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  Kommentar - DRiZ 1999, 2 - 
 

Zurück zur einstufigen Ausbildung?

 Von Angelika Peters
stellv. Vorsitzende des Deutschen Richterbundes
 
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Mit nur 3 Gegenstimmen haben die Justizminister kürzlich auf ihre Herbstkonferenz den im Juli vergangenen Jahres gefaßten Beschluß zur Juristenausbildung bekräftigt und in den Einzelheiten verdeutlicht: Danach soll langfristig die herkömmliche, in Studium und Referendarzeit zweigeteilte Juristenausbildung einstufig werden. Die Ausbildung der Juristen findet dann überwiegend nur noch in den Universitäten statt (zu den Einzelheiten siehe nebenstehenden Beitrag).

Im wesentlichen orientieren sich die Vorstellungen an dem Modell, welches der nordrhein-westfälische Innen- und Justizminister Behrens auf dem Juristentag in Bremen vorgestellt hatte und für das er schon dort heftige Kritik erntete. Ist mit diesem sicherlich mutigen Schritt der Stein der Weisen gefunden? Werden damit die Probleme der derzeitigen Juristenausbildung gelöst, die stichwortartig benannt werden können mit Massenstudium, schwer überschaubarer Lehrstoff, Warteschlangen vor dem Eintritt in den Referendardienst, unzureichende Ausbildung für ganze Berufssparten?

Ein Schritt in die richtige Richtung ist die Erkenntnis, daß insbesondere in den ersten Jahren des Studiums der Lehrstoff nicht überwiegend in Form von Vorlesungen, sondern vorrangig in Kleingruppenarbeit vermittelt werden sollte. Denn die juristische Methodik muß letztlich in praktischer Übung beherrschbar gemacht werden. Die Vorlesung trägt hierzu nur wenig bei. Gespräche mit Studenten ergeben auch immer wieder, daß sie in den ersten Semestern darüber klagen, keine Vorstellung von dem zu haben, was und wie sie lernen sollen. Soll diese Zeit nicht vielfach verloren sein, bedarf der Student der Anleitung in überschaubaren Gruppen.

Nur zu begrüßen ist auch der Abschluß des Grundstudiums mit einer Zwischenprüfung. Dies weniger, um Jurastudenten »herauszuprüfen«, sondern um ihnen eine Leistungskontrolle zu ermöglichen. Studenten sollen doch nicht erst am Ende des Studiums – oftmals nach fünf Jahren – erstmals bescheinigt bekommen, daß sie für das Jurastudium nicht geeignet sind.

Indes gibt es diese Erkenntnisse ja nicht erst seit neuestem. Sie waren eigentlich unter Fachleuten immer allgemeine Meinung. Gleichwohl haben Politik und Kulturbürokratie eher den gegenteiligen Schluß gezogen und einerseits den Zugang zum Jurastudium weit offengehalten, andererseits den Universitäten Mittel gekürzt, so daß diese selbst die wenigen individuellen Angebote an die Studenten (Arbeitsgemeinschaften/ Übungsklausuren) zurücknehmen mußten. Deshalb frage ich mich, worauf eigentlich die Justizminister ihre Hoffnung gründen, daß zukünftig das notwendige Geld für die individuelle Betreuung der Studenten da sein wird.

Ändert sich das Studium nicht grundlegend, was notwendig mit einer individuelleren Betreuung der Studenten einhergehen muß, läuft das Modell der Justizminister allein auf Einspareffekte hinaus. Dies vor allen Dingen durch den Fortfall der alimentierten Referendarzeit, die ersetzt wird durch ein Jahr Praxisausbildung während des Studiums im vierten Studienjahr. Verantwortung soll der Staat für die praktische Ausbildung kaum noch übernehmen. Nach den Vorstellungen der Justizminister soll die staatliche Reglementierung auf möglichst geringem Niveau bleiben.

Man kann es als positiv ansehen, daß der Student völlig frei ist in der Wahl seiner Ausbildungsplätze. Er kann sich entschließen, das ganze Jahr bei einem Anwalt oder beispielsweise der Rechtsableilung eines Unternehmens zu verbringen, wenn sein Berufswunsch zu dieser Zeit bereits ganz konkret ist. Indes wird die praktische Ausrichtung der Ausbildung damit sehr einseitig. Obwohl die JuMiKo bei ihrem Modell für sich in Anspruch nimmt, am Einheitsjuristen festzuhalten, bleibt davon wenig übrig, wenn die praktische Ausbildung derart unterschiedlich verlaufen kann. Zu befürchten ist eher, daß ihr etwas Zufälliges anhaften wird. Die Studenten werden Mühe haben, immer Zusagen für Plätze ihrer Wahl zu bekommen. In erster Linie werden sie versuchen, in der Nähe der Universität ausgebildet zu werden, auch wenn der Ausbildungsplatz dann weniger ihrem Wunsch entspricht. Wir werden also Juristen haben, deren Abschlußexamen die »Befähigung für alle volljuristischen, reglementierten Berufe« ausweist, die aber beispielsweise keine praktische Erfahrung in der Justiz haben sammeln können oder wollen. Dies mag zu vernachlässigen sein für einen Juristen, der eine sehr spezielle Ausrichtung hat, z. B. für einen Medienrechtler. Indes sollte nach meiner Auffassung ein Rechtsanwalt auch wissen, wie ein Richter oder Staatsanwalt arbeitet. Und umgekehrt gilt das gleiche.

Zu befürchten ist weiter, daß die Qualität der praktischen Ausbildung sinken wird. Zum einen legt das bereits die Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit nahe. Zum anderen verfügen Justiz und Verwaltung über einen gut eingearbeiteten, funktionsfähigen Apparat, der sich speziell der Ausbildung der Referendare annahm. Wir sehen, wie schwer die Anwaltschaft sich damit tut, ähnliches für die Referendarausbildung zu leisten, was zu verstehen ist und hier nicht kritisiert werden soll. Bei anderen juristischen Berufen wird es aber nicht anders aussehen.

Wenn wir deshalb wieder über einstufige Modelle der Juristenausbildung nachdenken, ist jedenfalls Voraussetzung,

  • – daß sich das Zahlenverhältnis zwischen Lehrenden und Lernenden grundlegend ändert,
  • – daß eine Zwischenprüfung nach dem Grundstudium zu bestehen ist, die ihren Namen verdient, also unter examensmäßigen Bedingungen stattfinden muß,
  • – und schließlich, daß die praktische Studienzeit ähnlich wie heute die Referendarausbildung einen Einblick in die wesentlichen juristischen Berufsfelder darstellt.


Nachdenken sollten wir jedoch über einstufige Modelle, denn mit diesen hat man während der Erprobungsphase keine schlechten Erfahrungen gemacht. Der Vorzug dieser Modelle, nämlich die Einbeziehung der praktischen Erfahrung in das Studium, ist nach meiner Auffassung nicht zu bestreiten. Jedoch läßt sich solch ein Modell nicht bei einem Massenstudium, wie es das Jurastudium heute ist, verwirklichen.


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