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  Editorial - DRiZ 2000, A85 - 
 Editorial 2000, Heft 07
 Edinger1

Thomas Edinger, Zweibrücken

Liebe Leserinnen und Leser,

Justiz ist bekanntlich – abgesehen von den Bundesgerichten und der Bundesanwaltschaft – Ländersache. Und genau das macht es in der Regel schwer, sich einen Überblick über die Situation der Justiz in Deutschland zu verschaffen. Es kommt erschwerend hinzu, dass in der Mehrzahl der Bundesländer (noch) mehrere Ministerien jeweils für Teilbereiche der Justiz zuständig sind. Ein annähernd vollständiges Bild lässt sich so nur mühsam erreichen, wenn viele Mosaiksteinchen zusammengetragen und zusammengefügt werden. Und weil auch die Finanzierung der Justiz Ländersache ist, besteht auf bundespolitischer Ebene nur wenig Interesse, sich mit der Gesamtsituation der bundesdeutschen Justiz zu beschäftigen. Meist interessieren nur die Teilbereiche, für die gerade gesetzliche Änderung anstehen.

Unter dieser Prämisse ist es sehr zu begrüßen, dass die CDU-Fraktionen der Landtage von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz eine Große Anfrage zur Situation der Justiz über einen Zeitraum von zehn Jahren gestartet haben. Die beiden Justiz-(echten Rechtspflege-) ministerien mag das nicht so sehr erfreut haben, weil die begehrte umfassende Auskunft sicher eine Mehrarbeit verursacht hat. Und wer jemals mit Statistiken gearbeitet oder sie gar selbst erstellt hat, der weiß um deren begrenzte Aussagekraft.

Dennoch enthalten die Anworten der Landesregierungen für Justizinteressierte gerade auch durch das umfassende Zahlenmaterial eine Menge nützlicher Informationen und Argumentationshilfen. So belegen etwa die Zahlen sehr eindrucksvoll, dass in fast allen Bereichen der Justiz die Fallzahlen gegenüber 1990 insgesamt – zum Teil wesentlich – gestiegen sind und dass auf der anderen Seite die Zahl der Richter und Staatsanwälte nahezu gleich geblieben ist. Dass dennoch die Verfahren überwiegend in kürzerer Zeit als noch vor zehn Jahren bewältigt werden, lässt vielerlei unterschiedliche Rückschlüsse zu. Das mag, je nach Standort, unterschiedlich beurteilt werden. Jedenfalls zeigt sich hier aber eindrucksvoll und auf einen Blick, dass die Klage über steigende und die vertretbaren Grenzen teilweise übersteigende Belastung sämtlicher Teilbereiche der Justiz kein wehleidiges Gejammer, sondern begründete Sorge ist.

Soweit bisher bekannt, gab es keine weiteren Anfragen zur Situation der Justiz in anderen Bundesländern. Das ist bedauerlich, würde doch jeder weitere Vergleich die vorgefundenen Trends bestätigen oder Unterschiede transparenter machen können. Vielleicht wird es ja doch noch die ein oder andere ähnliche Anfrage geben. Die Richterzeitung wird dann auf jeden Fall wieder darüber berichten.


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