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  Kommentar - DRiZ 2004, 66 - 
 

Justizskandal oder Vorverurteilung?

 Von PrLG Wolfgang Arenhövel, Osnabrück
 
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Da ist die Rede von einer Affäre in der brandenburgischen Justiz. Der Rechtsstaat sei beschädigt. Richter und Staatsanwälte seien die Täter, das Land Brandenburg sei das Opfer.

Was ist geschehen? Einzelne Richter und Staatsanwälte, auch hochrangige, haben – so heißt es – Trennungsgelder bezogen, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorgelegen hätten. Von Betrug ist die Rede, mindestens aber von Dienstvergehen.

Der Sachverhalt ist noch immer unklar: Einige haben wohl zutreffende Angaben gemacht, die gezahlten Trennungsgelder waren aber zu hoch. Andere wiederum sollen bei zutreffenden Angaben Trennungsgelder bezogen haben, die nach erneuter rechtlicher Prüfung nicht hätten gezahlt werden dürfen. Und wieder andere sollen falsche Angaben gemacht und deswegen zu viel Trennungsgeld bekommen haben. – So lauten die Vorwürfe, die von einigen der Betroffenen bestritten, von anderen rechtlich anders gewürdigt werden.

Kein Zweifel, die Vorwürfe müssen aufgeklärt werden. Umfassend, schnell und ohne Ansehen der Person, aber nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Das sollte selbstverständlich sein. Von dieser Erkenntnis sind einige politisch Verantwortliche in Brandenburg, wie mir scheint, weit entfernt. Statt dessen verdächtigt man öffentlich, ohne die Betroffenen in einem förmlichen Verfahren anzuhören. In der Art eines Scherbengerichts wird über sie der Stab gebrochen, werden Vorurteile bedient und die Unschuldsvermutung oder das Gebot rechtlichen Gehörs als elementare Grundsätze jedes fairen Verfahrens außer Acht gelassen. Es ist nicht akzeptabel, wenn der Ministerpräsident Brandenburgs nicht nur ein Disziplinarverfahren gegen den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts öffentlich einleitet, sondern auch gleich noch das Ziel vorgibt: die Entfernung aus dem Dienst.

Selbstverständlich bedürfen Gesetzesverstöße, die Inhaber öffentlicher Ämter begangen haben, auch der politischen Bewertung.

Ich frage mich allerdings, ob hier wirklich eine verantwortbare politische Bewertung vorgenommen worden ist oder ob nur mit Blick auf bevorstehende Wahlen populistisch in einem zusammengewachsenen Land bewusst wieder Gräben aufgerissen werden und das Ansehen der Justiz insgesamt beschädigt wird.

Ich vermisse bei der öffentlichen Diskussion Augenmaß und rechtsstaatlich gebotene Zurückhaltung. Viele der öffentlich Beschuldigten haben die brandenburgischen Gerichte und Staatsanwaltschaften in den Jahren der Aufbauarbeit mit hohem persönlichen und ideellem Einsatz zu dem gemacht, was sie heute in ihrer Gesamtheit sind: zu einer leistungsfähigen, fachlich befähigten und motivierten Justiz, die rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht und deshalb insgesamt Respekt und Anerkennung verdient.

Ich will nicht missverstanden werden: Die Forderung nach rückhaltloser Aufklärung darf nicht relativiert werden. Aufgedeckt werden muss aber auch der Hintergrund dessen, was womöglich vorschnell als »Justizaffäre« bezeichnet wird. Aufgeklärt werden muss, warum die angeblich jahrelang geleisteten überhöhten Zahlungen erst jetzt aufgefallen sind, ob es Nachlässigkeiten bei der Prüfung gegeben hat und wer dafür verantwortlich ist. Es wird auch zu prüfen sein, ob nicht auch aus wohlerwogenen Gründen hohe Trennungsgelder gezahlt worden sind, etwa um dringend benötigtes Personal anwerben zu können. – Erst wenn all diese Fragen – und noch weitere – beantwortet sind, wird man, vielleicht, noch von einer Justizaffäre sprechen können.


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