Das Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs will die Belange der Opfer von Straftaten stärker berücksichtigen und Tätern ihre Verantwortung für die Tatfolgen verdeutlichen
Im Gastkommentar befasst sich Christian Rath mit dem Verzicht auf eigenständige Justizminister in mittlerweile drei Bundesländern — Sein Fazit: Nicht überbewerten!