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  Information - DRiZ 2000, 325 - 
 

»Verantwortlich ist die Gemeinschaft insgesamt«

 

Justizschelte unangebracht und teilweise skandalös

 Von Rainer Voss
Vorsitzender des Deutschen Richterbundes
 
 

Im Folgenden veröffentlichen wir einen Auszug aus der Rede des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes, Rainer Voss, die er auf der Landesvertreterversammlung Nordrhein-Westfalen am 1.9.2000 gehalten hat.

… Vor dem Hintergrund der seit Jahren – ich erinnere an Mölln und Solingen – bedrohlich anwachsenden Ausländerfeindlichkeit und der damit einhergehenden Erstarkung des Rechtsextremismus erscheinen viele der Probleme, mit denen unsere Gesellschaft sich beschäftigt, auch die mit der aktuellen Rechtspolitik verbundenen, klein, ja, von untergeordneter Bedeutung für unser Gemeinwesen.

»Das Entsetzen über die in den Ausschreitungen zum Ausdruck gekommene menschenverachtende Gefühlsroheit über die Missachtung sämtlicher Regeln menschlichen Zusammenlebens und über die brutale Anwendung von Gewalt schien uns zunächst fast zu paralysieren. Umso mehr gilt es jetzt, da der braune Terror immer mehr eskaliert, nicht nur den feigen Anschlägen der – noch – kleinen rechtsextremistischen Minderheit zu begegnen, sondern vor allem auch die Geisteshaltung zu bekämpfen, die hinter diesen Ausschreitungen steht und die sich bei vielen in halb verdeckter Kumpanei und klammheimlicher Zustimmung versteckt.«

Dies, meine Damen und Herren, habe ich unter dem Eindruck der Ereignisse von Mölln u.a. zum Jahreswechsel 1992/93 in der Deutschen Richterzeitung geschrieben.

Es hat sich seitdem nichts gebessert, im Gegenteil: Es ist der Gemeinschaft nicht gelungen, diesem sich damals abzeichnenden Verfall von Kultur Einhalt zu gebieten. Reden und Appelle, so nützlich sie manchmal sein mögen, verhallen, die Jugendarbeit vor Ort verpufft oft wegen mangelnder Unterstützung, vieles will man auch vor Ort nicht wahrhaben, ja es wird verharmlost, es wird durch Stillschweigen geduldet. Die finanzielle Unterstützung für diejenigen, die dennoch nicht aufgeben, ist unzureichend oder nicht vorhanden. Wo bleiben die Jugendprogramme, wo das dafür erforderliche Geld?

Meines Erachtens unterschätzen immer noch zu viele Bürgerinnen und Bürger die potenzielle Sprengkraft dieser Vorgänge für unser Gemeinwesen. Heute sind wir nicht mehr paralysiert wie vor acht oder neun Jahren, als die Reaktionen erst mit Verspätung erfolgten, sondern eher abgestumpft. Während der letzten Jahre und Monate haben wir häufig – meistens kleine – Meldungen gelesen, von Auftritten der rechtsextremen Szene, oft verbunden mit menschenverachtenden Übergriffen unter Anwendung brutalster Gewalt. Wir haben – so scheint es – begonnen, uns daran zu gewöhnen, diese Vorgänge als zum Alltag gehörend zu betrachten.

Wo regte sich in den vergangenen Jahren Widerstand oder Zorn, wenn Hakenkreuze und NS-Zeichen offen als Schmuck provozierend bei den Aufmärschen gezeigt wurden? Wo wurde eingeschritten, wenn vor laufenden Fernsehkameras dumpfen Jugendlichen Gelegenheit geboten wurde, den Wunsch zu äußern, Juden, Nigger und Türken zu vergasen?

Erleben wir hier eine ähnliche Entwicklung wie bei der Darstellung von Gewalt schlechthin, an die sich unsere Gesellschaft ebenfalls gewöhnt hat und die – wie ich meine – nicht losgelöst von den aktuellen Problemen gesehen werden kann.

Ausführliche erschreckende Berichte, z.B. in der Süddeutschen Zeitung von Annette Ramelsberger, erschienen 1997 und 1998, über Zustände in bestimmten kleinen Orten in den neuen Bundesländern wurden kopfschüttelnd und mit einem gewissen Unbehagen zur Kenntnis genommen und dann im Hinterstübchen des Gedächtnisses abgelegt.

Die Politik und die Medien haben nun auch öffentlich das Problem wieder entdeckt. Man könnte den Eindruck gewinnen – wenn man es nicht besser wüsste –, die Gefahr sei eben erst entstanden. Die Ursachen werden – wieder einmal – höchst kontrovers diskutiert und die Verantwortlichen gesucht. Ist es die Politik, die Familie, die Schule, die Polizei oder die Justiz, die zum wiederholten Male zu lau, zu lax, zu langsam ist?

Es sollte endlich Schluss damit sein, die Verantwortung wie beim Schwarzen Peter-Spiel von einem zum anderen weiterzureichen. Verantwortlich ist die Gemeinschaft insgesamt und diese kann nur geschlossen gegen den Rechtsextremismus vorgehen.

Dieses Vorgehen kann sich aber nicht darin erschöpfen, das Sommerloch mit diesem Thema auszufüllen oder in blinden Aktionismus zu verfallen und insbesondere einmal mehr das Strafrecht und die Strafen zu Hoffnungsträgern für die Lösung der Probleme zu befördern.

Wenn dann alle alles gesagt haben, kehren wir dann diesmal auch zur Tagesordnung zurück?

Der Einzelne fühlt sich oft ohnmächtig, er ist in der Regel alleine nicht in der Lage, etwas Entscheidendes zu unternehmen. Die viel geforderte Zivilcourage ist nicht jedem gegeben. Erst recht nicht, wenn er das Gefühl hat, alleine zu stehen.

Das Wort von der »Wegschaugesellschaft«, das sich in Deutschland zu etablieren beginnt, zeigt die fatale Entwicklung auf, die Gewalt und Rechtsextremismus ein Feld bereitet. Das Wort versucht – sehr unvollkommen – einen Zustand des »Sich-nicht-in-Pflicht-nehmen-lassen-Wollens« zu beschreiben, wo eigentlich mitmenschliche Hilfe, Solidarität, Eintreten für Schwache gefordert wäre.

Nur wenn es gelingt, zu einem gemeinsamen Handeln zu finden, wird es auch mehr Zivilcourage geben, wird es gelingen, dass immer mehr Bürger sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten einmischen.

So genannte Patentrezepte besitzt niemand. Aber die Lehre aus der Vergangenheit »Nie wieder!« sollte allen bewusst sein.

Unsere Geschichte muss uns mahnen – ich weiß, dass dies viele nicht mehr hören mögen, es wird aber dadurch nicht falsch–, sie muss uns mahnen, rechtzeitig den Verfall der Grundwerte, die in unserer demokratischen Gesellschaft gelten und die sie zusammenhält, entgegenzutreten.

Unser aller Verantwortung ist es, nicht noch einmal zuzulassen, dass Menschsein abhängig gemacht wird von Rasse oder Herkunft, von Überzeugung oder Glaube. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Dieser Satz darf nicht nur im Grundgesetz stehen, sondern er muss von allen als Lehre aus der Vergangenheit gelebt werden.

Diese Lehre muss weitergegeben werden, insbesondere an unsere Kinder. Sie – und leider nicht nur die Kinder – müssen lernen, was Menschenwürde bedeutet. Denn dies ist der Ausgangspunkt. Wenn schon das Bewusstsein dafür fehlt, was Menschenwürde bedeutet, sind bestimmte Hemmschwellen nicht vorhanden, und die Fähigkeit zu erkennen, welche menschenverachtende Grundtendenz, welche Geisteshaltung hinter der rechtsextremen Szene steht, wird sich nicht entwickeln.

Es muss deutlich werden, dass es sich hier nicht um »Heilslehren« handelt, die dem eigenen Leben Sinn und Zukunft geben.

Hier ist auch der Deutsche Richterbund als Mitglied der zivilen Gesellschaft gefordert.

Wir müssen uns als Verband aktiv dafür einsetzen, dass die Wertvorstellungen, die unserer Rechtsordnung zugrunde liegen, nicht zur Disposition gestellt werden dürfen. Die Würde und die Freiheit des Menschen sind weder relativierbar noch kompromissfähig. Für die Anerkennung dieser Werte wird immer noch in vielen Ländern gekämpft. Wir müssen sie nur »verteidigen«.

Das Präsidium wird auf der nächsten Bundesvorstandssitzung Vorschläge dazu unterbreiten, wie ein Beitrag des Deutschen Richterbundes aussehen könnte.

Auch diesmal sieht sich die Justiz – wie so oft – zunehmend dem pauschalen Vorwurf ausgesetzt, sie lasse gegenüber rechtsextremistischen Gewalttätern Nachsicht und Milde walten, außerdem dauerten diese Verfahren zu lange.

Vor einigen Wochen hätte ich nur gesagt: Ich halte diese Vorwürfe für völlig unangebracht und hoffe nur, dass es nicht zum Ritual wird, diese gebetsmühlenartig zu wiederholen. Heute sage ich, diese Vorwürfe sind nicht nur völlig unangebracht, sondern teilweise skandalös, sie sind in einer Weise populistisch, die unverantwortlich ist.

Man mag immer wieder darüber streiten, ob ein konkretes Urteil angemessen ist oder nicht. Es gibt sicher zu milde, aber andererseits auch zu harte Urteile. Der pauschale Vorwurf aber, die Gerichte urteilten zu milde oder die Verfahren dauerten zu lange, ist aufgrund der tatsächlichen Gegebenheiten nicht gerechtfertigt.

Die Urteile, die in den letzten Monaten gegen rechtsradikale Straftäter ergangen sind und über die in den Zeitungen berichtet wurde, sprechen für sich.

Ich rate denjenigen, die meinen, die Justiz in eine bestimmte Ecke stellen oder ihr Ratschläge geben zu müssen, dringend, einmal darüber nachzudenken, was sie mit ihren Äußerungen bewirken, welche Stimmungen sie leichtfertig – um den Preis eines momentanen Beifalls – in der Bevölkerung provozieren.

Wenn Bundestagspräsident Thierse in einem Interview in der Berliner Morgenpost vom 20.8. u. a. äußert: »Der sich seit einem Jahr dahinquälende Prozess in Cottbus gegen die Täter von Guben ist und bleibt ein Skandal«, so fällt das Wort Skandal auf ihn zurück.

Ich halte diese Äußerung für unverantwortlich gegenüber der Öffentlichkeit und für eine unentschuldbare Diffamierung der Kollegen, die diesen Prozess führen.

Es handelt sich um ein Verfahren mit 11 Angeklagten, 22 Verteidigern und 3 Nebenklägern, das – und Ihnen hier muss ich das nicht weiter erklären – unter voller Inanspruchnahme der durch die Strafprozessordnung vorgesehenen Regeln abläuft.

Auch das, Herr Thierse, zeichnet einen Rechtsstaat aus. Es gibt keine Sonderrechte, unser Recht gilt auch für rechtsextremistische Straftäter. Auch der Repräsentant der Ersten Gewalt hat die Pflicht, sich sachkundig zu machen, bevor er ein derartiges Interview genehmigt.

Dem Bundeskanzler empfehle ich, seine Erwartungen an die Justiz nicht weiter öffentlich zu machen. Er sollte sich einmal von der Justizministerin beraten lassen, was seine Aufgabe ist.

Als Skandal bezeichne ich das Verhalten des Innenministers aus Sachsen-Anhalt. Er hat sich berufen gefühlt, einen Tag vor Prozessbeginn in Halle eine Presseerklärung herauszugeben, in der es heißt: »Aus Anlass der morgigen Prozesseröffnung in Halle gegen drei Skinheads erwartet Innenminister Dr. Manfred Püchel eine der Brutalität der Tat angemessene Strafe.

Püchel: ›Ohne die Unabhängigkeit der Justiz in Frage stellen zu wollen, müssen die Täter die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen‹. Die Polizei habe, so Püchel weiter, die Täter sehr schnell ermittelt und dingfest gemacht. Nun sollte auch das mögliche Strafmaß angesichts der Brutalität dieser Tat voll ausgeschöpft werden.«

Profilierungssucht oder was? Nicht nur, dass für den Minister bereits vor Prozessbeginn die Täter feststehen, sondern er schafft damit – gewollt? – einen Erwartungshorizont in der Bevölkerung, von dem Druck auf das Gericht ausgehen soll.

Nun muss und wird das Gericht diesem Druck standhalten, aber sind dies Methoden, deren sich ein Innenminister in einem Rechtsstaat bedienen sollte? Ist er sich bewusst, in welch geistige Nähe er sich zu denjenigen begibt, die er bekämpfen möchte? Wie hieß es doch gleich im ersten Richterbrief, der am 1.Oktober 1942 herausgegeben wurde: »Der Richter muss weisungsfrei bleiben, sonst ist er kein Richter mehr. Wohl aber kann und muss die Staatsführung dem Richter die allgemeine Linie geben, die eingehalten werden muss, wenn die Rechtspflege ihre Aufgabe erfüllen soll.«

Auch die Forderungen nach »Schnellgerichten«, die in der politischen Diskussion aufgetaucht ist, weckt unangenehme Erinnerungen. Nicht ohne Grund heißt es in Art. 101 Grundgesetz: »Ausnahmegerichte sind unzulässig.«

Wenn auch das Grundgesetz nicht immer griffbereit sein mag, es gilt auch für rechtsextreme Straftäter.

Die Art und Weise, wie die Gewalten im Staat miteinander umgehen, ob sie sich gegenseitig achten und respektieren oder aber in Misskredit bringen und verunglimpfen, ist wesentlich für den Bestand unserer demokratischen Ordnung und Voraussetzung für ihre Akzeptanz bei der Bevölkerung.

Ein Rechtsstaat wie die Bundesrepublik Deutschland kann nur Bestand haben, wenn die rechtsprechende Gewalt unabhängig und diese Unabhängigkeit von den anderen Staatsgewalten respektiert und von der Bevölkerung akzeptiert wird.

Wenn den Bürgern stattdessen von staatlicher Seite immer wieder eingeredet wird, die Justiz tauge nichts, sie sei zu langsam, zu lasch, beachte die Gesetze nicht in der gehörigen Form, dann muss sich niemand wundern, wenn Akzeptanzprobleme entstehen, die über den Einzelfall hinausgehen.

Und wer der Jugend ständig einredet, wie unwirksam und zahnlos das Jugendstrafrecht ist, muss sich nicht wundern, wenn Teile der Jugend dies glauben.

Wer meint, ein konkretes Verfahren kritisieren zu sollen, dem empfehle ich, sich zumindest gründlich zu informieren. Sehr hilfreich wäre es auch, sich einmal in ein derartiges Verfahren als Zuhörer zu setzen, um von Anfang bis Ende den Verlauf mitzuerleben. Es könnte – bei entsprechender Aufnahmebereitschaft – lehrreich sein.

Wir, die Richter und Staatsanwälte, haben sehr wohl begriffen, mit welcher Qualität von Kriminalität wir es hier zu tun haben. Wir haben erkannt, welche »Ideologie« hinter diesen an Brutalität und Menschenverachtung kaum zu überbietenden Taten steckt. Unsere Arbeit steht aber am Ende einer Entwicklung, die zu beeinflussen wir nur wenig Möglichkeiten haben. Wir können nicht verhindern, dass derartige Taten geschehen.

Aufgabe der Strafjustiz ist es in erster Linie, die angeklagte Tat sowie die individuelle Schuld des Täters festzustellen, um eine schuld- und tatangemessene Strafe zu finden. Daneben müssen die Gerichte – und dies ist bei den hier in Rede stehenden Taten von besonderer Bedeutung – generalpräventive Überlegungen anstellen. Diese dürfen aber nicht, so wichtig sie sind, im Vordergrund stehen. Die Justiz ist nicht dazu da, Exempel zu statuieren. Dies ist auch in Halle nicht geschehen, wie einige uns Glauben machen wollen. Auch hier haben die Richter nichts anderes getan, als die Kolleginnen und Kollegen in anderen Verfahren. Sie haben aufgrund der Hauptverhandlung das Vorliegen eines konkreten Straftatbestandes festgestellt und eine schuld- und tatangemessene Strafe gefunden.

Dass die Urteile teilweise Kritik auslösen, muss ertragen werden. Wir dürfen und können uns aber den Fragen und der Kritik, die die Öffentlichkeit stellt bzw. äußert, nicht entziehen. Das heißt, es ist unsere Pflicht zu erläutern, warum dies und kein anderes Urteil in einem bestimmten Fall ergangen ist. Wir müssen deutlich machen, nach welchen Regeln ein Strafprozess geführt werden muss und welche Möglichkeiten der Gestaltung diese Strafprozessordnung vorsieht. Wir müssen auch auf die Bedeutung von Zeugenaussagen hinweisen und gegebenenfalls dafür sorgen, dass Zeugen geschützt werden. Und wir müssen deutlich machen, dass eine Gesinnung allein, und sei sie noch so verabscheuungswürdig, nicht strafbar ist und auch nicht strafbar sein darf.

Hier liegt die Aufgabe insbesondere der Pressestellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften, aber auch der Strafrichtern schon dann, wenn sie das Urteil in der öffentlichen Sitzung mündlich begründen.

Es muss endlich begriffen werden, dass das Strafrecht und die Strafen sich nicht zum Hoffnungsträger für die Lösung gesellschaftlicher und politischer Großprobleme eignen und dass der Strafprozess nicht mit Aufgaben befrachtet werden darf, die er nicht erfüllen kann und auch nicht erfüllen darf.


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