87. Jahrgang Sonderheft Nr. 3-4 / 2004
Zum 100-jährigen Bestehen
Aus dem Inhalt
Editorial
von Hans-Jörg Albrecht, Stephan Quensel und Helmut Remschmidt
S. 161 - 162
Abhandlungen
Eine Monatsschrift herausgeben - aber wie?
von Horst Schüler-Springorum
S. 163 - 167
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Kriminalpsychologie gestern und heute
Gustav Aschaffenburg als internationaler Kriminologe
von Hans Joachim Schneider
Zusammenfassung
Im April 1904 erschien die MONATSSCHRIFT unter dem Titel „Monatsschrift für Kriminalpsychologie und Strafrechtsreform" zum ersten Mal. Gründer der MONATSSCHRIFT war Gustav Aschaffenburg. Neben dieser Gründung war sein zweites Hauptverdienst für die Kriminologie die Veröffentlichung seines Buches „Das Verbrechen und seine Bekämpfung", das im Jahre 1903 zum ersten Male in deutscher Sprache herausgekommen ist und das in seiner Übersetzung in der englischen Sprache im Jahre 1913 und in seinem Nachdruck 1968 Weltgeltung erlangt hat. In diesem Buch unternahm er zum ersten Mal in der Kriminologiegeschichte den geglückten Versuch, soziale Ursachen des Verbrechens mit individuellen Ursachen des Rechtsbrechers zu kombinieren, Kriminalsoziologie und Kriminalpsychologie zu integrieren. Diese Integration ist in den beiden ersten Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts in der deutschen Kriminologie und bis heute in der US-amerikanischen Kriminologie maßgebend gewesen. Der Aufsatz zeichnet den Weg nach, den das Aschaffenburg-Paradigma im 20. Jahrhundert bis zum Beginn des 21. Jahrhunderts genommen hat. Er geht dabei auf die Widerstände, aber auch Weiterentwicklungen ein, die die Kriminalpsychologie im Laufe der Zeit erfahren hat. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass die Kriminalpsychologie in ihrer heutigen internationalen Hauptrichtung immer noch dem Grundkonzept folgt, das Aschaffenburg im Jahre 1903 zum ersten Male erfolgreich entworfen hat.
S. 168 - 191
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Profil und Entwicklung einer Fachzeitschrift:
Die Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform
von Siegfried Lamnek und Krisztina Köteles
Zusammenfassung
Die Monatsschrift für Kriminologie und Strafrechtsreform (MschrKrim) ist eine 1904 von Gustav Aschaffenburg gegründete Fachzeitschrift. Sie besteht in ihrer heutigen Gestalt seit 1953 und versucht seither, die inhaltliche und theoretische Vielfalt in Kriminologie und Kriminalpolitik einem interessierten Fachpublikum zu präsentieren. Die Herausgeber sind bestrebt, die fachliche Diskussion qualifiziert mit Vertretern von Wissenschaft und Praxis zu führen. Das 100jährige Bestehen der MschrKrim ist Anlass, in diesem Beitrag einige formale und inhaltliche Entwicklungstendenzen der MschrKrim von 1953 bis inkl. 2003 aufzuzeigen. Mit Hilfe eines inhaltsanalytischen Verfahrens werden die in dieser Zeitschrift veröffentlichten Abhandlungen (n = 920) der letzten 51 Jahre analysiert.
S. 192 - 221
Diskussionen
Sind Arbeitsbiographie und Straffälligkeit miteinander verknüpft?
Aufklärungen durch die Lebenslaufforschung
von Karl F. Schumann
Zusammenfassung
Es werden Ergebnisse der Bremer Längsschnittstudie zum Übergang von der Schule in den Beruf skizziert. 11 Jahre lang wurde für eine 424 Haupt- und Sonderschüler umfassende Abgängerkohorte (im Jahr 1989), gestützt auf Wiederholungsbefragungen, ein monatliches Kalendarium des Verlaufs von Ausbildung, Arbeitsleben und Erwerbslosigkeit geführt sowie jährliche selbstberichtete Delinquenz, ergänzt durch Auskünfte aus dem Bundeszentralregister, erhoben, neben einer Vielzahl sonstiger kriminologisch relevanter Daten. In Regressions-, Varianz- und Ereignisdatenanalysen wurden wechselseitige Effekte und Interaktionen zwischen der Arbeitsbiographie und Straffälligkeit geprüft. Es zeigte sich eine fast völlige Unabhängigkeit der Verläufe in beiden Lebenssphären. Allerdings erwies sich, dass die Strafverfolgungsinstanzen mit Blick auf die Arbeitsbiographie selektiv entschieden und dass die Interventionen der Justiz den Verlauf des späteren Arbeitslebens beeinträchtigten.
S. 222 - 243
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Risikofaktor Wirtschaft?
Forschungsergebnisse zur Bereicherungs- und Wirtschaftskriminalität
- in memoriam Detlev Frehsee -
von Kai-D. Bussmann, Peter England und André Hienzsch
Zusammenfassung
Der Beitrag untersucht die weitreichende These, die Wirtschaft sei für wichtige Faktoren mitverantwortlich, die die Begehung von Bereicherungsdelikten begünstigen. Zur Analyse werden die Ergebnisse von zwei repräsentativen Bevölkerungsumfragen in Deutschland und England/Wales herangezogen. Als besonders erklärungskräftige Faktoren erwiesen sich mangelnde moralische Bindungen an das Recht, kriminogene Netzwerke, Viktimisierungen und Neutralisationen. Der Einfluss der Wirtschaft wirkt sich nicht generell kriminalitätsfördernd aus, sondern ist eher als indifferent einzustufen. Jedoch ist die Art, wie Markwirtschaft betrieben wird, von hoher Relevanz, denn Fairness in der Marktwirtschaft hat einen hohen kriminalpräventiven Impact. Anhand dieser Ergebnisse erfolgt am Ende eine Analyse der Bedingungen von Wirtschaftskriminalität in Unternehmen. Hier zeigt sich die präventive Bedeutung von business ethics.
Artikel in Vollversion
S. 244 - 260
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Psychiatrische Aspekte der Sicherungsverwahrung
von Hans-Ludwig Kröber
Zusammenfassung
Dargestellt wird die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts zur Legitimität der Sicherungsverwahrung und die daran geknüpften Erwartungen an die Zuverlässigkeit psychiatrischer Prognosegutachten. Tatsächlich können psychiatrische Gutachten nur sehr begrenzt einen persönlichkeitsdiagnostischen Sachverhalt „Hang zu erheblichen Straftaten" beschreiben, der sich unterscheiden ließe vom kriminologischen Sachverhalt bisheriger Rückfalldelinquenz. Es gelingt dies aber vereinzelt z.B. bei sexuellen Deviationen, die ihrerseits nicht so tiefgehend die Persönlichkeit bestimmen müssen, dass eine psychiatrische Maßregel in Betracht käme. Deutlich verbessert ist aber – wie auch das BVerfG attestierte – die Sicherheit der Kriminalprognose in den Extremfällen hohen Rückfallrisikos. Gleichwohl hat das BVerfG festgelegt, dass im Regelfall die Gefährlichkeit nach 10 Jahren Sicherungsverwahrung erloschen und die Maßregel zu erledigen ist. Der positive Beweis fortdauernder Gefährlichkeit, der sich auf „konkrete und gegenwärtige Anhaltspunkte" stützen muss, wird ohne erneute Straffälligkeit in der Unterbringung gutachterlich nur sehr selten zu führen sein.
S. 261 - 272
Tagungsberichte
40 Jahre gemeinsame Kolloquien südwestdeutscher und schweizer kriminologischer Institutionen
Randnotizen zur Funktion kriminologischer Workshops, deren Anfänge, Inhalte und Veränderungen
von Günther Kaiser
S. 273 - 285
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Dreißig Jahre »Schweizerische Arbeitsgruppe für Kriminologie« (Groupe suisse de travail de criminologie)
Ihre Jahrestagungen: Überblick und Stellungnahme
von Hans Joachim Schneider
S. 286 - 297
Mitteilungen
Verantwortung für Jugend - 26. Deutscher Jugendgerichtstag
vom 25. bis 28. September 2004 in Leipzig
S. 298
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Privatisierung als Chance? Grenzlinien zwischen freier und staatlicher Straffälligenhilfe - Fachwoche Straffälligenhilfe
vom 22. bis 26. November 2004 in Bergisch-Gladbach
S. 298
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1. Europäische Konferenz zur Gesundheitsförderung in Haft
vom 28. bis 29. Oktober 2004 in Bonn
S. 299
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Wendepunkte im Leben: Krisen und Chancen - 22. Psychiatrietage Königslutter
vom 16. bis 18. November 2004
S. 299
Besprechungsaufsatz
Historische Kriminalitätsforschung
Neuere Beiträge zur Geschichte von Kriminalität und strafrechtlicher Sozialkontrolle
von Günther Kaiser
Zusammenfassung
Nachdem die ausländischen Kriminalitätshistoriker bereits Anfang der 90er-Jahre des letzten Jahrhunderts mit Präsentationen ihrer reichen Forschungsergebnisse vorausgeeilt waren, folgte dem inzwischen auch die deutschsprachige Kriminalitätsforschung. Ihr beachtlicher Ertrag ist im Gegensatz zu den vereinzelten herkömmlichen Ansätzen historischer Kriminologie besonders der sozial- und kulturgeschichtlichen Wendung sowie dem massiven Einsatz der Geschichtswissenschaft mit zahlreichen Habilitationen und Dissertationen zuzuschreiben sowie der partiellen Abkehr von der rechtsgeschichtlichen Tradition. Der vorliegende Beitrag versucht am Beispiel wichtiger Veröffentlichungen historischer Kriminalitätsforschung, die wesentlichen Ergebnisse und Tendenzen zusammenzufassen. Vor allem sind wir über den vielschichtigen Zusammenhang von Kriminalität, Strafverfolgung und Strafjustiz durch neue Detailkenntnisse bereichert worden. Dies gilt außerdem für den weiten Bereich sog. informeller Sozialkontrolle. Sowohl hier als auch bei deren allmählicher Formalisierung in Gestalt der Strafjustiz erkennen wir eine beachtliche Kontinuität über die Jahrhunderte hinweg, allerdings auch Impulse der Veränderung durch Staatswerdung, Entstehung des öffentlichen Strafrechts und Verschränkung mit der Institutionalisierung der Polizei. In Unterscheidung zur herkömmlichen Dominanz spektakulärer Kriminalfälle haben im Rahmen sozialgeschichtlicher Betrachtung besonders die Kleinkriminalität und deren Bewältigung durch informelle Sozialkontrolle und die niedere Gerichtsbarkeit Aufmerksamkeit gefunden. Dies gilt auch für das korrespondierende Sanktionsspektrum in Form von Geldbußen, Entschädigungs- und Ausgleichsleistungen anstelle von Leibes- und Lebensstrafen. Im Übrigen veranschaulicht die selektive „Polizei"- und „Justiznutzung" durch die Bürger die dadurch bestimmte Abhängigkeit des offiziell registrierten Kriminalitätsbildes, obschon langfristig Gewalt- und Eigentumsdelikte stets vorgeherrscht haben. Aber auch schichtspezifische und krisenbedingte Prägungen von Kriminalität sind deutlicher geworden, ebenso die partielle Dysfunktionalität herkömmlicher Kontrollstrategien und Stigmatisierungsmechanismen. Die selektive Durchsetzung strafrechtlicher Normen zählt offenbar zu den zeitüberdauernden Konstanten strafrechtlicher Sozialkontrolle. Exemplarisch verdeutlicht wird dies v.a. durch die langwierige Durchsetzung des Legalitätsprinzips im 19. Jh. Hinsichtlich der theoretischen Orientierung der historischen Kriminalitätsforscher ist festzustellen, dass sich bei ihnen eine wachsende Zurückhaltung gegenüber dem Ansatz der Sozialdisziplinierung, jenem der Modernisierung und der Fortschrittsentwicklung erkennen lässt.
S. 300 - 326
Buchbesprechungen
Butz, Katharina
Die Verhängung von Jugendstrafe vor dem Hintergrund der Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzuges
Untersuchung zur Verfassungsgemäßheit von § 17 Abs. 2 JGG
Shaker Verlag, Aachen 2004, 132 Seiten, € 29,80
S. 327 - 328
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Laubenthal, Klaus
Fallsammlung zur Wahlfachgruppe Kriminologie, Jugendstrafrecht und Strafvollzug
2. Aufl. Springer, Berlin 2004, 198 Seiten, € 16,95
S. 328 - 330
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Milke, Tile
Europol und Eurojust
Zwei Institutionen zur internationalen Verbrechensbekämpfung und ihre justitielle Kontrolle
V & R unipress, Göttingen 2003, 327 Seiten, € 35,50
S. 330 - 332