Am 4.4.2001 hatte die Bundesjustizministerin betroffene Berufsverbände zu einer Anhörung eingeladen. Vertreten waren u.a. der Deutsche Richterbund, die ÖTV-Richtervereinigung, die Neue Richtervereinigung, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein sowie namhafte Vertreter der Universitäten und Hochschulen. Bereits in dieser Anhörung zeigte sich, dass in den wesentlichen Fragen Einigkeit herrschte. So wurde u.a. das Festhalten am Einheitsjuristen überwiegend begrüßt. Unterschiedliche Auffassungen zeigten sich – verständlich im Hinblick auf die jeweiligen Interessenlagen – zu Einzelfragen in den verschiedenen Phasen der Ausbildung. Am 16.5.2001 folgte dann die öffentliche Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages. Grundlage war ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 14/2666). Geladen waren wiederum Sachverständige aus sämtlichen mit der Juristenausbildung befassten Bereichen. In der Beschreibung der Mängel in der Ausbildung waren sich die Experten einig, unterschiedliche Auffassungen gab es jedoch zu der Frage, wie man diese Mängel beheben könne. Das Hauptproblem der universitären Ausbildung – so die Sachverständigen – liege in der zu großen Zahl der Jurastudenten und der extrem ungünstigen Betreuungsrelation zwischen Lehrenden und Studierenden. Gleichermaßen bestand Einigkeit über die notwendige Änderung von Ausbildungsinhalten. Kritisiert wurde auch die Justizlastigkeit der gesamten Ausbildung, obwohl die überwiegende Zahl der Absolventen letztlich den Anwaltsberuf wählt (oder wählen muss). Die Professoren sprachen sich einheitlich für eine Verstärkung der Verantwortung der Hochschulen aus. Diskutiert wurde die Frage der Aufwertung der Zwischenprüfungen und die Übertragung der Wahlfachprüfungen auf die Universitäten. Prof. Böckenförde (Universität Freiburg, Richter des BVerfG a. D.) und Prof. Kötz (Präsident der Bucerius Law School in Hamburg) schlugen vor, das 1.Examen als Universitätsexamen auszugestalten, ggf. ähnlich wie bei der ZPO-Reform durch Einführung einer Experimentierklausel. Diesen Vorschlag lehnten die anderen Sachverständigen überwiegend ab. Deutlich wurde auf die Notwendigkeit der Vergleichbarkeit der Abschlüsse hingewiesen. Bereits im Studium sollten verstärkt anwaltsorientierte Themen eingeführt werden, die u. a. qualifizierte Vertreter aus der Praxis vermitteln und letztlich auch Gegenstand der Prüfungen sein sollten. In der Referendarzeit solle eine verstärkte Anwaltsorientierung den tatsächlichen Verhältnissen gerecht werden, wobei über die zeitliche Dauer der Aufteilung von Pflicht- und Wahlstationen abweichende Auffassungen vorgetragen wurden. Die Anwaltschaft erklärte ihre Bereitschaft, sich verstärkt an der Ausbildung zu beteiligen, angefangen vom Studium über die Prüfungen bis zur Referendarausbildung. Der Deutsche Anwaltverein und die Bundesrechtsanwaltskammer wiesen jedoch sehr deutlich darauf hin, dass dies nur für die Ausbildung potenzieller Anwälte denkbar sei. Der Deutsche Richterbund trat für die postassessorale Ausbildung ein, die bei Beibehaltung des Einheitsjuristen eine berufsspezifische Einarbeitung ermögliche, ohne dabei die Ausbildungszeit wesentlich zu verlängern. Abschließend informierte der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes Düsseldorf, Riedel, der gleichzeitig Vorsitzender der von der JuMiKo beauftragten Ausbildungskommission ist, dass die Kommission einen Bericht und einen eigenen Gesetzentwurf für die Justizministerkonferenz im Juni 2001 erarbeitet habe. Dieser Entwurf fand die einhellige Zustimmung der Ministerinnen und Minister. Zwischenzeitlich haben viele Länder ihre Vorschriften zur Juristenausbildung nach Maßgabe des Brüsseler Beschlusses überarbeitet. Da der Bundesgesetzgeber die Anforderungen und Rahmenbedingungen vorzugeben hat, die an die Qualifikation der Absolventen der juristischen Ausbildung zu stellen sind, besteht hier nunmehr ein gewisser Entscheidungsdruck. Der Deutsche Richterbund wird sich, ebenso wie die anderen Verbände, intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen. |