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  Gastkommentar - DRiZ 2007, 11 - 
 

Risiken und Nebenwirkungen der gerichtsnahen Mediation

 Von Marcus Creutz
Freier Journalist/Rechtsanwalt Garmisch-Partenkirchen
 
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Nach ersten erfolgreich verlaufenen Modellprojekten in Niedersachsen werden derzeit im gesamten Bundesgebiet und über sämtliche Fachgerichtsbarkeiten hinweg weitere Feldversuche zur gerichtsinternen Mediation unternommen. Das wohl größte Experiment läuft derzeit im Freistaat Bayern. Dort wird seit Anfang 2005 unter wissenschaftlicher Begleitung von Prof. Reinhard Greger von der Uni Nürnberg-Fürth im Namen des Volkes mediiert. Und die bayerische Justizministerin Beate Merk hat gerade erst grünes Licht für eine Verlängerung dieser alternativen Streitbeilegungsmethode bis Ende 2007 gegeben – motiviert durch die positiven Ergebnisse eines ersten universitären Zwischenberichts.

Schaut man sich die Entwicklung an, die die Mediation in Deutschland genommen hat, so fällt zunächst auf, dass es privatunternehmerische Initiativen waren, die die Mediation Mitte der 90er Jahre in Deutschland publik gemacht haben. Seither hat sich eine zunehmende Zahl vor allem an Rechtsanwälten zu Mediatoren ausbilden lassen. Dass nunmehr auch Richter die Mediation als Betätigungsfeld entdecken, liegt zum einen daran, dass immer mehr von ihnen daran zweifeln, ob die rechtsförmigen Verfahren in der Mehrzahl wirklich dem Rechtsfrieden dienen, weil eben doch viele Rechthaber die Justiz dazu missbrauchen, ihre Rechtsposition einzementieren zu lassen. Das schafft oftmals nichts weiter als verbrannte Erde. Der Ansatz der Mediation, die Streithälse von den reinen Rechtspositionen wegzuführen hin zu den wahren privaten wie wirtschaftlichen (Dauer-) Interessen, ist deshalb richtig. Die Justizpolitik dagegen ist in erster Linie motiviert durch die knappe Kassenlage. Ob nun unter der Etikette »Große Justizreform« oder unter dem Siegel »Mediation« – viel Unausgegorenes wird derzeit in die breite Öffentlichkeit getragen. Da fällt es schwer zu glauben, dass das plötzliche Bekenntnis zur Mediation aus innerer Überzeugung erfolgt. Seien wir also realistisch: In erster Linie dürfte es den Sparzwängen geschuldet sein.

Den Steuerzahler wird es natürlich vom Grundsatz her freuen, wenn auch die Rechtspolitik den Euro zwei Mal rumdreht. Die Frage ist nur, ob die gerichtsnahe Mediation dazu das geeignete Mittel ist. Würde sie bundesweit zum Dauereinsatz gelangen, hieße das zunächst einmal: Jede Richterin und jeder Richter in Deutschland müsste zum Mediator ausgebildet werden und das seriöser Weise über 200 Stunden lang. Das würde zunächst einmal viel Geld kosten und ist der Richterschaft, die in weiten Teilen an der Grenze ihrer Belastbarkeit steht, wohl kaum zumutbar. Im Übrigen dürften nicht wenige unter ihnen gegen diese Art der Massenimpfung ihre Einwände haben. »Schuster, bleib bei Deinen Leisten!« hört man sie auf den Gerichtsfluren schon raunen. Immerhin hat der Staat in erster Linie die Aufgabe und die Pflicht, Gerichtsverfahren im konventionellen Sinn anzubieten und straff durchzuführen.

Wenn aber nun dem Kläger das Angebot unterbreitet wird, den Rechtsstreit nicht mehr auf herkömmliche Art und Weise auszutragen, wird ihm damit suggeriert: »Du, da gibt es jetzt eine neue Methode. Die ist viel besser als ein Gerichtsverfahren«. Dass sich die Justiz damit selbst in Frage stellt und intern Konkurrenz macht, mag ja noch angehen. Dass die dritte Gewalt allerdings in direkte Konkurrenz zu den freien Mediatoren tritt und damit deren Marktchancen verschlechtert, dürfte sich verfassungsrechtlich in einer Grauzone bewegen. Denn während die Parteien, wenn sie sich außergerichtlich um einen Mediator bemühen, diesen aus eigener Tasche bezahlen müssen, bietet ihnen die Justiz diese Teildienstleistung kostenlos an, sobald die Klage eingereicht wurde und die Gerichtskosten eingezahlt sind. Das treibt die Leute letztlich also noch stärker zu den Gerichten.

Dass sich gegen die gerichtsnahe Mediation nicht nur auf Seiten der Anwaltschaft Kritik rührt, wurde aufdem diesjährigen 11. Mediationskongress der Centrale für Mediation, Köln, deutlich. So bezweifelte der Kölner Landgerichtspräsident Helmut Zerbes, dass mit der Mediation die ohnehin schon recht hohe Vergleichsquote in Zivilsachen, die zwischen 20 und 25 Prozent liegt, noch einmal nennenswert getoppt werden könne. Zerbes schlägt statt dessen vor, dass die Richter in geeigneten Fällen externe Mediatoren beauftragen sollten. In Amerika und Australien wird dieser Weg längst beschritten. Warum nicht auch in Deutschland?


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