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  Editorial - DRiZ 2002, A37 - 
 Editorial 2002, Heft 04
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Joachim Vetter, Mitglied des Präsidiums des DRB

Liebe Leserinnen und Leser,

nun ist das Versorgungsänderungsgesetz 2001 in Kraft getreten. In aller Hektik wohl wegen des bevorstehenden Wahlkampfs, trotz massiver Proteste und unzähliger Bemühungen des DRB und der Kollegen von DBB und ÖTV. Trotz gewisser Korrekturen haben sich die Politiker nicht davon abbringen lassen, die Versorgung auch bei Richtern und Staatsanwälten erheblich zu kürzen. Was für mich besonders ärgerlich ist:

Bei all den Gesprächen haben die Innenpolitiker der Fraktionen erhebliches Verständnis für unser Anliegen geäußert – aber erklärt, sie könnten sich gegen die Finanzminister nicht durchsetzen. Und darüber hinaus: Leider haben sich auch die Oppositionspolitiker nicht darauf festlegen lassen, im Fall eines Wechsels der parlamentarischen Mehrheit wieder etwas zu ändern. Selbst die Antworten der Ministerpräsidenten, die wir um Beistand gebeten hatten – bisher stehen, nach etwa drei Monaten, noch einige aus –, sind in dieser Richtung nicht sehr vielversprechend. Zwar werden die gesetzlichen Regelungen als »nicht gerecht«, »aus beamten- und versorgungspolitischer Sicht inakzeptabel« kritisiert, als »nicht zustimmungsfähig« bezeichnet. Die Erwartung von Verbesserungen kann ich daraus nicht ableiten.

Wir haben in allen Stellungnahmen gebeten, gerade auf die angemessene Besoldung der Richterinnen und Richter als der Dritten Gewalt im Staatssystem Rücksicht zu nehmen und zu bedenken, dass sich gerade hier Qualitätseinbußen verheerend auswirken müssen. Auch dieser Hinweis hat nicht dazu geführt, Aktivitäten hin zu einer Änderung anzugehen oder wenigstens zu versprechen. Letztlich wird die Politik wohl ohne Zwang durch die Gerichte selbst die eklatante Ungerechtigkeit für Pensionäre und pensionsnahe Jahrgänge, denen die Möglichkeit zur privaten Eigenvorsorge nicht ermöglicht ist, nicht mehr ändern. Es ist schon ein Witz: Der Bundesarbeitsminister wirbt in seinen Broschüren damit, dass die Rentner, die 55 Jahre oder älter sind, ihre Rentenansprüche in vollem Umfang behalten, weil es ihnen nicht möglich war, ein staatlich gefördertes Altersvermögen aufzubauen. Erst dann kommt eine langsame Verrechnung. Bei den Richtern und Beamten aber wird die Kürzung ab 2003 durchgeführt.

Letztlich bleibt den Betroffenen nur der Gang zu Gericht. Und die Notwendigkeit, die Politiker ständig auf die ungerechten Kürzungen hinzuweisen. Sonst werden selbst diese wieder vergessen – schon jetzt kann man hören, dass die Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Rentenbesteuerung nicht nur Erleichterungen für die Pensionäre bringen soll. Wenn es nicht gelingt, die Problematik am Kochen zu halten, so fürchte ich, wird sich dann im Jahr 2020, wenn die prognostizierten Steigerungen der Rentenversicherungsbeiträge eintreten – mit denen die Änderungen der Beamtenversorgung als »wirkungsgleich« begründet wurden – kein Mensch an die erbrachten Vorleistungen erinnern.


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