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  Gastkommentar - DRiZ 2004, 208 - 
 

Schwarzer Peter: Kaplan und die Justiz

 Von  Dr. Ulrich Haagen
ZDF-Redaktion Recht brisant
 
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Metin Kaplan hat Justitia am Nasenring vorgeführt – böse, unfähige Justiz! Wenn der Mann immer noch in Deutschland weilt, statt dort, wo er hingehört, nämlich ins Gefängnis am Bosporus, dann haben unsere Gerichte das versiebt! Das ist der Eindruck, den zahlreiche Medien, aber auch viele Politiker nach dem Urteil des OVG Münster vom 26. Mai vermittelt haben.

Schon Tage vor diesem Urteil wollte Focus aus dem Innenministerium NRW erfahren haben, eine eigens gecharterte Maschine stünde am Düsseldorfer Flughafen für die Abschiebung bereit. Und die Richter entschieden ja denn auch: nein, kein Abschiebungshindernis. Nägel mit Köpfen, so dachte man offensichtlich bei der Ausländerbehörde in Köln. Kaum war das Urteil gesprochen, erwirkte man noch zur selben Stunde beim Amtsgericht einen Abschiebehaftbefehl. Dass der Turbanträger trotz Rundumbewachung durch Schlapphüte und Polizei nicht inhaftiert werden konnte, ist eine andere Baustelle, letztlich auch nur eine für eben diese Behörden peinliche Reminiszenz. Die öffentliche Wirkung wäre womöglich noch fataler gewesen, hätte man ihn doch geschnappt. Denn postwendend wäre er wieder auf freien Fuß zu setzen gewesen, da Kaplans Anwältin – wie vorauszusehen – einen vorläufigen Abschiebestopp erwirkte und der Amtsrichter den Haftbefehl wieder einkassieren musste.

»Rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln«, die Justiz weiß nicht, was sie eigentlich will – so sah es daraufhin die Öffentlichkeit, die einschlägige Statements hochrangiger Politiker und Medienberichte von im Zuständigkeitsdickicht verlorenen Journalisten für bare Münze nahm.

Doch Gerichte waren es nicht, die für den Wirrwarr verantwortlich zeichneten. Verantwortlich doch wohl eher die Ausländerbehörde, die die Zellentür möglichst schnell hinter Kaplan verriegeln wollte. Vorschnell! Und man hätte es besser wissen können, denn schließlich hatten die Münsteraner Richter ungewöhnlich deutlich klargestellt, dass Kaplan bis zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts keineswegs ohne entsprechenden Rechtsschutz abgeschoben werden dürfe. Hatte man das bei der Ausländerbehörde überhört? Dem für den Haftbefehl zuständigen Kölner Ermittlungsrichter teilte man jedenfalls diesen Aspekt des Urteils nicht mit.

Klar ist: Nicht nur für die BILD-Zeitung hat die Justiz in diesem Fall den Schwarzen Peter, und im Ringen um die never-ending-story »Zuwanderungsgesetz« kann der Fall Kaplan in Berlin und München weiterhin als Beleg dafür dienen, wie dringend notwendig eine Verschärfung des Ausländerrechts sei.

So verständlich der Wunsch sein mag, sich islamistische Scharfmacher vom Halse zu schaffen, für einen Kaplan bedarf es keiner veränderten Gesetze. Der Mann kann bereits nach geltendem Recht ausgewiesen werden. Seine Verurteilung zu vier Jahren wegen einesfolgreichen Mordaufrufes gegen einen Kontrahenten bietet dafür bereits jetzt die Basis. Warum also verweisen die einschlägigen Politiker bei ihrem Dauerruf nach schärferen Gesetzen auf den Fall Kaplan? Unkenntnis oder Ignoranz? Wohl doch eher Wahlkampfbedürfnisse!

Eines ist sicher: Auch die anstehende Verschärfung des Ausländerrechts wür- de – wenn man mal von der geplanten Rechtswegsverkürzung absieht – nichts an Abschiebeproblemen à la Kaplan ändern. Auch künftig werden vor der Abschiebung von »Hasspredigern« völkerrechtliche Verpflichtungen der Bundesrepublik aus der Europäischen Menschenrechtskonvention zu beachten sein. Denn erfreulicherweise stellen selbst die härtesten Verfechter eines gedengelten Ausweisungsrechts die EMRK nicht in Frage. Es kann also auch zukünftig nicht abgeschoben werden, wenn der »persona non grata« im Zielstaat der Abschiebung Folter oder ein rechtsstaatswidriges Strafverfahren droht.

Deshalb schenkt Edmund Stoiber den Stammtischen gepanschten Wein ein, wenn er zur Begründung der Gesetzesverschärfung erklärt, mit Leuten wie Kaplan müsse »künftig kurzer Prozess gemacht werden«. Und auch SPD- Innenexperte Dieter Wiefelspütz serviert nicht koscher, wenn er jüngst auf dem Deutschen Anwaltstag fordert, die Hamburger Islamisten Motassadeq und Mzoudi müssten umgehend abgeschoben werden.

Fazit: Solange Politiker wider besseres Wissen populäre Forderungen in die Welt setzen – mit Hilfe mancher Medien–, so lange sehen Justiz und Rechtsstaat kränklich aus, ohne dies wirklich zu sein.


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