Lothar Jünemann
Liebe Leserinnen und Leser,
unsere Gesetzgeber entfalten mannigfache Aktivitäten zur Schaffung europäischen und nationalen Rechts. Ein besonderer Eifer kommt hinzu, wenn die Rechtssetzungstätigkeit im Zusammenhang mit dem Schutz vor tatsächlichen oder vermeintlichen terroristischen Bedrohungen steht. Ob es darum geht, endlich doch noch einen Weg zu finden, ein ablehnendes und deshalb nicht akzeptiertes Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen, um unbeteiligte, durch Grundrechte geschützte Staatsbürger im sog. Luftsicherheitsfall töten zu dürfen, oder darum, Daten unbeteiligter Bürger in großem Umfang auf Vorrat speichern zu dürfen, das Ergebnis sind zweifelhafte Gesetzesvorhaben. Für die Vorratsdaten-speicherung wird da schon einmal eine Richtlinie in der Europäischen Union erlassen, deren Kompetenzgrundlage mit Art 95 EGV fraglich ist, weil diese regelmäßig verwendet wird, um die Angleichung von Rechts- und Verwaltungsvorschriften zur Verbesserung des Funktionierens des europäischen Binnenmarktes zu erreichen. Auch mit der Prüfung der Verhältnismäßigkeit der angeordneten Maßnahmen ist es nicht wirklich weit her. Der nationale Gesetzgeber ist gut beraten, hier bei der Umsetzung nicht vorschnell zu handeln.
Dieses gilt auch für den Umgang mit persönlichen Daten. Sicher ist die Unversehrtheit unserer Kinder ein hohes Gut, aber ob man dafür tatsächlich Namen und Anschriften rechtskräftig verurteilter Sexualstraftäter, die ihre Strafe verbüßt und dabei hoffentlich das Ziel der Resozialisierung erreicht haben, im Internet veröffentlichen sollte? Hier gilt es sehr sorgfältig abzuwägen zwischen Schutzbedürfnis der Gesellschaft und Rechten des Einzelnen.
Der Datenschutz ist ohnehin ein leidi-ges Thema. Allerorten werden durch Pri-vatpersonen Daten über jeden gesammelt und vernetzt, der in irgendeiner Form am Sozialleben teilnimmt. Eine genaue Betrachtung des täglich ins Haus flatternden Werbematerials lässt Rückschlüsse auf verkaufte Adressen und ausgewertete Informationen zu Konsum- und Lebensgewohnheiten des Empfängers zu. RFID-Chips werden dies zukünftig verschärfen.
Da möchte auch der Staat nicht zurückstehen. Ob es die anlassunabhängige Verdachtsschöpfung unserer Sicherheitsbehörden oder der Wunsch nach Nutzung der Mautdaten zur Kriminalitätsbekämpfung ist, die Telekommunikationsüberwachung oder Internetnutzung: Die Devise scheint zu sein, was machbar ist, das muss auch her. Lange zurück liegen die Tage des Volkszählungsurteils, das seinerzeit konstatierte, die freie Entfaltung der Persönlichkeit setze unter den modernen Bedingungen der EDV den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Wir müssen aufpassen, nicht aus Furcht vor Kriminalität und Terrorismus den freiheitlichen Staat zu verlieren, der durch all die neuen Maßnahmen gerade geschützt werden soll. Freiheit und Sicherheit lassen sich nicht uneingeschränkt miteinander vereinbaren, aber keine von beiden sollte in einer zivilisierten Gesellschaft auf der Strecke bleiben.
|