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  Kommentar - DRiZ 1999, 126 - 
 

Das Rad läßt sich nicht zurückdrehen

 Von VRLG Heidemarie Renk
Mitglied des Präsidiums des Deutschen Richterbundes
 
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Landauf, landab werden Reformüberlegungen für die Justiz diskutiert. Nicht nur, aber auch beim Richterbund überwiegt die Skepsis. Soweit es überhaupt vorsichtige Zustimmung zu Änderungsideen gibt, betrifft sie zumeist solche, die im Falle eines Falles andere Bereiche als den eigenen betreffen würden.

Also scheint eine hohe Zufriedenheit mit den Arbeitsbedingungen in der Justiz und mit deren Leistungsfähigkeit zu herrschen – oder wie anders läßt sich diese innige Verbundenheit mit dem status quo verstehen? Es werden aber doch die Arbeitsbedingungen nach wie vor – und zu Recht – bemängelt und beklagt. An der Belastung der Justizangehörigen hat sich nichts zum Besseren gewendet. Allenfalls ist eine Stagnation der Auftragslage auf hohem Niveau festzustellen bei generell komplizierter gewordenen Verfahren. Neue Aufgaben sind zu den alten hinzugetreten; Personal wurde und wird abgebaut. Das Leistungsoptimum des Rechtsschutzes für Bürgerin und Bürger scheint durch die Möglichkeit der tendenziell gründlicheren Bearbeitung in der Rechtsmittelinstanz – nach der tendenziell schnelleren Bearbeitung in der ersten Instanz – auch nicht unbedingt erreicht. Der Wille zum Hergebrachten mag angesichts dessen verblüffen.

Eine Erklärung kann dieser Wille aber vielleicht darin finden, daß er sich tatsächlich nicht auf den gegenwärtigen Alltag zu beziehen scheint, sondern auf das bessere Gestern. Wenn man in der ordentlichen Gerichtsbarkeit ›die Kammern‹ behalten will, so imaginiert man jenen klassischen Spruchkörper, der sich nach außen arbeitsteilig und aufgrund dessen ausgewogen der Prozesse und ihrer Beteiligten annimmt und nach innen Beiträge zur Sozialisation (des Nachwuchses), zur Kompensation (der Leistungsschwächeren) und zur Integration (der Eigenwilligen) leistet. Was wir inzwischen aber in der Realität der Landgerichte vorfinden, ist bei den Zivilkammern ein zerfasertes Gebilde von formal kammerzugehörigen Einzelrichtern, von denen sich die Vorsitzenden dieser Kammern keineswegs mehr nennenswert unterscheiden. Als geschützter Kernbereich der Vorsitzendenfunktion verbleiben das höhere Gehalt und die Aufgabe, die Stellungnahmen zu den Beurteilungen der Proberichter/innen zu verfassen, womit die Annäherung der Aufgaben auch auf dieser Ebene zwischen Amts- und Landgerichten voranschreitet. Allen gemeinsam verbleibt der Erledigungsdruck.

Daß alles beim alten bleiben möge, ist mithin ein Wunsch, der von falschen Grundlagen ausgeht. Das Alte wäre vielmehr erst wiederherzustellen, und dieses Projekt ist nicht nur wegen des gegenwärtigen Sparzwangs der öffentlichen Haushalte ausgesprochen unrealistisch. Auch die Wiederherstellung echter Spruchkörper in der Eingangsinstanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit würde die Aufgaben – von denen man ja ohnehin nur ungern lassen will, weil man nahezu das meiste, was abgegeben werden könnte, bei sich selbst in bessere Hand sieht als bei anderen – nicht reduzieren und die Zahl der Verfahren nicht abnehmen lassen. Und ob man es überhaupt ernsthaft wollen sollte, daß der vermehrten Quantität an Aufgaben auch eine vermehrte Quantität an Richterinnen und Richtern gegenübergestellt wird, müßte sorgfältig geprüft werden. Eine personelle Vergrößerung des Richterstandes ginge wohl kaum mit dem Anwachsen der Bedeutung der Justiz einher.

Natürlich ist niemand gehindert, sich einer Renaissance-Utopie zu verschreiben. Bleibt man aber auf dem Boden der gegenwärtigen Tatsachen, ist die Wiederherstellung des früheren Zustands ein aussichtsloses Projekt. Das Rad läßt sich nicht zurückdrehen. Die Beibehaltung des jetzigen Zustands erscheint jedoch ebenfalls unbefriedigend und wird in dem Maße zu weiteren Unzuträglichkeiten führen, in dem sich die gegenläufigen Trends – quantitative und/oder qualitative Zunahme der Aufgaben, gleichbleibende bis abnehmende Personalressourcen – weiter verstärken. Der jetzige Zustand wird überdies kaum allzu lange ein solcher bleiben; bei fehlender Alternative werden binnen kurzem weitere Entlastungs- und Vereinfachungsgesetze über uns kommen. Es besteht deshalb genügend Anlaß, sich mit weiteren Bewegungsrichtungen zu befassen.

Die Diskussion sollte dabei nicht erst bei den Reformvorschlägen ansetzen, sondern sich auch über die Ausgangsbedingungen jeder Änderung verständigen und über die Konsequenzen, die die generelle Ablehnung jeglicher auch nur mäßig weitreichender Reformvorschläge nach sich zieht. Eine solche Diskussion braucht keineswegs an den Alternativen »Ablehnung« oder »Zustimmung« zu dem Thesenpapier des DRB-Präsidiums zur Justizstruktur haltzumachen. Wer meint, mit den dortigen Ideen keinesfalls leben zu können, mag – vor dem genannten Hintergrund – andere zur Diskussion zu stellen.


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