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  Editorial - DRiZ 2007, A1 - 
 Editorial 2007, Heft 01
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Liebe Leserinnen und Leser,

für das neue Jahr 2007 wünsche ich Ihnen alles Gute, Gesundheit, persönlichen Erfolg und Zufriedenheit.

Ob dieses Jahr für uns Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erfolgreich wird, hängt auch davon ab, ob es uns gelingen wird, unsere Forderungen an eine vernünftige Justiz- und Rechtspolitik zur Geltung zu bringen. Während wir uns in den vergangenen Jahren überwiegend mit Fragen der sog. großen Justizreform befasst und dabei unsere eigenen Wünsche mit Rücksicht auf die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaats nicht so sehr in den Vordergrund gestellt haben, werden wir uns in der nächsten Zeit mit aller Kraft und dem ganzen Gewicht unseres Verbandes mit unseren höchst persönlichen Ansprüchen befassen müssen. Denn es geht ums Geld.

Die Föderalismusreform und die damit auf die Länder übergegangene Gesetzgebungskompetenz auf dem Gebiet der Besoldung wird sich auf die schon jetzt unterschiedliche Gehaltsstruktur in den einzelnen Bundesländern vermutlich nachteilig auswirken. Offenbar gibt es hier und da Überlegungen, auch für Richter und Staatsanwälte leistungsbezogene Gehaltsbestandteile zu entwickeln. Dieser Irrweg, um nicht zu sagen Irrsinn, muss schnellstens ein Ende haben! Sonst laufen wir Gefahr, den Eckpfeiler der Dritten Gewalt, die richterliche Unabhängigkeit, in einen morschen Pfahl umzugestalten, der keinem Druck mehr standhalten kann. Leistungsbezahlung und richterliche Unabhängigkeit schließen sich aus. Das sollte auch den Apologeten des sog. Fortschritts geläufig sein. Auch dass angeblich nur Tätigkeiten in der Justizverwaltung mit leistungsbezogenen Sonderzahlungen honoriert werden sollen, entschärft die Vorbehalte nicht. Es entlarvt nur die Vordenker dieses Modells, die Verwaltungstätigkeit offensichtlich höher einschätzen als jedwede Aufgabenerfüllung in der Rechtsprechung. Das sollte zu denken geben.

Leider drohen darüber hinaus weiterhin Kürzungen der Besoldung, direkte und indirekte. Direkte Kürzungen, weil Veränderungen der Altersstufen so ausgestaltet werden, dass sie sich nach aller Voraussicht nachteilig auf die Bruttobezüge insbesondere von Berufsanfängern auswirken werden. Indirekte Kürzungen, weil notwendige Besoldungserhöhungen nicht einmal den Inflationsausgleich leisten und natürlich, wie könnte es anders sein, auch die leistungsbezogenen Besoldungsbestandteile erwirtschaftet werden müssen. Schließlich wird auch immer wieder über die Verlängerung der Lebensarbeitszeit spekuliert, ohne dass dabei Angaben dazu gemacht werden, ob und wie sich derartige Planungen auf die Pensionen auswirken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sache des Deutschen Richterbundes wird es daher in diesem Jahr sein, die sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen von Richtern und Staatsanwälten, die seit langer Zeit spürbare Gehaltszuwächse nur vom Hörensagen kennen und gleichwohl Überobligatorisches leisten, in den Mittelpunkt der justizpolitischen Auseinandersetzung zu stellen.

Ich bin es leid, von Politikern jeglicher Couleur immer nur Loblieder über die Leistungsfähigkeit der Justiz zu hören. Gute Leistung hat nun einmal ihren Preis. Den werden wir einfordern. Mit aller Deutlichkeit!


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