 Dr. Heinrich Kintzi,, Generalstaatsanwalt a.D., Braunschweig Liebe Leserinnen und Leser, Die Beschimpfungen der Strafjustiz haben Konjunktur. Es ist einfach »in«, sie für die angeblich »besorgniserregende« Kriminalitätsentwicklung verantwortlich zu machen. Die An- und Vorwürfe sind im Editorial des März-Heftes der Deutschen Richterzeitung nachzulesen. Neue sind hinzugekommen. Der Wahlkampf hat sich des Themas »Innere Sicherheit« bemächtigt. Meinungsumfragen bestimmen (fremd) die Wahlaussagen. Jedes spektakuläre Verbrechen wird gebetsmühlenartig mit »Betroffenheit« und »Bestürzung« registriert und damit ungeachtet des individuellen Leids der wirklich Betroffenen und ihrer Angehörigen für eigene Zwecke instrumentalisiert. Diejenigen, die sich in argumentative Unkosten stürzen, sind rar, und Insider mit Fachkompetenz beklagen, daß der »grüne Tisch« vom Stammtisch abgelöst worden ist.
Dabei ist das Thema zu ernst und zu wichtig, als daß es unter vordergrün-digen Aspekten diskutiert werden dürfte. Denn niemand wird bestreiten, daß insbesondere Jugendgewalt, Kinder-delinquenz und mißglückte Einwanderung denjenigen, die für die Strafverfolgung Verantwortung tragen, erhebliche Probleme bereiten. Und mögen auch die Kriminalitätsängste der Bevölkerung überzogen sein (»Wir sind Weltmeister der Angst«), diese Befindlichkeiten implizieren auch eine Erosion des Vertrauens in die Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege. Deshalb muß es unser Anliegen sein – es ist auch unsere Aufgabe –, dem Bürger zu vermitteln, »daß der Staat, auch die Justiz, handlungs-willig und -fähig ist und die Ahndung einer Rechtsverletzung auf dem Fuße folgen läßt« (Schäfer, DRiZ 1998, 300).
Es wäre zu kurz gegriffen, unseren Kritikern und der Diskussion, die ein taktisches Verhältnis zum Niveau entwickelt, allein mit dem Argument zu begegnen, die Prävention sei Sache der Polizei und die Strafjustiz könne und dürfe sich nicht durch einen »Sicherheitsauftrag« legitimieren.
Die Komplexität und Ambivalenz dieser Problematik hat die Redaktion der Deutschen Richterzeitung veranlaßt, dem Thema »Strafjustiz und Sicherheitsauftrag« und angrenzenden Problemfeldern das vorliegende Heft zu widmen. Es war unser Bestreben, keine »Pflichtverteidiger« zu suchen (eine notwendige Verteidigung lag ohnehin nicht vor), sondern kompetente Autoren ergebnisoffen zu Wort kommen zu lassen, die sich mit den zugrundeliegenden Fragen bereits beschäftigt haben und nicht aus dem Kreis der Strafjustiz stammen.
Ich wünsche Ihnen eine anregende (vielleicht auch aufregende), jedenfalls interessante Lektüre. |