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  Kommentar - DRiZ 1998, 450 - 
 

Deutscher Juristentag - Quo vadis?

 Von Gudrun Roitzheim
 
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»Der Deutsche Juristenstag war bei seiner Gründung im Jahre 1860 und ist bis heute eine rechtspolitische Institution. Er untersucht auf wissenschaftlicher Grundlage die Notwendigkeit von Änderungen und Ergänzungen der deutschen Rechtsordnung, legt Vorschläge zur Fortentwicklung des Rechts vor und weist auf Mißstände hin.«

So begann Hans-Jürgen Rabe seine Eröffnungsansprache zum 62. Deutschen Juristentag und so formuliert es §2 der Satzung.

Angesichts der erkennbaren Entwicklungen drängt sich jedoch die Frage auf, ob der Deutsche Juristentag diesem Ziel heute noch in ausreichendem Maße gerecht wird.

Während dieser Fachtagung werden Themen behandelt, die mit einem erheblichen zeitlichen Vorlauf von fast zwei Jahren ausgewählt wurden. Sind heute kaum die StÜhle der Abschlußveranstaltung des 62. Deutschen Juristentages zusammengeklappt, so macht sich der Vorstand der Ständigen Deputation schon daran, den im Jahre 2000 stattfindenden Juristentag thematisch festzulegen. Daß diese Arbeitsweise auf Kosten der Aktualität geht, liegt auf der Hand - und war diesjährig etwa hinsichtlich der Regelung des Opfer- und Zeugenschutzes als Teilaspekt der strafrechtlichen Abteilung einmal mehr deutlich.

So ist auch der Umstand, daß nach Karlsruhe ein zweites Mal ein »Aktuelles Forum« stattfand, ein Zeichen für das Bedürfnis nach gesteigerter Aktualität der Beratungsgegenstände, welches durch diese Foren allein jedoch nicht in ausreichendem Maße befriedigt wird.

Die Vermeidung brisanter aktueller Themen zeigt sich etwa auch in dem Umstand, daß fÜr eine Pressekonferenz zum Thema der Zusammenlegung von Justiz- und Innenministerium in Nordrhein-Westfalen am Rande des Juristentages ein separater Raum außerhalb des Congress-Zentrums in Bremen anzumieten war. Für ein derartiges, die Juristen über die Landesgrenzen hinaus bewegendes Thema war im wahrsten Sinne des Wortes kein Raum.

Zwar ist zuzugeben, daß in den jeweiligen Abteilungen die traditionell gutachterliche Vorbereitung der Themen zur Solidität der Beratungen und Ergebnisse der Juristentage beiträgt.

Auch soll nicht allen ausgewählten Themen ihr - teils indes eher zufälliger - aktueller Bezug abgesprochen werden; doch fehlt es jedenfalls zumeist an rechtspolitischer Brisanz. Mag die Aufarbeitung der Themen noch so fundiert sein, die Juristinnen und Juristen werden in immer geringerer Zahl angesprochen und zu aktiver Beteiligung bewegt. So nahmen der Teilnehmerliste zufolge diesjährig weniger als 2000 Juristinnen und Juristen an der Fachtagung teil - eine im Vergleich zum letzten Juristentag (ca. 2500) stark gesunkene und die jedenfalls seit mehr als 10 Jahre wohl niedrigste Anzahl. Und: betrachtet man die Beschlußfassung, so sieht das Resultat noch trauriger aus: Ca. 50 Teilnehmer an den Abstimmungen jeweils in den Abteilungen Öffentliches Recht und Zivilrecht oder bis zu 70 in der Abteilung Strafrecht erscheinen weder repräsentativ fÜr die deutschen Juristen noch schlagkräftig und einflußreich im Hinblick auf geforderte Rechtsentwicklungen. Bis zu 150 Teilnehmer nahmen immerhin an den Abstimmungen in der Abteilung Juristenausbildung teil, ein - immer wieder oder immer noch - die GemÜter bewegendes Thema.

Sollte sich diese Entwicklung fortsetzen, so sieht die Zukunft des Deutschen Juristentages nicht rosig aus. Es ist an der Zeit, das Ruder wieder »herumzureißen« und neue Wege zu beschreiten. Letztlich genÜgt es nicht, daß die Ständige Deputation bemüht ist, durch die Auswahl der Themen der aktuellen Rechtsentwicklung »so dicht wie möglich auf der Spur« zu bleiben, wie Hans-Jürgen Rabe es in einem Beitrag in der FAZ (vom 7. 8. 1998) formuliert hat.

Um nicht weiter an Attraktivität zu verlieren, mÜssen die Themen mehr den aktuellen Rechtsentwicklungen entsprechen oder ihnen sogar richtungsweisend vorgreifen. Nur so wird der Deutsche Juristentag zukÜnftig seine Bedeutung bewahren können, ein - fachübergreifendes - Gesprächsforum zu sein, von dem prägende Impulse fÜr Rechtsdenken, Rechtsempfinden und Rechtspraxis in Deutschland ausgehen und das möglicherweise sogar Signale in die europäischen Nachbarstaaten sendet.


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