Anzweifeln lässt sich auch der 50. »Geburts«-Tag, reicht doch, historisch gesehen, eine natürliche Lebenslinie bis ins 19. Jahrhundert zur Gründung des Reichsgerichts zurück. So wies die Justizministerin Frau Däubler-Gmelin in ihrer Ansprache beim offiziellen Festakt darauf hin, dass die Eröffnung des Bundesgerichtshofs am 1. Oktober 1950 bewusst an die Eröffnung des Reichsgerichts am 1. Oktober 1879 habe anknüpfen sollen. Ob der BGH eine Neuschöpfung, die Fortsetzung oder das Kind des RG sei, ist im Laufe der Jahre oder je nach Standpunkt unterschiedlich gesehen worden. Eines sollte übrigens in diesem Zusammenhang einmal klargestellt werden: Richterschaft des BGH und Bundesanwälte haben sich nicht, wie oft zu lesen, gegen einen Umzug nach Leipzig ausgesprochen; sie haben vielmehr in einer Richterversammlung darüber diskutiert und beschlossen, dass dies eine Entscheidung der Politik bleiben müsse – vielleicht ein historisches Versäumnis? Aber nun zum Feiern: Die Geburtstagskinder Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft haben eine Festschrift herausgegeben (Geiß/Nehm/Brandner/Hagen), der BGH hat eine Sonderbriefmarke erhalten, eine Festgabe der Rechtsanwälte und eine der Wissenschaft. Die wissenschaftlichen Mitarbeiter haben »ihren« BGH mit der »einzig wahren Festschrift« (HIWI 2000 oder: Was Sie schon immer über den BGH wissen wollten; Herz/Freymann/Vatter) bedacht. Und, wie bei bedeutenden Persönlichkeiten heute üblich, die Festlichkeiten dauerten fast ein ganzes Jahr an. Sie wurden eingeleitet von einer Reihe wissenschaftlicher Veranstaltungen. Im Februar: »50 Jahre BGH« (Präsident Geiß) – »100 Jahre BGB« (Prof. Lange, Tübingen). Im März: »Der Europäische Gerichtshof und die Gerichte der Mitgliedsstaaten – Komponenten der richterlichen Gewalt in der Europäischen Union« (Präsident Carlos Rodríguez Iglesias). Im Mai: Podiumsdiskussion zur Sterbehilfe (u.a. mit Bischof Dr. Lehmann). Es folgte die lang ersehnte Grundsteinlegung für den so nötigen und schon längst versprochenen Erweiterungsbau des BGH, in dem die große juristische Fachbibliothek (und wohl leider nur Teile der alten Reichsgerichtsbibliothek) endlich eine angemessene Heimstatt finden werden. Eine weitere Freude war die Feier zur Wiederherstellung des Palais in alter Pracht. Es folgten der Ball des Bundesgerichtshofs in festlichem Rahmen in Baden-Baden und die fröhliche Gemeinschaftsfeier der Mitarbeiter aller drei Geburtstagskinder, ausgerichtet von den Personalräten von Bundesgericht und Bundesanwaltschaft, dem Richterrat und dem Verein der Richter und Staatsanwälte beim Bundesgerichtshof im neuen Gebäude der Bundesanwaltschaft mit Speis und Trank, Kapelle, Tanzgruppe und Magier,der in »Rechtsprobleme« gekonnt einführte (Dank Herrn Koll. Prof. Dr. Sack aus Landau).  Am Vorabend des großen Festtages vom 6. Oktober luden die Anwältinnen und Anwälte beim BGH zum Empfang und überreichten ihre Festgabe »Fortitudo Temperantia. Die Rechtsanwälte am Reichsgericht und beim Bundesgerichtshof«. Am folgenden Tage, fast genau auf den Eröffnungstag des BGH, fand der offizielle Festakt statt, wie zu erwarten mit viel, vor allem juristischer Prominenz aus dem In- und Ausland unter den rund 500 Gästen. In zahlreichen Grußworten fanden die Festredner, an der Spitze die Präsidentin des Bundesverfassungsgerichts als Vertreterin des Bundespräsidenten, viel Anerkennung für die Verdienste des BGH in seinem Bemühen um Gerechtigkeit und die Fortentwicklung des Rechts. Die Bundesjustizministerin lobte, dass Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft die bei der Gründung in sie gesetzten hohen Erwartungen erfüllt hätten, sich dem demokratischen Rechtsstaat verpflichtet wüssten und mit mutigen Entscheidungen Vertrauen in der Bevölkerung und ausgezeichnete Verbindungen zu anderen europäischen Gerichten erworben hätten. Sie erinnerte an viele geglückte Leitsatzentscheidungen, so zum Persönlichkeitsrecht, dem Arzthaftungsrecht oder (1954) dem ehelichen Güterrecht – die Jahrzehnte BGB zur Makulatur und den Bundesgerichtshof zu einem »Garanten unserer demokratischen und sozialen Grundordnung« habe werden lassen. Sie rief dazu auf, alle sollten zu den auf die Justiz zukommenden Aufgaben ihren persönlichen Beitrag leisten, da der Rechtsstaat eine starke Dritte Gewalt brauche. Tiefschürfende juristische Betrachtungen zum Thema »50 Jahre Rechtsprechung des BGH – Auf dem Weg zu einem Präjudizienrecht?« wusste der Festredner Prof. Dr. Heldrich, Rektor der Universität München, in so heiterer Weise darzustellen, dass Langeweile nach den zahlreichen Grußworten und Ansprachen nicht aufkam. Die voluminöse Festgabe der Rechtswissenschaft überreichte mit launigen Worten Prof. Dr. Claus Roxin. |