Home  >  Archiv  >  DRiZ 2000  >  Heft 10/2000  >  DRiZ 2000, 378
Editorial
Archiv
DRiZ 2007
DRiZ 2006
DRiZ 2005
DRiZ 2004
DRiZ 2003
DRiZ 2002
DRiZ 2001
DRiZ 2000
Heft 12/2000
Heft 11/2000
Heft 10/2000
Heft 09/2000
Heft 08/2000
Heft 07/2000
Heft 06/2000
Heft 05/2000
Heft 04/2000
Heft 03/2000
Heft 02/2000
Heft 01/2000
DRiZ 1999
DRiZ 1998
DRiZ 1997
Rechtsprechung
Abonnement
Impressum
Drucken
  Kommentar - DRiZ 2000, 378 - 
 

»Haben wir jetzt die Gerechtigkeit?«

 Von Bettina Leetz, Potsdam
 
 driz00_10_378_p

Nein, sie war nicht vorgesehen, die Vereinigung der beiden Justizsysteme. Auch wenn manch einer dies gern gesehen hätte. Ein wenig Gutes von diesem, ein wenig Gutes von jenem ... Mit dem 3.10.1990 trat laut Einigungsvertrag das Grundgesetz und mit ihm das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland in den neuen Ländern in Kraft. So, wie es die Menschen im Osten in ihrem Wunsch nach der deutschen Wiedervereinigung gewollt haben?

Da galt nun also, quasi über Nacht, ein neues Recht, Recht zwar mit gleichen Wurzeln, aber im Laufe von über 40 Jahren währendem Sozialismus doch in den Grundsätzen und Zielen und im Selbstverständnis unterschiedliches Recht. Konnte das überhaupt funktionieren? Immerhin musste es jemanden geben, der das Recht anwendet. Und die Rechtsuchenden mussten dieses Recht für sich annehmen.

Nach nunmehr zehn Jahren ist zu konstatieren: Es hat funktioniert! Sicher nicht ohne Probleme und sicher nicht ohne Reibungsverluste und Kritik.

Natürlich machte es für die Menschen einen Unterschied, ob sie mit ihrem rechtlichen Anliegen nicht mehr, wie gewohnt, in ein Gericht gehen, dass sie sich nicht mehr jeden Dienstag kostenlosen rechtlichen Rat beim Richter holen und auch ihren Zivilprozess (mit umfassender Unterstützung des Gerichts) allein führen konnten. Es erforderte schon einiges Umdenken, dass die Verwaltungs- und Gerichtsbezirke nunmehr unterschiedliche Grenzen haben (warum eigentlich?). Wenig nachzuvollziehen war auch die Ressortzuteilung der einzelnen Gerichtsbarkeiten: Wer und warum gehört zum Arbeits- oder Justizministerium? Warum gibt es in einigen Ländern Rechtspflegeministerien usw.?

Wichtig für die Akzeptanz des neuen Rechtssystems war die Überprüfung der aus dem Justizdienst der DDR übernommenen Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Man mag zum Überprüfungsverfahren selbst sowie zu dessen Ergebnissen unterschiedlicher Meinung sein (je nach Sichtweite und Betroffenheit). Die Tatsache jedoch, dass überhaupt ein Verfahren in nachprüfbaren Kriterien mit festen Regeln durchgeführt wurde, ist und wird im historischen Kontext seine Bedeutung und Rechtfertigung finden.

Bezeichnend für den Prozess der Integration bundesdeutschen Rechts in die Lebenswirklichkeit der Beitrittsländer ist der Satz der Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley: »Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat.« Es sind heute in Bezug auf das materielle Recht Klagen sowohl von Ost als auch von West zu hören. Die Frage nach der Gerechtigkeit ist allenfalls philosophisch zu klären. Es gibt eben nicht die Gerechtigkeit für alle. Bei diametral entgegengesetzten Interessen wird eine Seite sich immer ungerecht behandelt fühlen. Dies gilt im Prozess der deutschen Einheit und der Akzeptanz bundesdeutschen Rechts u. a. sowohl für die Behandlung der Opfer von Staats- und Justizwillkür als auch für die Frage der Rückübertragung von Grundstücken.

Ein entscheidender, offensichtlicher Gewinn für die Bevölkerung in den neuen Ländern ist die Möglichkeit, fast jedwede Entscheidung staatlicher Behörden der gerichtlichen Überprüfung zuführen zu können. Wenn die Verfahren wegen zuwenig Personal dann aber unerträglich lange Bearbeitungszeiten benötigen, wird die Frage nach dem tatsächlichen Gewinn neu gestellt.

Der wirkliche Gewinn ist allerdings die mit dem Grundgesetz garantierte Unabhängigkeit der Justiz. Deren Wert weiß insbesondere der zu schätzen, der sie nicht als selbstverständlich kennen gelernt hat. Was das in der praktischen Anwendung bedeutet, muss allerdings regelmäßig klargestellt und wachsam verteidigt werden. Denn manch ein Politiker, sogar ein Justizminister, hat auch nach zehn Jahren das Prinzip der Gewaltenteilung noch immer nicht verstanden.

Als Fazit bleibt festzuhalten: Nach zehn Jahren deutscher Einheit ist das bundesdeutsche Rechtssystem in den neuen Ländern Bestandteil des Alltags geworden. Die Justiz funktioniert so gut und so schlecht wie im alten Bundesgebiet. Gelegentlich stehen die hier tätigen Kolleginnen und Kollegen allerdings Veränderungen offener gegenüber. Denn: wer keine langen Traditionen hat, muss an ihnen auch nicht lange festhalten.


© Carl Heymanns Verlag • Impressum • Datenschutz