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  Editorial - DRiZ 1999, A153 - 
 Editorial 1999, Heft 12
 edinger

Thomas Edinger

Liebe Leserinnen und Leser,

da liegt es nun vor Ihnen – das letzte Heft der Deutschen Richterzeitung vor dem großen Jahrtausendsprung, der im Grunde ja erst beim nächsten Jahreswechsel ansteht. Der Rummel, der um dieses Datum landauf, landab veranstaltet wird, ist gewaltig. Er bietet vor allem auf der politischen Bühne viel Gelegenheit, sich mit der Vergangenheit zu beschäftigen und weit in die Zukunft zu schauen. Und er bringt auch manche Ideen hervor, über die man eigentlich nur den Kopf schütteln kann.

Wie etwa den Vorschlag einer »Amnestie 2000«. Wegen der großen Jahrtausendfreude sollten danach zumindest kleine Ganoven großmütig amnestiert werden. Diese Idee zeugt allerdings von wenig tiefgreifendem Verständnis von Rechtsstaatlichkeit. Es ist doch gerade ein Verdienst und ein Grundprinzip unseres rechtsstaatlichen Systems, Strafe an individuelle Schuld zu knüpfen. Dieses Prinzip darf nicht ohne Not partiell zugunsten einer Jubelamnestie aufgegeben werden. Das Ergebnis wäre nur eine große Ungerechtigkeit und berechtigtes Unverständnis bei den Opfern von Straftaten.

Ebenso abwegig ist die Forderung nach einer Begnadigung der erst kürzlich rechtskräftig verurteilten DDR-Größen Krenz und Co. Auch dieses Beispiel zeugt von wenig Verständnis von Strafjustiz und – noch wichtiger – von mangelndem Respekt vor der Justiz insgesamt. Wer eine Begnadigung will, noch bevor das Urteil abgesetzt ist, der übt Kritik an der Verurteilung, auch wenn das nicht ausdrücklich gesagt wird. Derartige Gnadenakte stellten die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats in Frage. Und sie würden diejenigen bestärken, die die Verfahren gegen die einst Mächtigen der DDR ohnehin für »Siegerjustiz« halten. Daß in einem Rechtsstaat Straftaten verfolgt werden, egal wer sie begangen hat, und daß Strafe auch der Genugtuung der Opfer dient, ist diesen Kritikern sowieso nicht mehr beizubringen.

In Berlin, so wurde bei Redaktionsschluß dieses Heftes gemeldet, hat sich die – alte und neue – Regierungskoalition aus CDU und SPD nach langem Feilschen dafür entschieden, künftig auf einen eigenstän-digen Justizsenator zu verzichten. Damit ist der Koalitionsarithmetik Genüge getan. Einmal mehr hat sich das Justizressort im Ringen um parteipolitische Pfründe als wohlfeile politische Verfügungsmasse erwiesen – ein deprimierender letzter Akzent der Justizpolitik im ablaufenden Jahr. Auf Einsicht bei den politisch handelnden Akteuren wird man nur bedingt hoffen dürfen. Wo die Macht auf dem Spiel steht, zählen hehre (Verfassungs-)Grundsätze wenig.

Dennoch: Jahreswechsel sind traditionell ein Anlaß, gute Vorsätze für die Zukunft zu fassen. Mein Vorschlag wäre, sich mit populistischen Äußerungen oder Vorschlägen etwas mehr zurückzuhalten, zumal wenn sie das Vertrauen in die Arbeit der Justiz tangieren. Diesen Vorsatz kann man auch gern für das nächste Jahrtausend fassen, egal ob es nun am 1.Januar 2000 oder 2001 beginnt.


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