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  Editorial - DRiZ 2000, A145 - 
 Editorial 2000, Heft 11
 voss

Rainer Voss, Vorsitzender des Deutschen Richterbundes

Liebe Leserinnen und Leser,

endlich ist Bundesinnenminister Schily – wie von allen Verbänden des öffentlichen Dienstes gefordert – von seinen Vorstellungen abgerückt, die Besoldung und Versorgung der Richter, Beamten und Soldaten nur um den Inflationsausgleich anzuheben.

Der nun vorgelegte Gesetzentwurf stellt aber nur insofern einen Fortschritt – wenn auch einen wichtigen – dar, als er die Bezüge nicht grundsätzlich von denen des Tarifergebnisses abkoppelt. Eine Beteiligung an der allgemeinen Einkommensentwicklung – wie von uns gefordert – stellt dies infolge der zeitlichen Verschiebung allerdings nicht dar.

Der Innenminister begründete dies in der Haushaltsdebatte des Deutschen Bundestages (der Gesetzentwurf lag zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor) unter anderem so: »Allerdings müssen wir auch sehen, dass wir eine Annäherung an die Regelung bei den Renten finden. Ich muss natürlich auch Rücksicht auf meinen Kollegen Eichel nehmen, auf die Sparerfordernisse, die von dieser Seite geltend gemacht werden, an den ich mich solidarisch beteilige.«

Mit anderen Worten, die Richter, Beamte und Soldaten sollen einmal mehr zum Sparen beitragen. Ein Vorgehen, das Guido Westerwelle in derselben Bundestagsdebatte als »mit dem Wort Sonderopfer in der Tat richtig und präzise« beschrieben hat.

Im Vorblatt zu dem Gesetzentwurf heißt es denn auch: »Mit diesen Maßnahmen werden die Zielvorgaben des Zukunftsprogramms der Bundesregierung zu Haushaltskonsolidierung erreicht. Durch die Verschiebung werden in allen öffentlichen Haushalten bei den Personalkosten Mehrausgaben von rund 3,3 Mrd. DM vermieden. Insbesondere die Länderhaushalte werden mit rund 2,4 Mrd. DM entlastet.

Damit erbringen die Beamten und Versorgungsempfänger einen eigenständigen Solidarbeitrag zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte.«

Wie viel »eigenständige Solidarbeiträge« sollen Richter, Beamte und Soldaten eigentlich noch erbringen? Damit muss endlich Schluss sein.

Noch enttäuschender ist aber die Regelung für die neuen Bundesländer. Sie bringt zwar in kleinsten Stufen eine Anhebung bis zum 1.1. 2002 auf 90 % des Westgehalts, doch kommt dies den berechtigten Erwartungen der Kolleginnen und Kollegen im Osten in keiner Weise entgegen.

Auf der einen Seite scheint man die politische Notwendigkeit einer schnelleren Anpassung auf 100 % zu sehen, auf der anderen Seite fehlt der Mut, eine zeitliche Perspektive endlich konkret aufzuzeigen.

Das Argument, die Entwicklung der Finanz- und Wirtschaftskraft der neuen Länder lasse eine Angleichung der Löhne und Gehälter nicht zu, mag zwar auf den ersten Blick im Ansatz stimmig sein, würde aber in letzter Konsequenz bedeuten, dass die Finanz- und Wirtschaftskraft eines jeden Bundeslandes maßgebend für die Bezüge der dort im öffentlichen Dienst Beschäftigten sein müsste. Diesen Zustand hatten wir in der alten Bundesrepublik lange hinter uns gelassen. Er sollte auch in der neuen Bundesrepublik im Verhältnis Ost-West nicht wieder eingeführt werden. Denn mit einer Angleichung an das westliche Niveau ist nach Aussagen der fünf führenden Wirtschaftsinstitute nicht vor dem Jahr 2030 zu rechnen.

Die Bundesregierung, aber auch die Landesregierungen der neuen Bundesländer sollten daher endlich ihren Standpunkt überdenken, und Innenminister Schily sollte einsehen, dass sein »Argument« – netto stünden sich die Kollegen und Kolleginnen in den neuen Bundesländern nicht so schlecht wie es brutto scheine – kein Argument ist.

Es ist die Ungleichbehandlung, die schmerzt, die immer dann besonders deutlich wird, wenn für dieselbe Arbeit zum Teil noch innerhalb desselben Spruchkörpers unterschiedliche Bezahlung erfolgt. Es ist aber auch das Gefühl, nicht für »voll« genommen zu , als Bürger zweiter Klasse behandelt zu werden.

Der viel beschworenen inneren Einheit schadet diese Politik.


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