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 | Zur möglichen Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit durch eine Maßnahme der Dienstaufsicht (Errichtung einer Schuldnerberatungsstelle im Gebäude eines Insolvenzgerichts) | (Hanseatisches OLG, Beschluss vom 17. 5. 2000 — RDS 1/99 —) |
 | Ein Berufsrichter darf nicht zugleich Mitglied des mit Verwaltungsaufgaben betrauten Amtsausschusses einer Amtsgemeinde und/oder Stellvertreter des Amtsvorstehers sein | (BVerwG, Beschluss des 2. Senats vom 29. 3. 2000 — 2 B 47.99 —) |
 | In richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren ist die zulassungsfreie Berufung nicht durch die Zulassungsberufung ersetzt worden | (BGH, Dienstgericht des Bundes, Urteil vom 29. 3. 2000 — RiZ (R) 4/99 —) |
 | Eine Verurteilung durch rechtskräftigen Strafbefehl führt nicht zur Beendigung des Beamtenverhältnisses kraft Gesetzes | (BVerwG, Urteil vom 8.6. 2000 — BVerwG 2 C 20.99 —) |
 | Zum Ausscheiden eines Richters auf Lebenszeit aus dem Hessischen Staatsgerichtshof durch Abordnung in ein nichtrichterliches Amt | (Staatsgerichtshof des Landes Hessen, Beschluss vom 6.12.2000 — P. St. 1595 —) |
 | Weicht die Auswahl eines männlichen Bewerbers von den Zielangaben des Frauenförderungsplans ab, so setzt diese Abweichung besondere rechtfertigende Umstände voraus | (Verwaltungsgericht Frankfurt a. M., Beschluss vom 29.8.2000 — 9 G 2391/90 (2) —) |
 | Auch die Verhinderung von Vermögensschäden ist vom Schutzzweck der Amtspflicht der Staatsanwaltschaft umfasst, keine unzulässige Anklage zu erheben (hier: Verdacht der Brandstiftung) | (Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.5.2000 — III ZR 180/99) |
 | Es ist Sinn und Zweck des § 78 d Abs. 3 LBG, dem Dienstherrn einen möglichst weiten Spielraum einzuräumen, innerhalb dessen er aus sachlichen Gründen von der Anwendung der Altersteilzeit absehen kann. | (VG Arnsberg, Beschluss vom 12. 12. 2000 — 2 L 1706/00) |
 | Ein Richter kann verlangen, dass über seine Bewerbung auf eine Beförderungsstelle in einem fairen und chancengleichen Verfahren unter Beachtung des Leistungsgrundsatzes (Bestenauslese) entschieden wird. | (VG Hamburg, Beschluss vom 18. 5. 2001 — 3 VG 1075/2001 —) |
 | Zum Recht auf Durchführung einer ordnungsgemäßen Wahl nach § 12 Richterwahlgesetz | (Schleswig-Holsteinisches VG, Beschluss vom 4.7. 2001 — 11 B 10/01) |
 | Zum Ermessensspielraum des Dienstherrn bei der Besetzung einer Beförderungsstelle; hier: Vorsitzende Richterin/Vorsitzender Richter (Besoldungsgruppe R 3) | (OVG Hamburg, Beschluss vom 9.8.2001 — 1 BS 195/01 —) |