Da hat es Bundesinnenminister Manfred Kanther jüngst in Mecklenburg-Vorpommern wieder einmal deutlich gesagt: »Die Justiz muß ihren Sicherheitsauftrag deutlicher wahrnehmen!« Es folgen die bekannten Vorwürfe: Die Urteile seien zu milde, die Gerichte würden von der Möglichkeit beschleunigter Verfahren zu wenig Gebrauch machen, es müsse bei der Strafverfolgung eine bessere Vernetzung mit den übrigen Sicherheitsorganen erfolgen usw. usf.
Abgesehen davon, daß vieles von diesen Vorwürfen nicht stimmt – was ist das für ein Verfassungsverständnis?! Ist die Justiz Teil der Exekutive, die gesetzliche Befehle auszuführen hat? Das Verfassungsverständnis von Herrn Kanther läßt sich doch vereinfacht wie folgt darstellen:
Der Bundesinnenminister hält eine bestimmte Maßnahme für notwendig – ob beschleunigte Verfahren, Gendatei oder Schleierfahndung; Beispiele gibt es genug. Er beauftragt sein Haus, entsprechende Gesetzentwürfe zu erstellen. Dann wird dies politisch mit den Spitzen der Koalitionsparteien abgestimmt; in einer Koalitionsrunde werden die entsprechenden Eckwerte festgelegt. Der Gesetzentwurf wird dann von der Bundesregierung oder direkt über die Koalitionsfraktionen ins Parlament eingebracht. Innen- und Rechtsausschuß stimmen zügig zu, der Bundestag nickt ab, der Bundesrat wird nicht weiter gefragt. Das ist die erste Gewalt des Staates! Dann werden die so verabschiedeten Gesetze den Bundes- und Landesbehörden zur Ausführung übergeben – Verfassungsschutzbehörden, Kriminalämter, Polizeibehörden exekutieren die gesetzlichen Vorgaben. Das ist die zweite Gewalt. Soweit sich in der Folge Rechtsstreitigkeiten ergeben, Haftbefehle ausgesprochen werden müssen, Gerichte Entscheidungen zu treffen haben, haben sie dies zu tun, und zwar schnell. Das ist die dritte Gewalt.
Es sei noch einmal gefragt: Was ist das für ein Verfassungsverständnis? Ein Verständnis von der Dreiteilung der Gewalten Legislative, Exekutive, Judikative? Eine Person oder wenige Personen entscheiden, wie es insgesamt passieren soll. Ist das noch parlamentarische Demokratie oder ist das schon Oligarchie?
Daß unser Grundgesetz in Art. 20 die Gewaltenteilung recht genau festschreibt und in Art. 97 die Rechtsprechung unabhängigen Richtern zuordnet – das scheint für viele »theoretischer Papierkram« geworden zu sein. Die Erfüllung politischer Aufträge, die von einigen wenigen in der Regierung definiert werden, hat Vorrang. War das vom Grundgesetzgeber wirklich so gemeint?
Ein allerdings minderschwerer Sündenfall scheint mir die Zusammenlegung von Innen- und Justizministerium bei der Neubildung der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zu sein. In den neuen Bundesländern und in Rheinland-Pfalz hat man durch die Zusammenfassung aller Gerichtsbarkeiten unter einem Dach die dritte Gewalt gestärkt. Die Justiz spricht mit einer Stimme – unabhängig von anderen Ressort-Abhängigkeiten. In Nordrhein-Westfalen hat man diese Konzentration zwar jetzt auch vorgenommen, durch die Zusammenlegung des Justizministeriums mit dem Innenministerium aber dem Selbstverständnis der Justiz als dritter Gewalt einen Bärendienst erwiesen. Strafgerichte haben unabhängig von der Polizei zu agieren, Verwaltungsgerichte haben die Verwaltung zu kontrollieren und rechtswidrige Entscheidungen der Verwaltung zu korrigieren – das ist alles selbstverständlich und politisch unbestritten –, aber wie unter dem Dach einer politischen Verantwortung?
Eine enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Justiz ist notwendig, aber unter Wahrung der jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten und in gegenseitigem Respekt, nicht unter einem politischen Dach. Schlimm ist, daß diese Problematik von den politisch Verantwortlichen gar nicht gesehen, sondern unter dem Stichwort »Straffung der Verwaltung und Herbeiführung von Synergieeffekten« politisch vollzogen wird.
Justiz als Teil des Sicherheitsnetzes, Zusammenfassung von Ressorts – das vollzieht sich ohne größere Probleme, weil es dem allgemeinen Zeitgeist entspricht. Es protestieren ein paar Wissenschaftler, ein paar Intellektuelle, ein paar Liberale – das war’s, das muß man politisch nicht ernstnehmen. Der Staat hat die Kriminalität zu bekämpfen – da darf man nicht zu pingelig sein. Ist das wirklich ein so theoretisches Problem? Wir wissen, daß es im NS-Staat und im SED-Staat keine Gewaltenteilung gab und daß eine Staatsgewalt alle Bereiche dominierte. Das ist Vergangenheit, meint man, das hat mit unserem System doch nichts zu tun.
Schauen wir hinüber ins Nachbarland Belgien und sehen hier den Filz zwischen öffentlicher Verwaltung, Polizei und Justiz – augenfällig geworden im Dutroux-Verfahren –, dann mag man nachdenklich werden. Und blicken wir nach Italien, wo vor einigen Jahren die Democratia Christiana als quasi Staatspartei alle gesellschaftlichen Bereiche beherrschte und personell verfilzt war – solange, bis die ganze politische Klasse korrumpiert war und von der Bevölkerung in einer stillschweigenden Revolution durch eine Vielfalt demokratischer Wahlentscheidungen abgewählt wurde. So ein Prozeß kommt heute nicht notwendig durch einen Staatsstreich von oben, und rebellierende Militärs kennen wir in unseren Breitengraden auch nicht mehr – gottlob –, aber ein schleichender Prozeß der Ent-Demokratisierung ist nicht minder gefährlich.
Selbstverständlich sind die Richter nicht unfehlbar und ist die Gerichtsbarkeit nicht sakrosankt. Sie bedarf der öffentlichen Kritik durch die Bevölkerung, die Politik, die Medien; das ist in einem pluralistischen Staat selbstverständlich. Die dritte Gewalt ist nicht abgehoben, und Götter in schwarzen Roben wollen wir sowenig wie Götter in Weiß oder andere irdische Götter. Aber unsere Verfassungsgrundsätze sollten wir nach Wort und Geist einhalten und uns gegen alle Gefährdungen unserer rechtsstaatlichen Ordnung wehren.
Nachdruck aus Neue Justiz Heft 7/98 mit freundlicher Genehmigung©©Justizminister Peter Caesar, Mainz: Justiz im Netzwerk der Sicherheit |