Dies wird im neuesten Rundbrief der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, LV Brandenburg, gefragt. Elf Jugendrechtshäuser bzw. Jugendrechtshausinitiativen sind in den beiden letzten Jahren in Bernau, Brandenburg (LV), Cottbus, Hamburg, Hoyerswerda, Lübbenau, Magdeburg, Oldenburg (i. O.), Rostock, Strausberg und Wuppertal entstanden. Tendenz steigend und wohl unabdingbar angesichts täglicher Schreckensmeldungen über (rechte) Gewaltausschreitungen immer jünger werdender Täter. Kommunale Jugendrechtshäuser können jungen Menschen auf ganzheitlicher Basis niederschwellig im Alltag wirkliche Orientierungshilfen in einer sozial, wirtschaftlich und technologisch noch schwieriger werdenden, multikulturellen High-Tech-Gesellschaft geben. Erziehung zur Mündigkeit Eine interdisziplinär zu erarbeitende ganzheitliche Rechtspädagogik als Ausfluss einer zeitgemäßen Gesamtethik soll junge Menschen von frühester Kindheit an zu selbstbewussten, eigenständigen und moralisch gefestigten Persönlichkeiten erziehen. Denn nur solche werden in der Lage sein, den auf sie einwirkenden unterschiedlichsten Gefährdungen zu widerstehen und sich sozial adäquat zu verhalten. Die Vermittlung von Rechtsbewusstsein ist gesamtgesellschaftliche Basisaufgabe. Das Recht selber wird als ordnendes Prinzip der Vernunft und des Zusammenlebens schlechthin verstanden. Die auf den Prinzipien der Vernunft, der Liebe und der Dynamik aufbauende Erziehung zur Mündigkeit zeigt dem jungen Menschen, dass er in erster Linie selbst für seine Situation verantwortlich ist und dafür selbst die Konsequenzen tragen muss. Partner im kommunalen Netz Das Jugendrechtshaus bietet die – am besten im Kindergarten beginnende »Erziehung zum Recht und zum Rechtsbewusstsein, als Ergänzung zum bestehenden Rechtsbewusstsein«, an als
- Anlauf-, Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kinder, Jugendliche und Erziehende bei eigenen Rechtsfragen und -problemen. Telefonische Erstgespräche; kostenlose Rechtsberatung für Kids durch Rechtsanwälte; sozialpädagogische Fachberatung bei Lebenskrisen; Vermittlungsaktivitäten bei Streitigkeiten unter Kids, in Schule, im Elternhaus oder am Ausbildungsplatz. Grundsatzgespräche im Jugendclub über Sinnfragen und z. B. über Rechtsradikalismus.
- Rechtspädagogische Begegnungs- und Weiterbildungsstätte zur interdisziplinären Bildungsarbeit zwecks Vermittlung von Rechtsbewusstsein und Toleranz für Kinder, Jugendliche und Erziehende in Schulen, Jugendclubs und bei gesellschaftlichen Veranstaltungen.
- Rechtspädagogische Experimentierstube für das demokratische Zusammenleben (z. B. Jugendparlamente) – auch mit Angehörigen fremder Kulturkreise.
- Denkwerkstatt und Impulsgeber für die Politik.
Partner im Jugendstrafverfahren Unter dem Motto: »Prävention statt Rückfall« will das Jugendrechtshaus die Justiz auch in Fällen entlasten, in denen Jugendliche bereits straffällig geworden sind. So wird z. B. im Landgerichtsbezirk Cottbus in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule Lausitz ein »Crash-Kurs vor der Hauptverwaltung« entwickelt, der Gegenstand einer Fortbildungstagung des Brandenburgischen Ministeriums der Justiz am 7. Dezember 2000 an der Justizakademie Kolpin ist. Die Zeit zwischen Begehung der Tat und der Verhandlung soll durch freiwillige, rechtspädagogische Aktivitäten sinnvoll zur Umorientierung des jugendlichen Delinquenten zu gemeinschaftsverträglichen Lebenszielen genutzt werden. Über 13000 Jugendliche besuchten in der Zeit vom 28. 9. bis 1. 10. 2000 das 1. Brandenburgische Präventionsfestival in Cottbus. Das Cottbusser Jugendrechtshaus konnte als Mitglied des Landespräventionsrates »Sicherheitsoffensive Brandenburg« zusammen mit diesem, der Stadt Cottbus und dem Fußballiga-Aufsteiger »Energie Cottbus« über die Hälfte der in der Region wohnenden jungen Menschen zu Sport, Spaß und inhaltlichen Diskussionen motivieren. Dazu reichten vergleichsweise bescheidene Mittel. Jahrestreffen der Jugendrechtshäuser Das erste gemeinsame Treffen wird am 15./16. 6. 2001 vom Jugendrechtshaus Rostock vor Ort organisiert. Wenn auch die meisten Initiativen noch klein sind und gegen Mittelknappheit Konkurrenzbefürchtungen etablierter Jugendhilfevereine sowie Ignoranz von Verantwortlichen über die Bedeutung des Rechts und seine Vermittlung an Jugendliche kämpfen, so wird doch eine anhaltende Gründungstendenz erwartet. Denn auf Dauer werden wir die freiwillige Einhaltung von Regeln des Zusammenlebens nur erreichen können, wenn es solche kommunalen Dreh- und Anlaufpunkte »rund um das Recht« – auch im Bewusstsein der Bevölkerung – gibt. |