| |  Einmal angenommen, am 11. September 2001 wären nicht nur die Zwillingstürme in New York, sondern auch die Bankentürme der Metropole am Main aufgrund von Terroranschlägen zusammengestürzt und hätten Tausende unter sich begraben. Hätte es die deutsche Regierung der US-amerikanischen gleichgetan und eine Art »Patriot Act« erlassen? Gäbe es dann ebenfalls ein »Guantanamo Bay«, irgendwo unter deutscher Militärkontrolle? Befänden auch wir uns im »Krieg gegen den Terrorismus«, der die uneingeschränkte Macht des Bundeskanzlers rechtfertigte, inklusive einer Art Notstandsgesetzgebung, die selbst universelles Völkerrecht missachtete? Im Bewusstsein um die Verantwortung für die Verbrechen der Nazis, insbesondere des Holocaust, scheint ein solches Szenario kaum vorstellbar zu sein. Die Lehren, die aus dieser jüngsten Geschichte gezogen wurden, finden wir fest verankert in unserer Verfassung, den einfachen Gesetzen und in einer inzwischen 109 Bände umfassenden Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Ergo ist die Gefahr, je davon abzuweichen, für alle Zeit gebannt? Es bleiben mitunter Fragezeichen, denn die Diskussion, ob »ein bisschen Folter« nicht gerechtfertigt sein könnte, ist noch nicht allzu lange her und auch noch nicht völlig aus der Welt. Diesen Gedanken schicke ich deshalb voraus, damit nicht der Eindruck entsteht, über jeden Fehltritt erhaben, quasi mit erhobenem Zeigefinger, das, was sich derzeit in Gefängnissen wie Guantanamo Bay oder Abu Ghraib abspielte und abspielt, schlicht anzuprangern. Die Dimension der Verbrechen des 11. September, und damit die Missachtung fundamentaler Menschenrechte und Prinzipien der Humanität, dürfen nicht außer Acht bleiben, wenn man die Folgen, die der Rechtsstaat USA daraus zog, einer kritischen Würdigung unterzieht. Der Terrorismus unserer Zeit, der sich seit dem 11. September auch in anderen Ländern wiederholte, schürt irrationale Ängste, weil niemand weiß, wann und wo er wieder zuschlägt und wer die nächsten Opfer sein werden. Dieser Terror kennt keine Grenzen. Strafrechtliche Sanktionen schrecken diesen Täterkreis ebenso wenig ab, weder Sühne- noch generalpräventive Ideen taugen. Denn die Täter gehen freiwillig mit in den Tod und die Hintermänner rekrutieren ohne Ende neue Anhänger für ihre perfiden Ideologien. Vor diesem Hintergrund kann es deshalb kriminal- und sicherheitspolitisch nur um die Verhütung weiterer derartiger Anschläge gehen. Der Staat hat die Pflicht, das Leben und die Freiheit seiner Bürger zu schützen, auch wenn es, wie schon häufig geschrieben wurde, ein Recht auf Sicherheit, in der Verfassung verankert, nicht gibt. Die Frage kann nur lauten, gibt es Sicherheit um jeden Preis, darf oder muss uns deshalb nicht jedes Mittel recht sein, heiligt der Zweck gar die Mittel, weil es um kein geringeres Rechtsgut geht als Leben, Freiheit und Menschenwürde? Nein, niemals. Selbst das verabscheuungswürdigste Verbrechen darf Politik und Regierung nicht dazu anstiften, ihrerseits genau die Werte aufzugeben, die es doch zu verteidigen gilt. Ein Rechtsstaat, der dieses zulässt, katapultiert sich selbst außerhalb zivilisatorischer, gewachsener, demokratischer Strukturen und eben jener Rechte, die universell und absolut zu gelten haben: Leben, Unversehrtheit, freie Meinungsäußerung, Schutz vor willkürlicher Inhaftierung, Freiheit von Furcht und Not und Folterverbot. Ein Staat, der zulässt, dass fundamentale Menschenrechte nicht einmal das Papier wert sind, auf dem sie stehen, gibt sich selbst auf. Ein Staat, der in Gefängnissen Folter und Grausamkeit, Erniedrigungen und Demütigungen nicht ausdrücklich untersagt und unter Strafe stellt, hat die Exzesse jener, die offenbar nicht mehr wissen, was sie tun, mit zu verantworten. »Wo das Gesetz endet, beginnt die Tyrannei«, schrieb John Locke. Die Tyrannei, die hässliche Fratze und auch die »Banalität des Bösen« ist nun für jedermann sichtbar geworden, in Abu Ghraib. Dieser schwerwiegende Makel, Menschenrechte vermeintlichen Sicherheitsrechten unterzuordnen, sie darauf zu gründen, dass man sie anderen skrupellos nimmt, hat das Ansehen der USA zutiefst erschüttert. Die Schuld nur auf das Fehlverhalten unterer Schergen zurückzuführen, hinterlässt einen üblen Geschmack. Ein Trost, dass wenigstens die Judikative der USA der Regierung in Washington einen Dämpfer versetzte und ihr ins Stammbuch schrieb, dass sie keineswegs über dem Gesetz steht. Der Supreme Court urteilte, dass Guantanamo-Häftlinge die Rechtmäßigkeit ihrer Gefangenschaft von einem amerikanischen Gericht überprüfen lassen können. Ein Sieg des Rechtsstaats, der hoffen lässt. |