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  Gastkommentar - DRiZ 2004, 255 - 
 

Arbeitsplatz Justiz

 Von  Dr. Reinhard Müller
Frankfurter Allgemeine Zeitung
 
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Wer geht in die Justiz? Zweifellos sind es (der Form nach) gute Juristen. Dafür sorgt die Auswahl nach Leistung und fachlicher Eignung, also nach den Examensnoten. Aber was sind das für Menschen? Man kann zwei Typen unterscheiden: Typ 1 will Richter werden, seit er im 3.Semester sein Praktikum bei Gericht absolviert hat. Er hört aufmerksam zu, als der Professor sagt: »Wenn Sie keine Fremdsprachen lernen wollen, werden Sie deutscher Richter.« Er kennt exakt die Noten, die derzeit für den Staatsdienst erforderlich sind. Er nimmt die Hürde und übersteht auch die harmlosen Fragen beim Vorstellungsgespräch. Nun ist der Tagesrhythmus vorgegeben. Fixpunkt des Tages ist das Essengehen in die Kantine mit Linoleumboden – immer zusammen mit der Kammer. Jede Kammer hat ihren festen Tisch. In Ausnahmefällen fusionieren auch einmal zwei Kammern zwecks gemeinsamer Nahrungsaufnahme. Unter Menschen kommt man sonst nur noch am Verhandlungstag. Ansonsten pflegt man, was lebenswichtig ist, guten Kontakt zur Geschäftsstelle und begrüßt täglich den Boten mit dem Aktenwagen.

Das kennt Typ 2 aus seinem bisherigen Berufsleben nicht. Er war Anwalt, der einige Zeit in einer Großkanzlei oder einer feinen Nischenboutique gearbeitet hat. Er hat sehr gut verdient, aber auch sehr viel gearbeitet. Die Aussicht, Partner zu werden, ist vage. Unabhängig davon merkt er möglicherweise, dass er mehr Zeit für seine Familie haben möchte. Dieser Typ ist oft weiblich. Er will eine Familie gründen, sieht jedoch, dass das in seinem jetzigen Job kaum möglich ist. Ältere Richterinnen bei Obergerichten empfehlen ihr dringend, zur Justiz zu gehen, denn da könne man optimal Beruf und Familie miteinander vereinbaren. Sie wundert sich: Ein Beruf sollte doch in erster Linie Spaß machen. Sie (er) geht gleichwohl in die Justiz. Das erste, was über sie getuschelt wird: Das ist die, die so viel arbeitet und die Quote verdirbt. Es gibt sogar Richter, denen in der Beurteilung angekreidet wird, dass sie zu viel arbeiten.

Irgendwann verschwimmen die Unterschiede zwischen Typ 1 und Typ 2. Man richtet sich ein. Ähnlich wie bei Medizinern ist es nicht wichtig, wie es unter der Robe aussieht. Der Normalbürger, der vielleicht einmal im Leben als Zeuge aussagen muss, wundert sich noch dreißig Jahre später, warum der Richter Sandalen trug. Der Richter versteht diese Verwunderung nicht. Er ist zwar selbstbewusst. Er weiß, dass er die Dritte Gewalt verkörpert. Aber zugleich will er sich mit dem Volk gemein machen. Allerdings nur äußerlich. Nicht selten hört ein Angeklagter Belehrendes, das über den eigentlichen Schuldspruch hinausgeht. Wirtschaftliches Verständnis oder detaillierte Kenntnis über das, worüber man entscheidet, ist nicht notwendige Voraussetzung für die rechtsprechende Tätigkeit. So kann man zweifellos über Domain-Namen im Internet entscheiden, ohne je im Internet gewesen zu sein – Kenntnisse wären aber auch nicht schädlich. Das Publikum – etwa Bürger, Anwälte oder Journalisten – sind mitunter überrascht, dass nach 16 Uhr bei Gericht niemand mehr zu erreichen ist. Freitag mittag erst recht nicht. Ungewohnt ist es auch, wenn Termine scheinbar endlos und ohne Begründung verschoben werden.

Das ist schade. Denn es diskreditiert die vielen Richter und Staatsanwälte, die so überlastet sind, dass sie jedes Wochenende einmal ins Büro kommen müssen, um den Aktenberg abzuarbeiten. Die leisten unter widrigen äußeren Umständen genauso viel wie ihre Kollegen in der freien Wirtschaft. Zwar ist der Druck nicht so groß, insbesondere gibt es nicht die Ungewissheit, jederzeit »freigestellt« werden zu können. Andererseits ist absehbar, dass die Bedingungen im öffentlichen Dienst immer schlechter werden. Die öffentlichen Haushalte haben immer weniger Geld. Da sind weitere Sparmaßnahmen unvermeidlich. Das kann und wird zu Verschlankungen, Modernisierungen und dem Abschneiden alter Zöpfe führen. Die materiellen Bedingungen werden sich nicht verbessern. Zulagen und Pensionen werden wohl weiter gekürzt, weitere Stellen gestrichen. Das bedeutet Mehrarbeit. Was künftig mehr oder weniger für alle Arbeitnehmer gilt, lässt sich im Staatsdienst besonders einfach durchsetzen.

Was ist zu tun? Jammern, Streiken, Dienst nach Vorschrift? Oder Rückbesinnung auf einen überkommenen Ethos des Richters. Sein Ansehen in der Bevölkerung ist immer noch sehr groß. Zu Recht. Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern »anvertraut«. Dieses Vertrauen müssen sie immer neu rechtfertigen. Damit unsere Rechtsprechung auch in Zukunft so gut ist, dass sie jedem internationalen Vergleich standhält. Das liegt vor allem an den Richtern, die einen der schönsten Berufe ausüben.


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