Home  >  Archiv  >  DRiZ 1999  >  Heft 11/1999  >  DRiZ 1999, A141
Editorial
Archiv
DRiZ 2007
DRiZ 2006
DRiZ 2005
DRiZ 2004
DRiZ 2003
DRiZ 2002
DRiZ 2001
DRiZ 2000
DRiZ 1999
Heft 12/1999
Heft 11/1999
Heft 08/1999
Heft 07/1999
Heft 06/1999
Heft 05/1999
Heft 04/1999
Heft 03/1999
Heft 02/1999
Heft 01/1999
DRiZ 1998
DRiZ 1997
Rechtsprechung
Abonnement
Impressum
Drucken
  Editorial - DRiZ 1999, A141 - 
 Editorial 1999, Heft 11
 marqua

Peter Marqua, , Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Berlin

Liebe Kolleginnenund Kollegen,

den Schwerpunkt dieses Heftes bildet die Information über den 17.Deutschen Richtertag. Die Veranstaltung fand nicht nur viel Anklang bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sondern auch ein erfreulich starkes Echo in den Medien. Die überregionalen Zeitungen, Fernsehen und Rundfunk berichteten ausführlich über den Richtertag und vermittelten so auch einem größeren Publikum einen Eindruck von den aktuellen Problemen der Justiz.

Diese hatte der Vorsitzende des DRB zu Beginn des Richtertages in der »seit langem mutigsten Rede« (Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung vom 5. Oktober) auf den Punkt gebracht: Nicht nur, daß die Justiz von Repräsentanten der anderen Staatsgewalten immer häufiger rüde attackiert wird – sie wird darüber hinaus auch »finanziell klein gehalten« (Prantl): Noch immer, so der SZ-Kommentator, »ist die Justiz – man muß sich nur Gerichtsgebäude anschauen – eine schäbige Staatsgewalt und der Eindruck ist wohl nicht falsch, daß die beiden anderen Staatsgewalten schon dafür sorgen, daß das so bleibt.«

Ob sich an Letzterem zukünftig Wesentliches ändern wird, bezweifeln nicht nur skeptische Naturen. Die Nagelprobe darauf könnte die von der Bundesjustizministerin angekündigte Rechtsmittelreform in Zivilsachen erbringen, dann nämlich, wenn sich herausstellen wird, ob auch dieses Vorhaben nur als Vorwand für (weitere) Einsparungen in den Justizhaushalten dient, oder aber ob es tatsächlich zu einem strukturellen »Umbau« der Instanzen kommt, was erhebliche personelle Investitionen zugunsten der Gerichte erster Instanz verlangte – weit mehr jedenfalls, als nach den bisherigen Berechnungen in der künftigen Berufungsinstanz »freigesetzt« würden.

Buchstäblich nach Redaktionsschluß ist noch ein weiteres Problem virulent geworden: Der Bundestag hat am 29. Oktober nach einem gesetzgeberischen Schnellverfahren Änderungen der Präsidialverfassung der Gerichte beschlossen, deren Auswirkungen kaum einem der beteiligten Parlamentarier bis ins letzte Detail bekannt gewesen sein dürften. Vorausgegangen war – am 25. Oktober (!) – eine Anhörung des Rechtsausschusses, zu der der Deutsche Richterbund nicht geladen war – warum sollte auch die Meinung des größten Berufsverbandes über ein die Belange der Richterinnen und Richter unmittelbar betreffendes Gesetz den Gesetzgeber sonderlich interessieren?

Der DRB konnte daher seine strikte Ablehnung der in diesem Entwurf vorgesehenen Richteröffentlichkeit der Präsidiumssitzungen dem Ausschuß nur schriftlich mitteilen, mit der – vorhersehbaren – Folge, daß seine Bedenken souverän übergangen wurden.

Das Gesetz, dessen Schicksal bei Drucklegung dieses Heftes noch offen war, weist aber auch zahlreiche handwerkliche Mängel auf, die wohl dazu führen werden, daß – über den Weg des Vermittlungsausschusses – zahlreiche (bis dato fehlende) Übergangsregelungen »nachgeschoben« werden müssen: Was gilt hinsichtlich der nach der Richterwahlordnung erforderlichen Bekanntmachung über die Anzahl der zu wählenden Richterinnen und Richter, wenn im Zeitpunkt der Einleitung des Wahlverfahrens noch altes, im Zeitpunkt der Wahl aber neues Recht (ohne »Vorsitzenden-Quorum«) gelten sollte? Wie steht es um die Wählbarkeit von länger als drei Monate beurlaubten, die nach künftigem Recht den für mehr als drei Monate abgeordneten Richterinnen und Richter gleichgestellt werden sollen? Welche Probleme ergeben sich aus den nach dem neuen Gesetz vorgesehenen Veränderungen der Größe der Präsidien? Wie ist die Rechtslage, wenn zwar nach altem Recht gewählt wird, das neue Recht aber noch vor Beginn der Wahlperiode der neuen Präsidien in Kraft tritt? Schließlich: Wie löst sich der – absehbare – Konflikt zwischen Richteröffentlichkeit der Präsidiumssitzungen und Schutz der persönlichen Daten der Richterinnen und Richter?!

Fragen über Fragen – ein Armutszeugnis zugleich auch für den Gesetzgeber.


© Carl Heymanns Verlag • Impressum • Datenschutz