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  Information - DRiZ 2001, 481 - 
 

Auszug aus der Laudatio des Vorsitzenden des DRB, Geert W. Mackenroth, auf den Preisträger Celvin Galindo

 Von Geert W. Mackenroth
 
 

… Der Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ist kein Feigenblatt, es besteht auch für unsere Mitglieder keinerlei Veranlassung, sich in Menschenrechtsfragen gemütlich zurückzulehnen: Die im Juli diesen Jahres geäußerte Besorgnis des Europarates über die wachsende Zahl antisemitischer und rassistischer Gewalttaten in Deutschland ist – ohne dass ich auf die Berechtigung dieser Kritik hier im einzelnen eingehen will – eben gerade kein sanftes Ruhekissen. Nein, der Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes ist auch und gerade den Richtern und Richterinnen, Staatsanwälten und Staatsanwältinnen in Deutschland ständige Mahnung und Verpflichtung zugleich, in Menschenrechtsfragen Sensibilität zu zeigen. Auch wir in unseren rechtsstaatlich relativ festen westeuropäischen Demokratien dürfen die Forderung nach der universellen Geltung der Menschenrechte nicht als für immer gelöst ansehen. Menschenrechte stehen jedem – unabhängig von seiner Stellung in Staat, Gesellschaft, Familie, Beruf, Religion und Kultur – bereits dadurch zu, dass er als Mensch geboren ist. Auch andere Merkmale wie Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, politische oder sonstige weltanschauliche Vorstellungen, nationale oder soziale Herkunft lassen die Gültigkeit der mit der bloßen Existenz als Mensch verbundenen Menschenrechte unberührt. Zentraler Terminus der Menschenrechte ist die Menschenwürde als die unbedingte – ich wiederhole: unbedingte – Anerkennung des Einzelnen als eines Trägers gleicher Freiheit, deren Gebrauch unabhängig von anderen Menschen erlaubt sein muss. Menschenrechte werden durch staatliche Normierungen nicht geschaffen, sondern können durch diese als etwas Vorhandenes lediglich anerkannt werden. Dies unter dem besonderen Blickwinkel der Justiz einzufordern ist unter anderem auch die Aufgabe des Menschenrechtspreises des Deutschen Richterbundes.

… Mit Celvin Galindo aus Guatemala ehrt der Deutsche Richterbund erstmalig einen Staatsanwalt.

… Celvin Galindo, Jahrgang 1957, war längere Zeit als Hochschullehrer und als Strafverteidiger tätig gewesen, bevor er 1995 Staatsanwalt wurde. Er hatte von Anfang an Menschenrechtsverletzungen zu bearbeiten und galt der Kirche – nachdem er unter der internationalen Beobachtung bereits einige Erfolge erzielt hatte – als Garant für rechtsstaatliche Arbeit.

Auch als Celvin Galindo die Ermittlungen im Mordfall Bischof Gerardi Conedra übernahm, gab es Versuche einer Einflussnahme, jetzt auch von Seiten des Generalstaatsanwalts und einiger Personen der Regierung. Ihm wurde nahe gelegt, weiter in Richtung eines »normalen« Verbrechens zu ermitteln. Es gelang ihm, Zeugen zu finden und zum Reden zu bringen. …

Er veranlasste eine DNA-Analyse der Tatort-Blutspuren und deren Vergleich mit Blutproben von 12 Militärs, vier Polizisten und auch von einem Priester, den die Nomenklatura als Täter ins Gerede gebracht hatte. Galindo ließ diese Spuren außerhalb Guatemalas, in den Vereinigten Staaten, auswerten. Einige Blutproben der Militärs waren positiv. Die Ergebnisse der DNA-Analysen aus Washington veröffentlichte Staatsanwalt Galindo so schnell, dass der Generalstaatsanwalt nicht mehr eingreifen konnte – er, Galindo, hatte die öffentliche Meinung hinter sich. Im September 1999 schloss Celvin Galindo seine Ermittlungen im Mordfall Bischof Gerardi Conedra ab.

Sein Land musste er wenige Tage später nach massivsten Bedrohungen mit Hilfe der UN-Mission verlassen. Die Arbeit von Staatsanwalt Galindo jedoch trug und trägt reiche Früchte für sein Land. Am 8.Juni 2001 wurden u. a. drei Armeeangehörige wegen der Ermordung von Bischof Gerardi zu je 30 Jahren Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist für Guatemala historisch, weil erstmals ein politisch motiviertes Verbrechen gesühnt wurde. Zu verdanken ist dies auch und vorrangig dem diesjährigen Träger des Menschenrechtspreises des Deutschen Richterbundes StA Celvin Galindo.

Der Deutsche Richterbund ehrt Staatsanwalt Celvin Galindo mit dem Menschenrechtspreis 2001. Bewundernswert und auszeichnungswürdig ist nicht nur die Tatsache, dass in einem traditionell von Gesetzlosigkeit, Opportunismus und Gewalt geprägten Land Staatsanwalt Celvin Galindo im rechtsstaatlichen Sinne korrekt seine Arbeit getan hat trotz Morddrohungen gegen ihn und seine Familie und ungeachtet der vielen Widerstände, Hindernisse und versuchten Einflussnahmen. Staatsanwalt Galindo war und ist vielmehr auch mit seinem berufsethischen Anspruch und mit seiner hohen Professionalität ein Vorbild. Staatsanwalt Galindo hat mit seiner Arbeit eine konkrete Menschenrechtsverletzung aufgeklärt und beispielhaft unter Einsatz seines Lebens den rechtsstaatlichen Prinzipien in seinem Land zum weiteren Durchbruch verholfen. …

Ich verleihe Ihnen, Herr Galindo, den Menschenrechtspreis des Deutschen Richterbundes 2001 und gratuliere Ihnen zu Ihrem Mut und zu Ihrer Entschlossenheit. Beides – Ihr Mut wie Ihre Entschlossenheit – zeichnen Sie als einen hervorragenden Preisträger aus. Möge dieser Preis neben unserer Anerkennung und neben unserem Dank auch persönlichen Schutz bieten für Sie, sehr verehrter Herr Kollege, Ihre Familie und Ihre drei Kinder.


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