen

 
 

Die Basiszahlen der zivilprozessualen Verfahren spiegeln die aktuelle Arbeitsbelastung nicht wider. Seit In-Kraft-Treten der Zivilprozessrechtsreform am 1. Januar 2002 hat sich der richterliche Arbeitsaufwand nicht unerheblich verschoben. Die Kommission der Landesjustizverwaltungen für Fragen der Personalbedarfsberechnung (künftig Kommission) war sich der Folgen der Zivilprozessreform auf den Arbeitsaufwand bewusst, wollte aber zunächst die Ergebnisse der Evaluation der ZPO-Reform abwarten. Die rechtstatsächliche Untersuchung zu den Auswirkungen der Reform des Zivilprozessrechts auf die gerichtliche Praxis von Prof. Dr. Hommerich und Prof. Dr. Prütting liegt jetzt vor, lässt aber keine detaillierten Feststellungen zum Personalbedarf zu. Nach der Studie lässt sich aber feststellen, dass sich die richterliche Arbeitsweise durch die ZPO-Reform stärker verändert hat als zunächst angenommen. Beispielsweise führten die Hinweis- und Dokumentationspflichten in § 139 ZPO zu einer Mehrbelastung der Richter und Richterinnen in der Eingangsinstanz, entlasteten andererseits die Rechtsmittelgerichte, da tendenziell weniger Berufungen eingelegt wurden. Entlastet wurden die Spruchkörper bei den Landgerichten durch die Einführung des originären Einzelrichters. Die Mehrzahl der befragten Richter betrachteten die Kammersachen als aufwändiger. Im Berufungsverfahren stellt die Untersuchung eine spürbare Effizienzsteigerung sowie eine deutliche Entlastung der Berufungsgerichte fest. Die Kommission schließt aus den Ergebnissen der Studie, dass die bestehenden Basiszahlen die tatsächliche Arbeitsbelastung in Zivilsachen nicht mehr wiedergeben. Sie hat sich daher entschlossen, aus Akzeptanzgründen eine empirische Erhebung über die Belastungssituation in der Zivilgerichtsbarkeit durchzuführen. Die Justizminister haben dies auf ihrer Herbstkonferenz in Brüssel am 30. 11. 2006 ausdrücklich begrüßt.

Von der Nacherhebung sind insgesamt 24 Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit betroffen:

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Die bereits früher von der Kommission beschlossenen Nacherhebungen in den Bereichen Insolvenz, Grundbuch, Zwangsvollstreckung und Handelsregister sollen bei dem Projekt mit erledigt werden. Im Bereich des Handelsregisters und des Grundbuchs hat sich seit der Erhebung der Bearbeitungszeiten im Jahr 2001 durch die Einführung des elektronischen Handelsregisters und des elektronischen Grundbuchs die Arbeitsweise erheblich verändert. Die Basiszahlen für Insolvenzverfahren wurden bereits im PEBB§Y-Gutachten als überprüfungsbedürftig eingestuft, da die Praxis noch keine Erfahrungen mit dem neuen Recht hatte. Insgesamt werden 16 PEBB§Y-Geschäfte nacherhoben:

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Gleichfalls sollen in die Nacherhebung die acht Geschäfte aus dem Bereich der Sozialgerichtsbarkeit einbezogen werden, die während der Erhebung durch die Hartz-IV-Reform betroffen waren und für die das Gutachten PEBB§Y-Fach keine validen Basiszahlen feststellen konnte:

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Wie bei PEBB§Y soll die Nacherhebung nach der Methode der Selbstaufschreibung durch ein externes Beratungsunternehmen durchgeführt werden. Das Projekt wird Anfang 2007 europaweit ausgeschrieben. Mit den ersten Nacherhebungen soll noch Ende 2007 begonnen werden. Der Zeitplan geht davon aus, dass das Projekt mit Vorlage des Gutachtens Ende 2008 abgeschlossen sein wird.

Zum Schluss eine Bemerkung: Die Entscheidung der Kommission ist zu begrüßen. Nur eine empirische Erhebung kann die richterliche Arbeitsbelastung einigermaßen transparent machen. Schade nur, dass man aus Kostengründen die Nacherhebung auf die Geschäfte der Zivilgerichtsbarkeit, im Insolvenz- und Vollstreckungswesen sowie auf einige Geschäfte der Sozialgerichtsbarkeit beschränkt. Auch in anderen Rechtsgebieten hat es in den letzten Jahren gravierende Änderungen gegeben, die sich auf die Arbeitsweise der Richterinnen und Richter massiv ausgewirkt haben. Nach wie vor sind einige Basiszahlen rational nicht nachvollziehbar. Man lebt mit diesen Zahlen, akzeptieren kann man sie nicht. Die Nacherhebung hätte Gelegenheit gegeben, diese Ungereimtheiten zu beseitigen.


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