 Ein Richter kann sicher mehr zum Rechtsfrieden beitragen, wenn er souverän auftritt und weiß, wie man mit Menschen umgeht. Das gilt für die Vernehmung von Zeugen, Parteien und Angeklagten ebenso wie für den Umgang mit Anwälten und die Begründung von Urteilen. Dabei zeichnet den überzeugenden Richter eine gesunde Mischung aus Selbstsicherheit, Berufsroutine und welterfahrener Aufgeschlossenheit aus. In gewissem Widerspruch hierzu steht, dass die meisten Richter direkt nach Studium und Referendariat eingestellt werden und oft schon als Mitt- oder Endzwanziger am Amtsgericht selbstständig Verhandlungen leiten. Sie sind also nicht nur ziemlich jung, sondern haben weder im Berufs- noch im sonstigen Leben viel Erfahrungen gesammelt. Deshalb kann man zumindest nachvollziehen, warum SPD und Grüne jetzt eine Änderung des Deutschen Richtergesetzes vorschlagen, die bei der Richtereinstellung »soziale Kompetenz, Lebens- und Berufserfahrung« ausdrücklich einfordert. Der Vorschlag findet sich in einem Reformpaket zur juristischen Ausbildung, hat mit diesem aber nicht direkt zu tun. Für eine gesetzliche Regelung stellt sich allerdings die Frage: Wie definiert man Lebenserfahrung eigentlich? Und wie misst man soziale Kompetenz? SPD und Grüne haben es sich leicht gemacht und stellen letztlich nur auf zusätzliche Berufserfahrung ab: Wer Richter werden will, muss vorher zwei Jahre als Anwalt oder in einem anderen juristischen Beruf gearbeitet haben. Kurz vor Veröffentlichung des Gesetzentwurfs wurde noch die Bestimmung gestrichen, dass die juristische Be- rufserfahrung »außerhalb des öffentlichen Dienstes« erworben sein muss. Als charakterbildende Erfahrung hätte demnach nur eine Anstellung in der Privatwirtschaft oder eine freiberufliche Tätigkeit gegolten. Auch ein ruhiger Bürojob bei einer Großbank wäre damit höher eingeschätzt worden als die Arbeit in einem städtischen Sozialamt. Außerdem wurde kurzfristig noch eingefügt, dass der Nachweis von sozialer Kompetenz, Berufs- und Lebenserfahrung »insbesondere« durch die Tätigkeit als Anwalt oder in einem vergleichbaren Beruf nachgewiesen werden kann. Wie zu hören war, sollten mit diesem »insbesondere« auch ungewöhnliche juristische Berufswege, etwa bei internationalen Organisationen, berücksichtigt werden. Hauptsache, in den zwei zusätz-lichen Jahren wurde irgendwie juristisch gearbeitet. Als Lebenserfahrung wird damit aber zum Beispiel immer noch nicht gewertet, wenn eine Frau zuerst Schlosserin gelernt, auf dem Bau gearbeitet und dann auf dem zweiten Bildungsweg Jura studiert hat. Sie mag bereits 43 Jahre alt sein, für eine Tätigkeit als Richterin müsste sie nach rot-grüner Ansicht erst mal wirkliche Lebenserfahrung sammeln, und das geht eben nur in juristischen Berufen. Das Gleiche gilt für den Mann, der drei Kinder großgezogen hat und außerdem sieben Jahre lang im Beirat seiner Kinderkrippe engagiert war. Jetzt hat er doch noch sein Studium abgeschlossen, ist 35 Jahre alt und muss sich von Rot-Grün sagen lassen, dass seine soziale Kompetenz für das Richteramt noch nicht ausreicht. Die von Rot-Grün vorgeschlagene Regelung wirkt wie planloser Populismus. Auf ein nicht allzu gravierendes Problem wird mit einer Regelung reagiert, die vor allem Fragen aufwirft und Unverständnis provoziert. Das Leben ist aber einfach zu vielschichtig, um Lebenserfahrung und soziale Kompetenz definieren zu wollen. Die vorgeschlagene Regelung könnte dagegen zu einem ganz anderen Effekt führen. Wer sich bisher für das Richteramt interessierte, wird jetzt erst einmal abgewiesen und muss sein Glück andernorts, vor allem in der Anwaltschaft suchen. Unterstellt wird, dass der Interessent sich nach zwei, drei Jahren charakterbildender Plackerei immer noch bei der Justiz bewirbt. Was aber, wenn er sein Glück dann bereits gefunden hat, wenn er sich in einer Kanzlei ein- und hochgearbeitet hat, den Lebensstandard bereits dem Gehalt angepasst hat? Gerade die besonders Hochqualifizierten könnten der Justiz so verloren gehen. Hier bliebe nur die Hoffnung, dass die mörderischen Arbeitszeiten in den Großkanzleien am Ende zumindest familienorientierte Männer und Frauen doch noch in die Arme der etwas humaneren Gerichte treiben. Und vielleicht ließe sich so der Frauenanteil in der Justiz von derzeit 25 Prozent sogar schneller steigern als bisher. Wenn das der Hintergedanke ist, dann sollte man es aber deutlich sagen. |