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  Kommentar - DRiZ 1998, 406 - 
 

Nicht zur Tagesordnung übergehen

 Von Thomas Edinger
 
 

driz98_10_406_P"Die in der Bundesrepublik Deutschland bisher einzigartige Zusammenlegung von Justiz- und Innenministerium (oder besser: Innen- und Justizministerium) in Nordrhein-Westfalen hat blankes Entsetzen nicht nur bei den Justizangehörigen des Landes ausgelöst. Vielmehr artikulierte sich bundesweit einhelliger Protest auch bei Angehörigen anderer juristischer Berufe und ihrer Verbände sowie großen Teilen der Polizei, der an Deutlichkeit wohl ebenso einmalig sein dürfte. Der Deutsche Richterbund, die Neue Richtervereinigung, die Bundesrechtsanwaltskammer, der Deutsche Anwaltverein, die Strafverteidigervereinigung, die Gewerkschaft der Polizei sowie dieÖTV waren und sind sich einig, daß diese Maßnahme mehrals nur ein verfassungspolitischer Ausrutscher ist und rückgängiggemacht werden muß.Der Kritik an dem neuen Zwitterministerium schlossensich auch große Teile der Medien und namhafte Rechtspolitiker wieetwa der ehemalige Bundesjustizminister Hans-Jochen Vogel an. DeutlicheWorte fand insbesondere der rheinland-pfälzische Justizminister PeterCaesar; er warnt vor der Gefahr, daß das Beispiel Nordrhein-Westfalenbundesweit Schule machen könnte. Die massive Kritik stieß inder nordrhein-westfälischen Staatskanzlei allerdings bisher auf taubeOhren. Dort hält man wohl immer noch die Schaffung von »Synergieeffekten«in der Verwaltung für wichtiger als die Prinzipien von Gewaltentrennungund gegenseitiger Gewaltenkontrolle. Für das Ziel einer schlankenVerwaltung nimmt man dort in Kauf, elementare Prinzipien des modernen Verfassungsstaateswestlicher Prägung über Bord zu werfen. Prinzipien, die in derBundesrepublik seit einem halben Jahrhundert für eine Balance derMacht gesorgt und den Bürgerinnen und Bürgern Rechtssicherheitgarantiert haben.Natürlich wird die Unabhängigkeit der Richterinnenund Richter auch durch die Zuordnung zu dem neuen Superministerium de jurenicht beeinträchtigt. Ob Ministerpräsident Clement allerdingsrecht hat, wenn er die Fusion für »verfassungsrechtlich unangreifbar«hält, erscheint nach dem Gutachten Oldiges’ zumindest fraglich. Aberwelche Auswirkungen sich de facto für die nordrhein-westfälischeJustiz ergeben, welchen Schaden das Ansehen der Justiz als Dritte Gewaltnimmt, welchen Einfluß innenpolitische Überlegungen und Vorgabenauf Gerichte und insbesondere auf Staatsanwaltschaften haben werden, istzur Zeit überhaupt noch nicht absehbar. Wie verhält sich etwader oberste Dienstherr von Polizei und Justiz, wenn Gerichte bestimmtepolizeiliche Maßnahmen kritisieren oder Konflikte zwischen Staatsanwaltschaftund Polizei auftreten? Wie steht es um die ministeriumsinterne Verteilungder finanziellen Mittel? Dabei darf nicht übersehen werden, daßder Bereich der Innenverwaltung der Justiz im Umfang weit überlegenist.Die richterliche Unabhängigkeit ist zwar durch das Grundgesetzgeschützt, aber für Staatsanwältinnen und Staatsanwältegilt das eben nicht. Der von einem »Polizeiminister« abhängige,weisungsgebundene Staatsanwalt – das läßt vielleicht die Herzender Verfechter rigoroser Sicherheits- und Ordnungspolitik höher schlagen.Richtern und Staatsanwälten, Rechtsanwälten und Rechtswissenschaftlernerscheint diese Vorstellung aber eher als Horrorszenario – und sie läßtdie Alarmglocken läuten.Selbstverständlich verbieten sich Vergleicheetwa mit der Justiz der noch nicht allzu lange vergangenen DDR. Dort gabes keine Gewaltenteilung. Aber gerade dieses Beispiel sollte ständigmahnend daran erinnern, wie wichtig es ist, schon dem bösen Scheineiner Einbindung der Justiz in den Machtbereich der Exekutive entschiedenentgegenzutreten. Nicht nur aus diesem Grund war es bisher gute Tradition,auch die Staatsanwaltschaften und den Strafvollzug einem eigenständigenJustizministerium und gerade nicht (auch) dem Innenministerium zu unterstellen.Und das ist auch einer der Gründe, für die Einrichtung von echtenRechtspflegeministerien (wie es sie mit Ausnahme von Rheinland-Pfalz inden alten Bundesländern bisher nicht gibt) zu kämpfen. Diesejahrzehntelangen Bemühungen wurden jetzt in Nordrhein-Westfalen vorerstauf dem Altar eines kategorischen Effizienzdenkens geopfert. Gerade derBlick in die rechtspolitische Vergangenheit zeigt aber eine Gefahr besondersdeutlich: die Gefahr, daß sich nach einer gewissen Zeit die kritischenWogen wieder glätten und Politik und Justiz nach und nach zum Alltagsgeschäftzurückkehren. Aussitzen und auf die heilsame Wirkung der Zeit hoffen,heißt die Zauberformel. Und genau das ist es, was nicht geschehendarf.


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